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  1. #1
    Erfahrener Benutzer
    Modell
    Audi S4 8E/B6
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    Avant
    Baujahr
    2004
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    4.2 V8 Quattro
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    Erloschene BE...Folgekosten

    Sachverhalt ist folgender:
    Ein freund von mir wurde vor einiger zeit auf der autobahn rausgezogen...
    er hatte die eintragung vom fahrwerk nicht bzw. nichtmehr...
    polizei ließ das fahrzeug abschleppen und vom gutachter auseinandernehmen lassen...

    ob das verbot der weiterfahrt gerechtfertigt war bzw. eine akute gefahr zu erwarten war durch das fahrwerk lassen wir unberücksichtigt...

    es geht mir um die folgekosten:
    ich bin der meinung das er erheblich zu viel gezahlt hat...ca. 1300euro

    die folgekosten dürften doch max sein:

    bußgeld für das inbetriebnehmen eines pkw ohne be (waren glaub ich mal 50euro und punkt(e))
    abschleppen zur nächster prüfstelle/gutachter evt. verwahrung wenn sofortige prüfung nicht möglich.
    und die kosten für die begutachtung...und hier liegt der hund begraben:
    wenn er um die 800-1000euro für das gutachten zahlen muß ist das doch betrug?
    geht man von der GebOSt aus, so dürften die kosten hierfür nicht erheblich von denen für eine normale hu abweichen...(einen evtl. max. 120% zuschlag für nacht-feiertage) bei einer hu wird auch nichts anderes festgestellt als die verkehrssicherheit des pkws.
    ein marktwirtschaftliches gutachten für 800euro ist hier doch völlig fehl am platz...

    was meint ihr dazu?
    Geändert von pablo82 (02.05.2010 um 03:18 Uhr)

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Touristenfahrer
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    kein Audi A4/S4

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    Hat(te) der Wagen noch sonstige illegale/fragwürdige Umbauten bzw. lies die Optik darauf schliessen? Oder war der Fahrer frech zur Rennleitung? Ansonsten dumm gelaufen, ärgerlich da auch noch selbst verschuldet ohne Eintragung an einem sicherheitsrelevanten Teil wie Fahrwerk zu fahren. Hört sich für mich schon sehr teuer an das Ganze.

  3. #3
    Erfahrener Benutzer
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    Audi S4 8E/B6
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    nein...laut seiner aussage nichts anderes fragwürdig..das fahrwerk war nicht so ein extremfall ehr normal tiefer...das er frech war könnte ich mir schon vorstellen...aber darum gehts mir nicht....

    die kostenfrage interessiert mich....ich meine das es nicht zulässig ist ein gutachten zum marktwirschaftlichen bedingungen zu erstellen...

    in der gebührenordnunganlage steht ja:
    kosten für vergleichbare Prüfungen die nicht genannt wurden können in Rechnung gestellt werden...wobei hier eine
    HU die ca. 50euro kostet gegen ein gutachten für 800euro steht um zur selben entscheidung zu kommen...das ist das 13faches von der HU...
    Die Hauptuntersuchung ist auch für die Feststellung der Mängel bzw. Fahrtauglichkeit vollkommen ausreichend...
    und ich denke nicht das er ohne anzeichen auf weitere verstöße einfach das ganze auto zerlegen darf nur um eine beschäftigung zu haben, bzw. geld zu verdienen.

    Prüfer sieht das kein orginales Fahrwerk verbaut ist, somit BE erloschen und Fertig...um das festzustellen braucht man 5sek und kein gutachten...es ist ja nicht so das er den motor auseinandernehmen mußte um festzustellen ob die verbauten nockenwellen org. sind oder nicht...

  4. #4
    Benutzer Avatar von nimmzwo
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    Audi A4 8E/B6
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    hatte früher ne 125er und die wurde nach einem unfall "beschlagnahmt" , kosten nur für den gutachter bei knapp 4000DM.

  5. #5
    Erfahrener Benutzer
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    kein Audi A4/S4

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    Beitrag

    Zitat Zitat von pablo82 Beitrag anzeigen
    ...
    ein marktwirtschaftliches gutachten für 800euro ist hier doch völlig fehl am platz...

    was meint ihr dazu?

