Ergebnis 1 bis 16 von 16
  1. #1
    Benutzer
    Modell
    kein Audi A4/S4

    Ort
    München
    Registriert seit
    20.03.2010

    Rechtliche Frage zum Lenkrad(umbau)

    Muss ein Lenkrad eigentlich einen Airbag haben? (Wenn das Original einen hat)

    In der aktuellen Zeitschrift AudiScene waren bei 2 Fahrzeugen RAID-Lenkräder verbaut, beide klar ersichtlich ohne Airbag. Liegt das am Alter der Fahrzeuge(Baujahr 91 bzw. 97)?

    Muss so ein Umbau den vom TÜV abgenommen werden und kann man das in jedem Fahrzeug vollziehen?

    Danke für eure Antwort im voraus.

    Gruß

    Tom

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Chris 8E S Line
    Modell
    Audi A4 8E/B6
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    2003
    Motor
    2.5 TDI V6
    MKB/GKB
    BDG/GHZ

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    D-24537 Neumünster
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    20.10.2009
    Das mal eine ganz interssante Frage! Da schließe ich mich doch mal an!
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.


  3. #3
    Moderator Avatar von fctriesel
    Modell
    Audi A4 8D/B5
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    1996
    Motor
    1.9 TDI
    MKB/GKB
    AFN/DHF

    Ort
    Vogelsberg
    Registriert seit
    28.11.2003
    Ja, muß auf jeden Fall vom TÜV abgenommen werden.

    Mit Hilfe der Gutachten, die bei diesen Sportlenkrädern dabei sind, wird der Airbag ausgetragen.
    Theoretisch kann das bei jedem Fahrzeug gemacht werden wenn es ein entsprechendes Gutachten dazu gibt. Ohne Gutachten gibt es im Umkehrschluss natürlich keine legale Möglichkeit zur Abnahme.
    Sent from my Nokia 3210.

  4. #4
    Benutzer
    Modell
    kein Audi A4/S4

    Ort
    München
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    20.03.2010
    Zitat Zitat von fctriesel Beitrag anzeigen
    Ja, muß auf jeden Fall vom TÜV abgenommen werden.

    Mit Hilfe der Gutachten, die bei diesen Sportlenkrädern dabei sind, wird der Airbag ausgetragen.
    Theoretisch kann das bei jedem Fahrzeug gemacht werden wenn es ein entsprechendes Gutachten dazu gibt. Ohne Gutachten gibt es im Umkehrschluss natürlich keine legale Möglichkeit zur Abnahme.
    Müsste es aber dann nicht möglich sein z.B eine Lenkrad vom B7 im B6 zu verbauen. Da der zweistufige Airbag im B6 eh nicht richtig funktioniert, könnte man in doch Deaktivieren lassen und das vom TÜV eintragen lassen. Oder denke ich jetzt falsch.

    gruß

    Tom

  5. #5
    Forensponsor Avatar von Aggregat 4
    Modell
    Audi A4 8E/B6
    Bauform
    Limousine
    Baujahr
    2001
    Motor
    1.8 T
    MKB/GKB
    AVJ/ENN

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    Zitat Zitat von loewentom Beitrag anzeigen
    Müsste es aber dann nicht möglich sein z.B eine Lenkrad vom B7 im B6 zu verbauen. Da der zweistufige Airbag im B6 eh nicht richtig funktioniert, könnte man in doch Deaktivieren lassen und das vom TÜV eintragen lassen. Oder denke ich jetzt falsch.

    gruß

    Tom
    Du willst den Airbag ausbauen und austragen lassen, nur weil du die Optik vom B7 Lenkrad so schön findest?
    Interessant.
    http://www.polar-chat.de/images/codeseven/smilies/kaffee.gif

  6. #6
    Moderator/Redakteur/Forensponsor Avatar von Rotlicht
    Modell
    kein Audi A4/S4

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    28832 Achim
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    Wenn Airbag Lenkrad, dann auch mit allen Funktionen! Und die müssen auch fehlerfrei und wie in der Hersteller ABE laufen.

