Ergebnis 1 bis 15 von 15
  1. #1
    Benutzer
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    kein Audi A4/S4

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    Köln
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    03.08.2008

    Philips Blue Vision vs. MTEC Standlicht

    Heyho,
    ich hab mir gestern mal das Mtec Standlicht geholt.
    Von der Optik her ist das echt Bombe. Sobald man allerdings das normale Abblendlicht dazuschaltet geht die Wirkung zu 95% verloren leider

    Und das, obwohl ich die Philips Blue Vision drin hab.




    Vergleich:
    Philips <----------------> MTEC
    Miniaturansichten angehängter Grafiken Miniaturansichten angehängter Grafiken IMG169.jpg   IMG170.jpg   IMG167.jpg  

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von HappyFreak
    Modell
    Audi A4 8K/B8
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    2010
    Motor
    3.0 TDI V6 Quattro
    MKB/GKB
    CCLA

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    D-91
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    05.12.2006
    Hier bitte keine post über Sachen die in der StVZO nicht erlaubt sind!!! Denn ich weis das die mtec standlichter nicht erlaubt sind!!! MfG

  3. #3
    Erfahrener Benutzer Avatar von JamesD
    Modell
    Audi A4 8D/B5
    Bauform
    Limousine
    Baujahr
    1996
    Motor
    1.6
    MKB/GKB
    ADP / CTD

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    HAnnover
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    Die Mtec Stadtlichter haben doch ein dickes fettes E Zeichen drauf von daher bleiben die auch drin bei mir.

    Optik ist sehr ansprechend. Leuchten rein weiß aber leider nicht so hell wie Blue Vision deshalb geht der Effekt ein wenig unter bei Abblendlicht.

  4. #4
    Erfahrener Benutzer Avatar von yannick_b5
    Modell
    Audi A4 8E/B7
    Bauform
    Limousine
    Baujahr
    2005
    Motor
    2.0 TFSI Quattro
    MKB/GKB
    BGB

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    28816 - Stuhr
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    Mtec Standlichter sind nicht zugelassen..

  5. #5
    Erfahrener Benutzer Avatar von JamesD
    Modell
    Audi A4 8D/B5
    Bauform
    Limousine
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    1996
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    1.6
    MKB/GKB
    ADP / CTD

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    Wieso das? E Zeichen habe ich drauf. Also wen juckts.

  6. #6
    Erfahrener Benutzer Avatar von yannick_b5
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    Audi A4 8E/B7
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    Limousine
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    2005
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    2.0 TFSI Quattro
    MKB/GKB
    BGB

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    28816 - Stuhr
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    Ein E-Zeichen kannst überall raufmalen

  7. #7
    Erfahrener Benutzer Avatar von JamesD
    Modell
    Audi A4 8D/B5
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    Limousine
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    1996
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    ADP / CTD

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    02.05.2008
    Besser E-ins als Keins.

  8. #8
    Erfahrener Benutzer Avatar von HappyFreak
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    Audi A4 8K/B8
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    Avant
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    Zitat Zitat von JamesD Beitrag anzeigen
    Besser E-ins als Keins.
    Das tut aber nix zur Sache is net legal und gut is.. wie schon gesagt nen E kannste überall draufmalen.. steht aber auch in der Anleitung das die nicht erlaubt sind.

  9. #9
    Forensponsor Avatar von scorpion
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    kein Audi A4/S4
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    2018
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    1.8 TFSI
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    067..
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    Zitat Zitat von yannick_b5 Beitrag anzeigen
    Ein E-Zeichen kannst überall raufmalen
    Richtig. Denn das E-Zeichen ist VOR dem färben drauf gewesen...


    Grüße



    EDIT: Habe Mal die Mail rausgesucht. Die Standlichter von Xenonwhite & Mtec sind das selbe Produkt!