    In gewissser Weise hast du recht aber solche Preise sind scheinbar "normal"
    Ich hab schon mehrfach gelesen das solche Prüfungen zwischen 1000 & 2000 Euro kosten
    (auch bei Motorrädern)

    Man könnte das Gebührensystem zwar mal von einen Anwalt prüfen lassen und ggf. anfechten
    aber ich sehe da keine Chance



  6. #6
    Erfahrener Benutzer
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    Audi S4 8E/B6
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    hm, und was schreibt der gute mensch dann rein in die rechnung?
    überprüfen das fahrwerks auf serienmäßigkeit: aufwand 0,2std
    bitte überweisen sie 1000euro???
    es ist ja nicht so das er suchen muß wo das problem liegt...fahrer hatte die eintragung für das fahrwerk nicht, also wird fahrwerk überprüft.
    wenn der fahrer noch eine leiche im kofferraum liegen hat, hat dies den gutachter nicht zu interessieren...die polizei hat ihn ja nicht zum tüv geschickt weil sie durch hellsehen eine leiche im kofferraum endeckt haben und vielleicht die nockenwellen nicht org. sind.

  7. #7
    Benutzer Avatar von nimmzwo
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    wenn die leiche nicht eingetragen ist, dann geht es dem gutachter schon was an. aber spass bei seite.
    bei mir wurden die reste (was vom unfall übrig blieb) komplett zerlegt. ich hab nicht nur einen wegen den motor, sondern auch wegen felgen, lenker, telegabel, heckumbau u.s.w. einen vom sack bekommen. und das nicht zu wenig........

  8. #8
    Erfahrener Benutzer
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    keine

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    @Nimm2: Bei dir lag aber ein Unfall vor, das ändert den Sachverhalt deutlich.
    Freie Bahn mit Marzipan!!! --- <<< Zu meinen Alben >>>

  9. #9
    Erfahrener Benutzer
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    ja das denke ich auch...wenn der gutachter erst die überreste des fahrzeugs zusammensammelt und auf anhieb schon 4-5 veränderungen feststellt ist es anzunehmen das da was nicht stimmt...
    aber im falle einer normalen fahrzeugkontrolle (zumal sonstige änderungen alle eingetragen sind) kann der gutachter ja nicht das auto zerlegen. insbesondere wenn man von vornherein den beamten mitteilt das das fahrwerk nicht serie ist...wäre vielleicht anders wenn man alles abstreitet und darauf besteht das alles org. ist.
    weiterhin braucht er ja nichts zerlegen...taschenlampe ins radhaus, fahrwerk nicht org. fertig > be erloschen fahrzeug stillgelegt...schleppst es zu deiner werkstatt und die sache ist erledigt...wo sollen da die xxxxeuro herkommen fürs gutachten? wenn er anfängt die kiste noch auseinanderzunehmen ohne hinweise auf weitere sachen dann könnte er ja gleich eine hausdurchsuchung bei dir machen weil er vermutet das dein stromzähler an den vom nachbarn angezapft ist..

  10. #10
    Benutzer Avatar von nimmzwo
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    ja klar, aber wenn der gutachter mehr "mägel" (z.b. auspuff oder was auch immer) findet als zum anfangsverdacht is es sein gutes recht bzw. pflicht, sowas zu melden.

    naja, aber wenn man net mit den kosten "zufrieden" ist, einfach mal zu einem anwalt (am besten einer der sich mit verkehrsrecht auskennt) mal fragen ob das so richtig ist.
    Geändert von nimmzwo (11.05.2010 um 20:00 Uhr)

  11. #11
    Moderator/Redakteur/Forensponsor Avatar von mounty
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    Ein Gerichtsverwertbares Gutachten, bzw dessen Erstellung ist deutlich teurer als eine Normale HU oder eine Einzelabnahme nach §21. Das ganze ist aufwendig wird mit Fotos belegt und es werden diverse Messungen und evtl auch Demontagen vorgenommen um auch Sicherzustellen das es sich um das angegebene Teil (Fahrwerk) handelt und es muss ggfls dann auch vor Gericht bestand haben wenn der Beschuldigte später gegen die ihm eventuell auferlegte Strafe Einspruch einlegt. Die Sicherstellung erfolgte auch sicherlich nicht aus Gefahrengrund sondern eher um zu Vermeiden das Beweise bzw die Beanstandung/en beseitigt werden denn die Beamten wissen ja nicht ob das Fahrwerk dem Gutachten entsprechend montiert war (Höhe,Freigängigkeit usw.) und stellen damit dann sicher das der Kollege nicht nach Hause fährt das Gutachten holt und das ganze dann der Vorgabe entsprechend einstellt und sich dann rausredet das alles OK war und er nur das Gutachten vergessen hatte.
    Die STVO behindert meinen Fahrstil Kein Technischer Support per PN

  12. #12
    KunDa
    Gast
    Ist aber schon heftig.

