Hallo Leute,
ich weiß im FAQ sind schon verschiedene Rad-Reifenkombis aufgeführt bei denen keine Nacharbeiten notwendig sind, trotzdem möchte ich bitte noch mal eine offizielle Bestätigung haben.
Und zwar möcht ich 8Jx18 ET28 Felgen mit 235/40R18 Bereifung auf einen A4 Avant Sline 2.0 TFSI Baujahr 2005 ziehen. Hab auch genau so eine Kombi im FAQ gefunden. Bei der gabs eigentlich keine Probleme. Nur im Gutachten sind folgende Auflagen:
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Was bedeutet das nun für mich?
Beim Verschrägen hatte ich Hinten ca. 2,5cm bei einer ET von 35mm und 7,5J.
Danke im Voraus.
MFG Alex
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