    Eine Austragung des Airbags aus den Papieren, für das Fahrzeug, wird nicht durch das Lenkrad bestimmt. Sondern nur durch den den Fahrzeughersteller direkt!
    Man muss sich von Audi eine Unbedenklichkeitsbescheinigung besorgen. Und diese wird Audi niemals aus versicherungstechnischen Gründen herausgeben.

    Einzige Ausnahme:
    Das Auto muss auch ohne Airbag gebaut worden sein! Dies trifft auf manche alte Audis (Typ89) zu und auch auf z.B. alte BMW (E36).

  7. #7
    Moderator Avatar von fctriesel
    Modell
    Audi A4 8D/B5
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    1996
    Motor
    1.9 TDI
    MKB/GKB
    AFN/DHF

    Ort
    Vogelsberg
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    28.11.2003
    Welchem TÜV-Prüfer der nicht hier seit 5 Jahren angemeldet ist soll das auffallen dass das Audi-Lenkrad in diesem Audi nicht dahin gehört?
    Ok, ganz astrein ist die Sache nicht.

    Aber B7-Airbag im B6 funktionert.
    Sent from my Nokia 3210.

  8. #8
    Benutzer Avatar von RG-XY32
    Modell
    Audi A4 8D/B5
    Bauform
    Limousine
    Baujahr
    1995
    Motor
    2.8 V6 Quattro
    MKB/GKB
    AAH

    Registriert seit
    06.02.2008
    Bei meinen früheren Basteleien hatte mich deswegen Kundig gemacht, damals sagte man mir es geht. Man muß ihn austragen lassen.
    Jedoch kann es im fall eines Unfalls sein das die Versicherung sich Querstellen kann. Da die Sicherheit des Autos gemindert wurde und ein eventueller Personen Schaden hätte verhindert werden können.

    Also vorher genau Informieren! Sicherheit und Gesundheit geht vor!!!
    ... Bremsen macht die Felgen dreckig ...

  9. #9
    Forensponsor Avatar von Aggregat 4
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    Audi A4 8E/B6
    Bauform
    Limousine
    Baujahr
    2001
    Motor
    1.8 T
    MKB/GKB
    AVJ/ENN

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    30.01.2007
    Zitat Zitat von fctriesel Beitrag anzeigen
    Welchem TÜV-Prüfer der nicht hier seit 5 Jahren angemeldet ist soll das auffallen dass das Audi-Lenkrad in diesem Audi nicht dahin gehört?
    Ok, ganz astrein ist die Sache nicht.

    Aber B7-Airbag im B6 funktionert.
    Er will ja den Airbag austragen.

    Und das der Airbag immer funktioniert, ist nicht bewiesen. Auch wenn er bei Dieter funktioniert hat, wissen wir nicht, wie er ihn angeschlossen hat.

    Würde mich von solchen Behauptungen distanzieren, schon allein aus Rechtsgründen.
    http://www.polar-chat.de/images/codeseven/smilies/kaffee.gif

  10. #10
    Moderator/Redakteur/Forensponsor Avatar von Rotlicht
    Modell
    kein Audi A4/S4

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    28832 Achim
    Registriert seit
    19.03.2008
    Nein! Ein vorhandenes Airbag System darf nicht rückgerüstet werden! Dies ist verboten. Und kein TÜV Prüfer der Welt wird dies machen.

    Das Thema hatte ein Kollege beim Golf 3. Die gab mit und ohne Airbag.
    Dadurch konnte er rückrüsten. Aber nicht, wenn es den Fahrzeugtyp nur mit Airbag Lenkrad gab! Dann muss auch ein Airbag vorhanden sein.