    Kumpel hatte sein Fahrwerk auch nicht eingetragen, aber gesagt das das Gutachten zuhaus liegt.(Lag wirklich bei ihm zuhause) Das ganze wurde dann drei Tage später wieder bei den grünen/blauen Jungs vorgeführt und fertig.

    Beim nächsten Mal also behaupten das alles zuhaus liegt und schnell noch ein passendes Gutachten/evtl auch Fahrwerk besorgen?! Kann ja auch nicht Sinn der Sache sein. Da hatten die vom TE genannten Ordnungshüter wohl einen schlechten Tag. Aber als Außenstehender auch ziemlich schwierig zu beurteilen, da wir weder das Fahrzeug noch die genau Situation kennen.

    Tja, kein gleiches Recht im Unrecht oder wie war das......

  13. #13
    Erfahrener Benutzer Avatar von Marc1054
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    Wenn man etwas nicht eingetragen hat und unsicher ist, sollte man immer behaupten den Fahrzeugschein nicht beizuhaben.
    Habe damals wegen nicht eingetragenem Motor, Fahrwerk und Rädern ungefähr 1000€ abdrücken müssen inkusive Abschleppen, Gutachten und Strafe

  14. #14
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    Zitat Zitat von Marc1054 Beitrag anzeigen
    Wenn man etwas nicht eingetragen hat und unsicher ist, sollte man immer behaupten den Fahrzeugschein nicht beizuhaben.
    Habe damals wegen nicht eingetragenem Motor, Fahrwerk und Rädern ungefähr 1000€ abdrücken müssen inkusive Abschleppen, Gutachten und Strafe
    Was hätte das mit dem Fahrzeugschein gebracht?

  15. #15
    Erfahrener Benutzer Avatar von Marc1054
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    Na man kann ja schlecht kontrollieren ob was im Fahrzeugschein eingtragen ist wenn man keinen dabei hat.

  16. #16
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    Zitat Zitat von Marc1054 Beitrag anzeigen
    Na man kann ja schlecht kontrollieren ob was im Fahrzeugschein eingtragen ist wenn man keinen dabei hat.
    Dann wird sich an den Maßnahmen aber nichts ändern.
    Du musst ja nachweisen, dass es eingetragen ist.

  17. #17
    Erfahrener Benutzer Avatar von Marc1054
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    Aber nicht am gleichen Tag. Du hast zwei Wochen zeit den Fahrzeugschein im Polizeirevier vorzuzeigen.

  18. #18
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    Zitat Zitat von Marc1054 Beitrag anzeigen
    Aber nicht am gleichen Tag. Du hast zwei Wochen zeit den Fahrzeugschein im Polizeirevier vorzuzeigen.
    Woher nimmst du denn diese Weisheit?
    Liegen Zweifel an der Gültigkeit der Betriebserlaubnis vor,
    so "können" dich die oben aufgeführten Maßnahmen ebenso treffen.

    Die Chance, dass du eine Schonfrist bekommst, ist aber möglicherweise mit deinem "Trick" größer.

  19. #19
    Moderator
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    ...vorallem macht das gleich den richtigen Eindruck, wenn du am10.05. angehalten wirst und dann die Eintragung das Datum12.05. trägt....


    cu Ralf
    Heutzutage ist es schwer Dumm zu sein, weil die Konkurrenz so gigantisch ist. Für Beschwerden: http://www.a4-freunde.com/sendmessage.php

  20. #20
    Erfahrener Benutzer Avatar von Marc1054
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    Wenn Du einigermaßen glaubwürdig und selbstbewust rüber kommst und den Menschen nicht blöde kommst ist dieses Vorgehensweise alle mal besser als Auto weg und das Datum der Eintragung...na ja müssen die in der Dienststelle auch erstmal drauf achten.

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