    "Sehr geehrte Kunden von xenonwhite.de,


    leider muessen wir Sie heute mit einer wichtigen und unerfreulichen
    Nachricht konfrontieren.
    Bitte lesen Sie diese Mail bis zum Schluss, es ist entscheidend fuer Sie.


    Sie haben von uns die Standlichter "Xenonwhite.de Super White W5W" erworben.
    Diese wurden von uns als "mit Pruefzeichen, legal verwendbar" deklariert.

    DEM IST NICHT SO.
    Die "Xenonwhite.de Super White W5W" sind nicht erlaubt im Bereich der StVO.


    Die Standlichter "Xenonwhite.de Super White W5W" besitzen zwar ein
    Pruefzeichen, allerdings basiert dies auf der Grundlage von nicht
    eingefaerbten serienmaessigen Standlichtern.
    Die Herstellerfirma der "Xenonwhite.de Super White W5W", naemlich die Firma
    CEC (http://cecindustries.com), druckte das Pruefzeichen der nicht
    eingefaerbten Standlichter also illegalerweise auf die blau eingefaerbten
    Standlichter, welche wir angeboten haben, ohne von dem Schwindel zu ahnen.
    Anhand diesem E13-Gutachten, welches wir explizit fuer die blau
    eingefaerbten Standlichter bekamen, mussten wir von deren Echtheit ausgehen:
    http://www.xenonwhite.de/pics/cec_zerti.jpg .

    Hier der originale Wortlaut der Herstellerfirma CEC
    (http://cecindustries.com), deren unerwartete Antwort wir auf nochmalige
    explizite Nachfrage vor wenigen Stunden bekamen:
    <<
    Thank you for your email.
    Yes, we are using the e-mark of clear one to print on blue bulbs, because
    ECE regulation haven't had a standard requests for W5W BLUE bulb. The other
    real E-MARK we have is for AMBER one for your reference.
    Any problem, please feel free to let us know.
    Regards,
    >>

    Wir sind nun einerseits bestuerzt, dass wir hier selbst getaeuscht wurden,
    andererseits moechten wir uns bei Ihnen entschuldigen, dass wir die
    Standlichter unter falschen Voraussetzungen angeboten haben.
    Wir sehen es als unsere Pflicht an, Ihnen diese Tatsache offen und
    schnellstmoeglich zu kommunizieren, daher diese eMail.


    Es tut uns sehr leid und wir setzen alles daran, dieses Missgeschick fuer
    Sie zu entschaedigen.
    Rueckgaengig koennen wir dies nicht mehr machen, daher moechten wir Ihnen
    zwei Moeglichkeiten zur Loesung anbieten.

    1.
    Sie behalten die "Xenonwhite.de Super White W5W", erkennen aber damit auch
    an, dass diese nicht im Bereich der StVO zugelassen sind. Weitergehende
    Ansprueche koennen nicht bei uns geltend gemacht werden. Dazu muessten Sie
    sich an die Herstellerfirma CEC (http://cecindustries.com) wenden.
    Im Gegenzug entschaedigen wir Sie mit einem Warengutschein ueber 6,00 Euro
    je gekauftem Set "Xenonwhite.de Super White W5W", dies entspricht dem Wert
    der legalen Standlichter "Narva Blue W5W", welche wir ebenfalls anbieten.
    Der Warengutschein ist auf das gesamte Sortiment anwendbar.
    Bitte dazu bei einer Bestellung im Freitextfeld ("Nachricht:") schreiben:
    "W5W-AKTION __ Set je 6 Euro = __ Euro Rabatt." Ausserdem die
    Rechnungsnummer und den Namen aus der damaligen Bestellung.
    Der Rabattbetrag darf dann von der Gesamtsumme der neuen Bestellung
    abgezogen werden (keine negativen Betraege moeglich).