    Und ein Umbau von Airbag Lenkrad muss durch eine zugelassenene Fachwerkstatt schriftlich nachgewiesen werden. Nur dadurch ist eine Eintragung möglich.

    Was natürlich unter der Hand läuft und ob ein TÜVer es bemerkt, das ein neues oder neueres Lenkrad verbaut worden ist, wage ich auch zu bezweifeln. Hauptsache die Hupe geht.

  11. #11
    Inaktiv/gesperrt
    Modell
    Audi A4 8D/B5
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    1997
    Motor
    1.8
    MKB/GKB
    ADR

    Ort
    Stuttgart
    Registriert seit
    05.04.2010
    Ich lese nur quatsch

    Ganz wichtig, wenn du was veränderst braucht du ein gutachten kosten 70 - 1xxxx , dann gehst zum tüv lässt das eintragen basta, er muss das ohne wenn und aber. Wenn er nicht will Klagen oder gehst zum nächsten .

    Den gutachten brauchst du nur, wenn es sich nicht um einen audi original teil handelt, sonst brauchst du nichts niente. Der Prüfler vergleicht ob eine minderung der sicherheits stattgefunden hat gegenüber der serien produktion, wenn ja erlischt deine betriebserlaubnis.

    Ein blödes bsp. Ich könnte praktisch meinen kotflügeln mit schaumstoff verkleiden, begutachten und eintragen lassen mit der begrüdung passanten zu schützen.

    Gruß

  12. #12
    Benutzer
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    Audi A4 8E/B6
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    2002
    Motor
    1.8T Quattro
    MKB/GKB
    AVJ

    Registriert seit
    24.04.2010
    Zitat Zitat von Francy Beitrag anzeigen
    Ich lese nur quatsch

    Ganz wichtig, wenn du was veränderst braucht du ein gutachten kosten 70 - 1xxxx , dann gehst zum tüv lässt das eintragen basta, er muss das ohne wenn und aber. Wenn er nicht will Klagen oder gehst zum nächsten .

    Den gutachten brauchst du nur, wenn es sich nicht um einen audi original teil handelt, sonst brauchst du nichts niente. Der Prüfler vergleicht ob eine minderung der sicherheits stattgefunden hat gegenüber der serien produktion, wenn ja erlischt deine betriebserlaubnis.

    Ein blödes bsp. Ich könnte praktisch meinen kotflügeln mit schaumstoff verkleiden, begutachten und eintragen lassen mit der begrüdung passanten zu schützen.

    Gruß
    Wenn du ein Gutachten für den Schaumstoff hast oder dein Fahrzeug bereits mit Schaumstoff typgenehmigt wurde, dann gerne... ansonsten ist eine Einzelbetriebserlaubnis erforderlich.

    Genauso ist es falsch, dass wahllos alle Teile an einem Fahrzeug verbaut werden dürfen, wenn sie vom gleichen Hersteller stammen. (Bsp. A6 Felge an A4)

    Prinzipiell wurde ein Fahrzeugtyp mit einer Reihe Ausstattungsdetails Typgenehmigt und ist nur so zulässig.
    Felgen, Lenkräder etc. müssen also in dieser Fahrzeugtypgenehmigung oder einem Nachtrag dazu aufgeführt sein oder der Hersteller der Austauschteile legt eine ABE/Teilegutachten etc. bei.

    Ob sowas einem Polizisten/Prüfingenieur bei der Vielfalt der Teile und Fahrzeuge auffällt sei dahingestellt - mit legal hat das aber nichts zu tun.

  13. #13
    Erfahrener Benutzer Avatar von Stefan2.0TDI
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    kein Audi A4/S4
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    2002
    Motor
    1.8 T
    MKB/GKB
    AUQ

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    15.05.2007
    Zum Thema B7 Airbag im B6 gab es schonmal ein böses Erwachen eines A3 Fahrers.

