Ergebnis 1 bis 9 von 9
  1. #1
    Benutzer Avatar von Future8
    Modell
    Audi A4 8E/B6
    Bauform
    Limousine
    Baujahr
    2002
    Motor
    3.0 V6 Quattro
    MKB/GKB
    ASN

    Ort
    Ulm
    Registriert seit
    03.03.2009

    Gewindefahrwerk Eintragen

    Servus,

    hab mir des Eibach Pro Street S Gewindefahrwerk gekauft. Jetzt meine Frage. Die Felgen welche ich jetzt hoffentlich mal eingetragen bekomme muss ich ja beim Tüv machen lassen weils die anderen net dürfen. So gut soweit. Muss ich denn das Gewindefahrwerk auch beim Tüv eintragen lassen? oder kann ich des auch bei Dekra, Gtü etc. machen lassen?
    Danke

    Gruß
    Audi Rules!! Wer bremst verliert!

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Fernmelder
    Modell
    Audi A4 8E/B7
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    2005
    Motor
    2.0 TDI
    MKB/GKB
    BLB/GYJ

    Ort
    D-89xxx
    Registriert seit
    02.07.2007
    Sicher musst du das Gewindefahrwerk eintragen lassen. 19.3 darf glaub nur der Tüv machen.
    Aus Datenschutzgründen blinke ich nicht mehr

  3. #3
    Benutzer
    Modell
    kein Audi A4/S4

    Ort
    Hannover
    Registriert seit
    27.01.2010
    War bei mir auch so musste wohl beim Tüv machen gibt da so einen tollen Paragraphen im Gutachten wenn das steht das muss ein Prüfinginieur ASS machen dann ab zu Tüv nord so hatte es mir zumindest der von Küs versucht zu erklären, aber es macht doch eh keinen Sinn das ganze getrennt von einander einzutragen. Alles in einem rutsch und Supi ist

  4. #4
    Benutzer Avatar von Future8
    Modell
    Audi A4 8E/B6
    Bauform
    Limousine
    Baujahr
    2002
    Motor
    3.0 V6 Quattro
    MKB/GKB
    ASN

    Ort
    Ulm
    Registriert seit
    03.03.2009
    Danke. Das ichs eintragen lassen muss war soweit klar. Ging mir nur drum ob Tüv oder ob jede Prüfstelle das darf wenn innerhalb der Toleranz bleibe welche im Gutachten steht.
    Meintest du: § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO
    Weil dann war mein Plan so das ich die Felgen eintragen lasse beim Tüv mit Orginalfahrwerk und danach Fahrwerk rein und des dann woanders machen lasse wo es nicht so streng zu geht.

    Gruß
    Geändert von Future8 (22.04.2010 um 14:06 Uhr)
    Audi Rules!! Wer bremst verliert!

  5. #5
    Erfahrener Benutzer Avatar von TR
    Modell
    Audi A4 8D/B5
    Bauform
    Limousine
    Baujahr
    1999
    Motor
    1.8 T
    MKB/GKB
    ANB / EHV

    Registriert seit
    10.11.2005
    Also wenn du nur Fahrwerk eintragen lassen willst, und noch die originalen Rad-/Reifenkombi fährst, dann kann das jede Prüfstelle eintragen.

    Wenn du aber Fahrwerk und andere Räder hast, dann isses ne §21 und das darf nur der TÜV im Westen und die Dekra im Osten.

  6. #6
    Benutzer Avatar von Future8
    Modell
    Audi A4 8E/B6
    Bauform
    Limousine
    Baujahr
    2002
    Motor
    3.0 V6 Quattro
    MKB/GKB
    ASN

    Ort
    Ulm
    Registriert seit
    03.03.2009
    Alles klar danke. Dann ist meine Frage ja beantwortet. Da ich andere Räder drauf machen bzw. schon habe nur noch net eingetragen kann ich des gleich zusammen machen lassen beim geliebten Tüv.
    Danke
    Gruß
    Audi Rules!! Wer bremst verliert!

  7. #7
    Erfahrener Benutzer Avatar von basmn
    Modell
    Audi A4 8E/B6
    Bauform
    Limousine
    Baujahr
    2001
    Motor
    2.0
    MKB/GKB
    ALT/FTX

    Ort
    Nähe Germersheim
    Registriert seit
    22.06.2008
    Ein Dekra-Prüfer meinte er könne das auch beides zusammen abnehmen.
    Dachte auch, dass das nur der TÜV kann, aber anscheinend muss derjenige nur "studiert" sein und schon darf er es, egal ob TÜV oder Dekra.

    Hat der mich jetzt verarscht oder wie?

  8. #8
    Benutzer Avatar von Future8
    Modell
    Audi A4 8E/B6
    Bauform
    Limousine
    Baujahr
    2002
    Motor
    3.0 V6 Quattro
    MKB/GKB
    ASN

    Ort
    Ulm
    Registriert seit
    03.03.2009
    Gute Frage. Ich hoff irgnedjemand weiß des hier?
    Audi Rules!! Wer bremst verliert!

  9. #9
    Moderator/Redakteur/Forensponsor Avatar von mounty
    Modell
    kein Audi A4/S4

    Ort
    D-Row
    Registriert seit
    02.02.2003
    Normal dürfen Sonderräder in Verbindung mit einem Sportfahrwerk nur vom TÜV (Westen) oder DEKRA (Osten) eigetragen werden, alles andere wäre rechtlich äußerst Bedenklich. Allerdings ist es immer eine Frage des Gutachtens vom Fahrwerk ob das wirklich der Fall ist, dort steht drinn ob es nur mit Serienrädern oder auch mit Sonderrädern problemlos abgenommen wird und dementsprechend kann man dann zur entsprechenden Prüforganisation fahren.

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