    2.
    Sie senden uns die "Xenonwhite.de Super White W5W" zurueck (wenn moeglich im
    originalen Blisterpack, ist aber nicht zwingend noetig). Bitte nicht unfrei,
    das koennen wir nicht annehmen. Es reicht aber per Brief, durch den
    Transport defekt gewordene Lampen erkennen wir an.
    Dazu legen Sie einen Zettel bei, auf dem die Rechnungsnummer, Ihr Name und
    Ihre Adresse, eMail-Adresse sowie Ihre Bankverbindung steht. Wir werden
    Ihnen dann den Betrag von 11 Euro je gekauftem Set rueckueberweisen.
    Die Ruecksendungen bitte an: Christian Kern - Wolfsberger Str. 24 - 91074
    Herzogenaurach


    Ich hoffe, Sie verstehen unsere Situation und sind mit den
    Loesungsvorschlaegen einverstanden.
    Wir tun unser bestes, um Ihnen den Schaden so gering wie moeglich zu halten,
    auch wenn uns dadurch nun immense Kosten entstehen werden.

    Nochmals moechten wir uns bei Ihnen fuer die Unannehmlichkeiten
    entschuldigen und moechten beteuern, dass wir hier ebenfalls getaeuscht
    wurden und davon ausgehen mussten, dass die Standlichter legal sind.


    Dieser Vorfall betrifft NUR und AUSSCHLIESSLICH die Standlichter
    "Xenonwhite.de Super White W5W".
    Die von uns ebenfalls angebotenen MTEC Hauptscheinwerferlampen in H1, H3, H4
    und H7 sind voellig legal.


    Falls Sie wissen wollen, was nun mit den weiss leuchtenden "Xenonwhite.de
    Super White W5W" passiert, kann ich Ihnen folgendes mitteilen:
    Heute frueh haben wir sie sofort aus dem Sortiment genommen, als der
    Verdacht aufkam, sie sind nicht legal. Die noch nicht ausgefuehrten
    Bestellungen wurden gestoppt.
    Wir beabsichtigen, sie wieder anzubieten, aber dann mit einem klaren Hinweis
    auf die Nichtzulaessigkeit in der StVO und evtl. mit einem daraus
    resultierenden Preisnachlass.


    Ich moechte Sie auch ueber die Gesetzeslage informieren, was beim Fahren mit
    nicht zugelassenen Standlichtern auf Sie zukommen kann.

    Nach einstimmigen Informationen mehrerer hochrangiger Polizisten kommt
    dieses Strafmass in Betracht:
    Laut Tatbestandskatalog Tatbestand 349136:
    Sie führten das Kraftfahrzeug und verstießen dabei gegen das Verbot zum
    Anbringen anderer als vorgeschriebener oder für zulässig erklärter
    lichttechnischer Einrichtungen.
    § 49a, § 69a StVZO; § 24 StVG; 221.2 BKat (B - 1)
    Bussgeld: 20,00 Euro, keine Punkte, kein Erloeschen der Betriebserlaubnis.

    Es kann aber in Einzelfaellen moeglicherweise passieren, dass ein Polizist
    die Betriebserlaubnis erloeschen laesst, was eigentlich eine Gefaehrdung des
    Strassenverkehrs voraussetzt.
    Dann kaemen 50 + 25 Euro auf Sie zu, 3 Punkte und moeglicherweise die
    voruebergehende Stilllegung des KFZ.

    Bei einem Unfall koennte sich die Versicherung weigern, den Schaden zu
    bezahlen, wenn die Betriebserlaubnis dadurch erloschen ist und das
    Standlicht in direkten Zusammenhang mit dem Unfall zu bringen ist. Erachte
    ich als unwahrscheinlich, aber ist generell nicht auszuschliessen.


    Wir haben fuer alle Ihre Fragen, die das Thema "Xenonwhite.de Super White
    W5W" betreffen, die eMail-Adresse rueckruf@xenonwhite.de eingerichtet und
    bitten Sie, hierfuer diese eMail-Adresse zu nutzen.

    Nochmals entschuldigen wir uns fuer den Vorfall, der nicht haette passieren
    sollen und bitten um Ihr Verstaendnis dafuer.


