Hallo zusammen,
vor einigen Monaten habe ich mir einen Satz orginaler Alufelgen (Modell Swing) in der Größe 7 x 16 ET 45 zugelegt. Optisch entspricht sie zu 100% den Orginalfelgen, mit denen der B5 auch zum Teil auf unseren Straßen unterwegs ist. Da auch eine Felge mit genau dieser Größe in den Papieren eingetragen ist, habe ich mir beim Kauf keine großen Gedanken gemacht.
Jetzt habe ich aber festgestellt, dass es sich wohl nicht unbedingt um eine -serienmäßige- Alufelge für/ von einem A4 B5 handelt. Die Felgen haben am Rand in Höhe des Ventils eine KBA-Nummer, so wie sie bei zum Teil abnahmepflichtigen Zubehörfelgen üblich ist. Die KBA-Nummer lautet: KBA 43249
Hier die weiteren Daten der Felge:
Teilenummer: 8D0 071 499 666
Hersteller: Ronal
Handelsmarke: VOTEX
Ein "Leidensgenosse", den ich zwischenzeitig im Netz ausfindig machen konnte, hat sich mit dieser Thematik direkt an Audi (Volkswagen Zubehör GmbH) gewendet. Von dort hat man ihm ein TÜV-Gutachten/ eine ABE zukommen lassen, in dem die oben beschriebene Felge mit der Artikelnummer 8D0 071 499 666 für einen VW Passat 3B zugeordnet ist!
Deses TÜV-Gutachten/ diese ABE hat er mir netterweise auch zukommen lassen, so dass mir beim Sichten der o.g. Umstand aufgefallen ist.
Laut dem Eintrag in der nachfolgenden Datenbank stammt die Felge, allerdings mit ET 50 und einer anderen Teilenummer, aus dem Zubehörprogramm für einen Passat 3B:
http://www.passatplus.de/arbeitshilfen/felgen/index.htm
Also gibt es diese Felge zwei mal für den 3B? Einmal als ET 45 und einmal als ET 50?
Und laut dem nachfolgendem pdf. stammt genau diese Felge mit der "richtigen" und vorgenannten Teilenummer wohl auch aus dem Zubehörprogramm für einen A6 (Seite 8 ganz oben):
http://www.audiofrichmond.com/audiparts/A62006.pdf
Was stimmt denn jetzt? Ist diese Felge für einen Passat 3B, einen A6 und nicht für einen A4 B5?
Was sagt denn der ETKA in puncto "8D0 071 499 666"?
Wer kann hier Licht ins Dunkel bringen?
Ich würde die Felge gerne weiter (als Winterfelge mit Winterreifen) auf meinem B5 fahren, allerdings nur wenn dies auch (zulassungs-) rechtlich so in Ordnung ginge.......
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