    Er hat einen 2-Stufigen Airbag in einen A3 verbaut der nur einen einstufigen Airbag hatte. Der Airbag hat bei einem Unfall GARNICHT ausgelöst!
    Also Finger weg von solchen Aussagen wie "funktioniert auf jeden Fall"

  14. #14
    Inaktiv/gesperrt
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    Audi A4 8D/B5
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    1997
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    1.8
    MKB/GKB
    ADR

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    Zitat Zitat von FoXy Beitrag anzeigen
    Wenn du ein Gutachten für den Schaumstoff hast oder dein Fahrzeug bereits mit Schaumstoff typgenehmigt wurde, dann gerne... ansonsten ist eine Einzelbetriebserlaubnis erforderlich.

    Genauso ist es falsch, dass wahllos alle Teile an einem Fahrzeug verbaut werden dürfen, wenn sie vom gleichen Hersteller stammen. (Bsp. A6 Felge an A4)

    Prinzipiell wurde ein Fahrzeugtyp mit einer Reihe Ausstattungsdetails Typgenehmigt und ist nur so zulässig.
    Felgen, Lenkräder etc. müssen also in dieser Fahrzeugtypgenehmigung oder einem Nachtrag dazu aufgeführt sein oder der Hersteller der Austauschteile legt eine ABE/Teilegutachten etc. bei.

    Ob sowas einem Polizisten/Prüfingenieur bei der Vielfalt der Teile und Fahrzeuge auffällt sei dahingestellt - mit legal hat das aber nichts zu tun.
    Wäre auch unwirtschaftlich für das unternehmen wenn bsp. für A6 und A4 unterschiedliche felgen gebaut werden würden oder nicht?

    Oder A8 - A6 - A4 mit unterschiedliche lenkräder?

    Das können unternehmen sich nicht leisten.

    Bin mir aber nicht sicher, wenn ich logisch denke, komme ich zum schluß dass die basis gleich sein muss und änderungen in der ausführung gibt.
    Geändert von Francy (14.05.2010 um 20:46 Uhr)

  15. #15
    Benutzer
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    Audi A4 8E/B6
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    AVJ

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    Wenn die Teile wirklich identisch sind passt das. Davon würde ich aber nicht ausgehen - das kann man in der Fahrzeugtypgenehmigung nachschauen bzw. beim TÜV nachschauen lassen.

    Selbst eine Felge vom A4 muss nicht auf einen anderen A4 passen wenn bspw. die Tragfähigkeit nicht übereinstimmt (da kann es durchaus einen Unterschied machen ob man einen 1.6er oder einen 3.0tdi fährt).

  16. #16
    Moderator/Redakteur/Forensponsor Avatar von Rotlicht
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    kein Audi A4/S4

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    28832 Achim
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    19.03.2008
    Ja, das stimmt schon! Man sollte immer die Teilenummern vergleichen.
    Sollten diese anders sein, dann muss eingetragen werden!

    Egal ob die Teile vom A4 sind oder nicht. Egal ob die eine BAZ (Bauartzulassung) an dem anderen Fahrzeug haben.

    Back to Topic:

    Habe jetzt mal geschaut wegen dem Airbag.

    RAID HP bietet einen Rückrüstadapter für Audi A4 bis Bj. 1998 an. Dieser ist mit ABE/Gutachten.
    Hierbei soll wohl das Lenkrad (320mm) auf Bruch und Kraftverteilung getestet worden und es soll nur nach Gutachten eintragungspflichtig sein. Also für einen schmalen Euro.
    Werde mich da mal bei RAID HP schlaumachen, ob das wirklich so ist.

    Doppelstufige Airbags sind ausgenommen!! Deshalb auch nur bis Modelljahr 1998!!

    Wenn ja, dann revidiere ich meine Aussagen von oben. Denn dann scheint es so zu sein, das sich wirklich ein Unternehmen die Mühe gemacht hat und über Crashtests ect. ein Gutachten resp. eine ABE für eine Rückrüstung erreicht zu haben!

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