    Mit freundlichen Gruessen,
    Christian Kern / Thomas Spaeth"
    Geändert von scorpion (27.06.2010 um 16:14 Uhr)

  10. #10
    Benutzer
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    kein Audi A4/S4

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    03.08.2008
    Ich wollte keine diskussion über legal / illegal lostreten, Sorry. Ich wollte nur zeigen, wie es aussehen könnte.
    Ich hab mich in den letzten Tagen im Forum ziemlich viel mit dem Thema auseinandergesetzt und es wird viel über die Lichter geredet aber einen wirklich Vergleich wie es aussieht konnte niemand zeigen. Und die Lücke wollte ich schließen, das ist alles.

    Ob man sich die reinsteckt oder nicht, das muss immer noch jeder selbst entscheiden... .


    Ich finde die Farbe ziemlich gut, ist echt klarweiß mit einem Hauch von Blau. Aber die zu kaufen lohnt sich eigentlich nicht wirklich.. Ohne Abblendlicht bringt es nichts die zu benutzen (Standlicht...) und mit Abblendlicht sieht man Farbtechnisch keinen Unterschied. Im Endeffekt wars ne Geldverschwendung

  11. #11
    Erfahrener Benutzer Avatar von JamesD
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    Und außerdem sieht das KEIN Schwein von außen ob die zugelassen sind oder nicht von daher.

  12. #12
    Forensponsor Avatar von scorpion
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    Zitat Zitat von JamesD Beitrag anzeigen
    Und außerdem sieht das KEIN Schwein von außen ob die zugelassen sind oder nicht von daher.
    Stimmt zwar vom Prinzip her, aber wenn du z.B. einen Unfall hast wird es schwierig. Egal ob man dran Schuld ist oder nicht. Oder ob es an er Lampe lag oder nicht. Den du hast ein nicht geprüftes/ manipuliertes (also illeagales) Teil verbaut. Dadurch ist die ABE des Fzgs. erloschen und somit hat man keinen Versicherungsschutz mehr... Egal ob man es nun gewusst hat oder nicht.


    Grüße

  13. #13
    Benutzer
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    1997
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    MKB/GKB
    ALF

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    Gießen
    Registriert seit
    24.05.2010
    außerdem wäre vielleicht erwähnenswert, dass die scheiß dinger alle nase lang durchbrennen. sind zwar nicht meine erfahrungen, aber ich habs aus einigen ecken klingeln hören.

    zum "wenn das abblendlicht an ist, verfällt die wirkung"...ich will ja keinen auf erhobenen zeigefinger oder klugscheisser machen, aber es hat nen guten grund, warum die dinger dann nicht mehr zur geltung kommen(kommen dürfen)! legal oder nicht.
    Ich kann das!!!!!....ooooh kaputt!

  14. #14
    Erfahrener Benutzer Avatar von Matze.Malizia
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    Audi A4 8D/B5
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    Limousine
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    MKB/GKB
    AEB

    Ort
    Frankfurt/Main
    Registriert seit
    23.06.2009
    also dass die schnell durchbrennen kann ich aber auch nich sagen.... die brennen bei mir schon länger als 8 monate

    make your own thing ..

  15. #15
    Erfahrener Benutzer Avatar von HappyFreak
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    2010
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    D-91
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    Ja also die Standlichter und Abblendlichter auch Fernlichter und nebels hab ich drin. Standlicht ca ein jahr wie Abblendlicht auch. Länger halten die nicht fahr die nun drei Jahre weis es. H7 Birnen als
    Abblendlicht. Nen bekannter hat nen A3 H1 die gehn alle halbe Jahr hin.. Aber is nen bekanntest Problem
    bei den H1 mit linsenoptij das die zu heis werden. Wäre jederzeit für andere
    Birnen mit besserer Ausleuchtung und längerer Haltbarkeit aber annähernd gleiche Optik offen aber kenne keine. MfG

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