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  1. #1
    Erfahrener Benutzer
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    Audi A4 8D/B5
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    Hilfe! Xenon Audi S4/B5 Bj.98 Wer hat das schon mal umgerüstet?

    Hallo Zusammen,

    nach langer Abstinenz mal wieder hier und das gleich mit einer Frage an Euch.

    Ich möchte gerne Xenon-Scheinwerfer vom Audi A4/B5 S4 Bj.98 (also die mit geteilten Scheinwerfern und Blinkern) in meinem A4/B5 2.6 mit integrierten Nebellampen von Bosch nachrüsten. Nun meine eigentliche Frage an Euch:

    Passen in diese Scheinwerfer die Stellmotoren von der normalen SW-Höhenverstellung?
    Passen da auch die Stecker ohne umpinnen und Adapterkabel?

    Ich weiß nur, dass man für die Faceliftscheinwerfer neue Stellmotoren braucht und diese dort auch verbauen kann und das man die elektr. Anschlüsse am Stecker umpinnen muss, oder Adapterkabel braucht.

    Hat das schon mal wer hier so umgerüstet und kann mir was dazu sagen?
    Oder kennt sich da aus?

    Danke für Eure Hilfe schon mal im Voraus.

    Gruß

    Hagen
    Geändert von hagen (13.02.2011 um 15:48 Uhr)
    Audidriver= separates the men from the boys

  2. #2
    Forensponsor Avatar von Catana
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    Stellmotoren sollten passen, und Du brauchst nix umpinnen oder mit Adaptern arbeiten.

    Passt alles Plug&play.
    Vier wichtige Worte: Einen Scheiß muss Ich....

  3. #3
    Forensponsor Avatar von scorpion
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    Und um alles legal zu machen, brauchst du noch die ALWR und SWRA...


    Grüße

  4. #4
    Erfahrener Benutzer
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    @catana,

    danke erst mal an Dich, hast ne PN von mir bekommen!


    Hallo scorpion,

    die ALWR und SRA brauche ich nicht! Hab das mit dem TÜV schon abgeklärt! Also hier bitte keine weiteren Infos dazu. Da hab ich mich schon schlau gemacht zu dem Thema Illegal mach ich nämlich nichts am Auto

    Gruß

    Hagen
    Audidriver= separates the men from the boys

  5. #5
    Forensponsor Avatar von Catana
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    So gerade nichmal nachgesehen, die Stellmotoren sind anders jedenfalls von der TLN, mußt Dir also andere besorgen.
    Vier wichtige Worte: Einen Scheiß muss Ich....

  6. #6
    Erfahrener Benutzer Avatar von A4rik
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    Zitat Zitat von hagen Beitrag anzeigen
    die ALWR und SRA brauche ich nicht! Hab das mit dem TÜV schon abgeklärt
    Wie soll das bitte funktionieren ?


  7. #7
    Forensponsor Avatar von scorpion
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    Zitat Zitat von hagen Beitrag anzeigen
    Hallo scorpion,

    die ALWR und SRA brauche ich nicht! Hab das mit dem TÜV schon abgeklärt! Also hier bitte keine weiteren Infos dazu. Da hab ich mich schon schlau gemacht zu dem Thema Illegal mach ich nämlich nichts am Auto
    Na das würde mich ja interessieren wie das gehen soll...!?

  8. #8
    Erfahrener Benutzer
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    ich muss die ALWR und SRA nicht nachrüsten. Es gibt einfach Gesetzesregelungen, welche das an meinem Fahrzeug möglich machen, das ist mir vom TÜV auch so bestätigt worden. Also darf ich offiziell und gesetzeskonform auch so rumfahren.

    Gruß

    Hagen
    Audidriver= separates the men from the boys

  9. #9
    Forensponsor Avatar von scorpion
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    Ne, dann muss die Eintragung, glaube vor 2000, stattgefunden haben...

  10. #10
    Erfahrener Benutzer Avatar von A4rik
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    Zitat Zitat von scorpion Beitrag anzeigen
    Ne, dann muss die Eintragung, glaube vor 2000, stattgefunden haben...
    Da glaubst du vollkommen richtig, alles was nach 2000 war/ist, brauch ne SWRA und eine ALWR.
    Geändert von A4rik (14.02.2011 um 09:11 Uhr)


  11. #11
    Forensponsor Avatar von scorpion
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    Zitat Zitat von A4rik Beitrag anzeigen
    alles was nach 2000 war/ist, brauch ne SWRA und eine ALWR.
    Genau so kenne ich das auch! Alles andere ist sinnloses gerede. Genau wie die "ABE'" bei eBay und Co. .


    Grüße

  12. #12
    Forensponsor Avatar von terrorhai
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    Jep, hab mich da auch lange und intensiv mit beschäftigt.
    Allerdings kannst du es auch illegal legal machen, indem du dir Scheinis von vor 2000 besorgst und nen TÜV Typen kennst, der es dir mit falschen Datum einträgt.
    Allerdings riskiert der seinen Job und deshalb wird es keiner machen.

