Sachverhalt ist folgender:
Ein freund von mir wurde vor einiger zeit auf der autobahn rausgezogen...
er hatte die eintragung vom fahrwerk nicht bzw. nichtmehr...
polizei ließ das fahrzeug abschleppen und vom gutachter auseinandernehmen lassen...
ob das verbot der weiterfahrt gerechtfertigt war bzw. eine akute gefahr zu erwarten war durch das fahrwerk lassen wir unberücksichtigt...
es geht mir um die folgekosten:
ich bin der meinung das er erheblich zu viel gezahlt hat...ca. 1300euro
die folgekosten dürften doch max sein:
bußgeld für das inbetriebnehmen eines pkw ohne be (waren glaub ich mal 50euro und punkt(e))
abschleppen zur nächster prüfstelle/gutachter evt. verwahrung wenn sofortige prüfung nicht möglich.
und die kosten für die begutachtung...und hier liegt der hund begraben:
wenn er um die 800-1000euro für das gutachten zahlen muß ist das doch betrug?
geht man von der GebOSt aus, so dürften die kosten hierfür nicht erheblich von denen für eine normale hu abweichen...(einen evtl. max. 120% zuschlag für nacht-feiertage) bei einer hu wird auch nichts anderes festgestellt als die verkehrssicherheit des pkws.
ein marktwirtschaftliches gutachten für 800euro ist hier doch völlig fehl am platz...
was meint ihr dazu?
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