Guten Morgen,
Bin eben auf das Bild gestoßen.
http://s10.directupload.net/file/d/2...xnmn3l_jpg.htm
Ein E Prüfzeichen haben sie aber kein L die das Teil als Kennzeichenbeleuchtung kennzeichnet.
Sind sie nur mit dem E Prüfzeichen erlaubt?
MfG
Guten Morgen,
Bin eben auf das Bild gestoßen.
http://s10.directupload.net/file/d/2...xnmn3l_jpg.htm
Ein E Prüfzeichen haben sie aber kein L die das Teil als Kennzeichenbeleuchtung kennzeichnet.
Sind sie nur mit dem E Prüfzeichen erlaubt?
MfG
also hier steht:
http://www.dectane.de/product_info.p...-a8--uva-.html
mit E-Prüfzeichen / zugel. im Bereich der STVZO
by the way die sind echt passend wie die Originalen da mal Hut ab
allerdings haben sie bei mir gerade mal 20 min gehalten danach kam mein FIS ins Spiel
sonst keine Fehlermeldung
hab die mal reklamiert mal schauen was mit dem nächsten Satz passiert ob der länger hält
2.0TSI + DQ381 in Use
NEIN sind Nicht Erlaubt, denn da wie du schon richtig geschrieben hast fehlt das L und die Prüfziffer um die Leuchte dementsprechend zu Identifizieren und als Kennzeichenleuchte Auszuweisen. Nur E- Prüfzeichen sagt absolut NIX aus, denn die kann auch als Leselampe geprüft worden sein oder Motorinnenbeleuchtung.
Die STVO behindert meinen Fahrstil Kein Technischer Support per PN
Mounty:
Deine Äusserung ist schon richtig, nur habe ich mir gestern mal mir die Mühe gemacht, und meinem TÜV Joggi darauf angesprochen.Er sagte mir das es zwar richtig sein das ohne die " L " Zeichnung das teil nicht Genehmigt sein, aber und jetzt kommts. Der TÜV oder auch DEKRA Ingeniuer werden nichts dagegen tun, weil es " unter uns gesagt " ja auch viel für die Strassensicherheit beiträg, da man ein Fahrzeug mit LED-Kennzeichenbeleuchtunug besser erkennt.
Waren seine Worte :-0
1.8 T 20 V
Na wer von einer Kennzeichenbeleuchtung geblendet wird, der hat echt was an den Augen.
Das ist bei Zulassungsvorschrifen auch gar nicht die Frage.
Ich fahre wieder AUDI!
Hallo,
Hab da noch ein Bild von den Dectane am Golf 5, da kann man schon fast vom blenden sprechen!!!!
http://s7.directupload.net/file/d/2183/ivv2edwg_jpg.htm
Gruß
Das kann man so nicht sagen, da das Bild mit einer Belichtungszeit von 1/15 Sek. aufgenommen wurde, das entspricht nicht der Lichtstärke, die zu dieser Zeit veorhanden war.
Wenn ich jetzt z.B. die Belichtungszeit noch länger einstelle, dann wird es noch heller.
Hallo,
Der Golf 5 Fahrer auf dem Bild hat die Dectane wieder ausgebaut weil sie ihm zu hell waren. Aber das ist auch Ansichtssache, wobei es wirklich extrem auf dem Bild aussieht.
Geändert von fctriesel (24.06.2010 um 17:18 Uhr) Grund: Offtopic
Da sind die die Ich drin habe und nicht erlaubt sind nur halb so hell lach.. sry für den post weiß das hier nix illegeales zu suchen hat. Wollte das aber mal gesagt haben.
Die Rückfahrleuchte braucht man dann auch nicht mehr. Man sollte überlegen die nach vorne zu machen.
Kleiner Spass aber die sehen echt sehr hell aus.
Also schaut nun recht hell aus aber isses eigentlich gar net.
Also ich würde niemals auf die Idee kommen mir ne Kennzeichenbeleuchtung für 44€ zu kaufen. Meine Illegalen LED Sofitten haben damals knapp en Woche gehalten und dann waren sie komplett mit Fassung geklaut
@scorpion: Finde deine Aussage nicht sehr qualifiziert. Sicherlich ist Gesetz Gesetz, da wir ja im Rechtsstaat Deutschland leben gibt es auch Gesetze für jeden noch so unnötigen Mist, aber gerade im Bereich TÜV wirst du immer wieder von verschiedenen Prüfern verschiedene Aussagen zu hören bekommen, da vieles auch einfach von jedem anders ausgelegt und vielleicht nicht so eng gesehen wird. Aber man kann natürlich auch immer alles ganz genau nehmen...dafür sind die Deutschen ja bekannt
Allerdings muss ich sagen sind solche Diskussionen bei Sachen wie ner Nummernschlildbeleuchtung echt unnötig.
MFG Cris
Was der Mensch von TÜV/DEKRA sagt, ist im schlimmsten Fall völlig egal. Der Gutachter sucht nach der Kenzeichenleuchten-Kennung und wenn keine da ist, sagt die Versicherung Nein. Unabhängig davon, ob die Leuchten unfallursächlich waren oder nicht.
Ich fahre wieder AUDI!
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