    Aber ich geb dir nen Tip: NIRGENDWO steht etwas darüber, dass eine aLWR bzw die SWR funktionieren MUSS!
    Ich habs so vor, mir ein 25€ Teil von eBay zu kaufen, allerdings werd ichs anschliessen.
    Damit kommste deutlich günstiger durch.

  13. #13
    Forensponsor Avatar von Catana
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    Es steht zwar nirgends wird aber immer merh vom TÜV überpürft...bei mir hat der es gepüft und beim Kollegen hat der bemängelt das eine Düse net geht. okay die ALWR wird keiner so genau Testen aber wenn schon denn schon....
    Vier wichtige Worte: Einen Scheiß muss Ich....

  14. #14
    Erfahrener Benutzer
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    fehlpost

  15. #15
    Erfahrener Benutzer
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    Zitat Zitat von terrorhai Beitrag anzeigen
    Aber ich geb dir nen Tip: NIRGENDWO steht etwas darüber, dass eine aLWR bzw die SWR funktionieren MUSS!
    falsch .. all das was am auto verbaut ist muss auch funzen ... so ist die vorschrift

  16. #16
    Benutzer Avatar von Audi1086
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    Hm komisch!!dachte immer wenn man xénon nachrüstet muss man auch die alwr und die swr nachrüsten und dann alles vom tüv abnehmen lassen!!bin 3 wochen damit rumgefahren ohne alwr und dann wurde ich von den grünen angehalten!!swr ging aber sie meinten das ist nicht legal naja 1 punkt und 80 euro strafe weil ich gemeint habe ich habe den so gekauft mit den licht!!musste es auch ausbauen und vorführen beim tüv!!das ging mir ganz schön auf den wecker!!deswegen habe ich die brenner jetz erst mal im keller liegen und fahre schön mit legalen teelicht durch die gegend!!und ob die tüver das so eintragen????Fraglich!!

  17. #17
    Forensponsor Avatar von terrorhai
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    Auch wenn Sie es eintragen, wäre es trotzdem illegal

  18. #18
    Erfahrener Benutzer
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    Zitat Zitat von A4rik Beitrag anzeigen
    Wie soll das bitte funktionieren ?
    Oh Leute, hier hat sich ja mal gar nichts verändert seit ich nicht mehr hier war
    Ich wollte nur eine Antwort/Tips zu meiner Frage, mehr auch nicht.

    So, für alle die es wissen wollen:
    Wenn es Scheinwerfer sind, die ein Herstellungsdatum vor 2000 haben und eingebaut sind (müssen nicht eingetragen sein!) bei einem Fahrzeug vor EZ 2000, dann ist weder die ALWR noch die SRA vorgeschrieben. Und der TÜV, oder die Herren in Grün/Blau müssen Dir erst mal nachweisen, das die Scheinwerfer nach 2000 verbaut worden sind um hier irgendwie von "illegal" reden zu können!

    Hoffe jetzt hab ich es klargestellt. Sicher wissen es jetzt wieder irgendwelche besser, aber ich hab das mit dem für mich zuständigen TÜV-Chef abgeklärt und ist für mich maßgebend.

    Gruß

    Hagen
    Audidriver= separates the men from the boys

  19. #19
    Erfahrener Benutzer Avatar von Mingblue
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    Echt interesant...
    Audi A4 B5 1.8 ADR/DDU MJ98 & Audi A4 B6 1.8T BFB MJ04 & Audi A8 D2 3.7 AKC/ENT MJ02

  20. #20
    Forensponsor Avatar von terrorhai
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    Zitat Zitat von hagen Beitrag anzeigen
    Oh Leute, hier hat sich ja mal gar nichts verändert seit ich nicht mehr hier war
    Ich wollte nur eine Antwort/Tips zu meiner Frage, mehr auch nicht.

    So, für alle die es wissen wollen:
    Wenn es Scheinwerfer sind, die ein Herstellungsdatum vor 2000 haben und eingebaut sind (müssen nicht eingetragen sein!) bei einem Fahrzeug vor EZ 2000, dann ist weder die ALWR noch die SRA vorgeschrieben. Und der TÜV, oder die Herren in Grün/Blau müssen Dir erst mal nachweisen, das die Scheinwerfer nach 2000 verbaut worden sind um hier irgendwie von "illegal" reden zu können!

    Hoffe jetzt hab ich es klargestellt. Sicher wissen es jetzt wieder irgendwelche besser, aber ich hab das mit dem für mich zuständigen TÜV-Chef abgeklärt und ist für mich maßgebend.

    Gruß

    Hagen
    TROTZDEM muss es eingetragen sein, denn wenn im Fahrzeugschein nichts von "Gasentlandungslampe" steht, ham die dich am Arsch.
    Außer es ist nirgendwo schriftlich niedergelegt, dann ziehe ich das zurück.

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