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  1. #1
    Moderator Avatar von lyrix
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    Beratung zu Straßenschäden und ihre Folgen

    Hallo,

    ich bin heut morgen zur Arbeit gefahren und es hat sehr stark geregnet. In einem Ort den ich durchfahren muss sind seit längerem Bauarbaiten. Heute war ein Stück der Straße ausgegraben. ca 50 cm breit, 5 - 8 cm tief und über die ganze Straße. Da im Ort wegen Bauarbeiten nur 30 erlaubt sind und mir die Baustellen bekannt sind bin ich da eh immer vorsichtig unterwegs. Leider sieht man nicht viel in der Dunkelheit + Regen + blendenden Gegenverkehr und so bin ich natürlich voll rein. Es hat einen riesigen Schlag gelassen. Eine Beschilderung konnte ich nicht erkennen die darauf hinwies.

    Bin dann auf der Arbeit angekommen und hab meine Felgen begutachtet, da das Lenkrad leicht schlägt. Zumindest kommt mir das so vor. Hab auch gleich Bilder gemacht von der Felge.

    Leider hatte ich keine Zeit um nochmal umzudrehen.

    Ich bin mittags nochmal hin und wollte Bilder machen. Natürlich war alles schon zugeschüttet und es steht ein Schild da.

    nun wie verfahre Ich weiter?

    was soll ich machen?

    kann ich was machen?

    Felge sieht so aus
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    mimimi

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  2. #2
    Forensponsor Avatar von V6Chris
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    Re: Beratung über Straßenschäden

    Nein...du warst zu Spät. Immer sofort stehenbleiben und Polizei rufen.
    Es sei den du findest Zeugen die das gleiche erlebt haben (Zeitungsanonze etc.)
    Viele Grüße, Chris

  3. #3
    Moderator Avatar von lyrix
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    Re: Beratung zu Straßenschäden und ihre Folgen

    ich könnte kotzen
    mimimi

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  4. #4
    Erfahrener Benutzer

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    Re: Beratung zu Straßenschäden und ihre Folgen

    Ich hatte mit meinem ca. drei Monate neuem Neuwagen damals ein ähnliches Problem. Ich bin bei Schneeregen gefahren und habe ein Schlagloch getroffen, so dass ein Stück Asphalt meinen Schweller und Tür beschädigt hat. Reparaturkosten ca. 600 Euro.
    ich habe es der Polizei gemeldet und Fotos vom Ort des Geschehens gemacht. Ging dann bis vors Gericht und das Ende vom Lied war, dass ich auf meinen Kosten sitzengeblieben bin. Grund: Angeblich war ein Schild aufgestellt worden "Vorsicht Straßenschäden". Ich hatte zwar ein Foto des Unfallortes gemacht, allerdings nicht des gesamten Straßenzuges. Die Stadt hat am Tag darauf natürlich sofort ein Schild aufgestellt, ca. 250m vor dem Loch. ich hatte somit keinen Beweis, dass dort kein Schild gestanden war (was der Fall war) und somit oblag es meiner allgemeinen Sorgfaltspflicht im Straßenverkehr und die Kosten durfte ich selbst tragen. Ich denke es geht schlecht für Dich aus, außer Du hast eine Rechtschutzversicherung und einen guten Anwalt, der Dich berät und Deinen Chancen aufzeigen kann.

  5. #5
    Moderator Avatar von lyrix
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    Re: Beratung zu Straßenschäden und ihre Folgen

    da das Lenkrad geschlagen hab hab ich heute auf Winterreifen gewechselt

    Tja alle 4 Felgen haben innen einen Höhenschaden. Kann alle 4 wegwerfen nicht mehr zu gebrauchen

    Polizei will mir nicht wirklich helfen

    So sehen alle 4 aus von innen
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    mimimi

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  6. #6
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    Re: Alle 4 Felgen haben Höhenschaden durch Straßenbauarbeiten

    Wenn dir deine Felgen viel bedeuten kann ich sie dir Reparieren. Ohne nachher was zu Spühren, oder du Verkaufst sie mir günstig

    Viele Grüße, Chris

  7. #7
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    Re: Beratung zu Straßenschäden und ihre Folgen

    sind mir echt zu Schad eum wegzuwerfen

    hast du eine Werkstatt um die zu richten oder wie machst das genau?


    achja nochwas

    bin ja grad beim Bund und das ist die Hauptverkehrsstraße

    gibt sicher einige die da reingefahren sind

    meint ihr es bringt was wenn ich paar Soldaten zusammentrommel mit Schäden?
    mimimi

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  8. #8
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    Re: Beratung zu Straßenschäden und ihre Folgen

    Zitat Zitat von lyrix
    sind mir echt zu Schad eum wegzuwerfen

    hast du eine Werkstatt um die zu richten oder wie machst das genau?
    Kenn da einen 100%igen, der hat meine perfekt hergerichtet...40,-/Felge



    Zitat Zitat von lyrix


    meint ihr es bringt was wenn ich paar Soldaten zusammentrommel mit Schäden?
    Darfst dich aber beeilen sonnst wirds zu spät.
    Aber mein Tipp mit der Anonze in der Zeitung wär nicht die schlechteste oder?
    Viele Grüße, Chris

  9. #9
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    Re: Beratung zu Straßenschäden und ihre Folgen

    Mein Beileid, ist ärgerlich sowas.
    Die Felge sieht aber echt mies aus
    Welche Größe fährst du?

  10. #10
    Moderator Avatar von lyrix
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    Re: Beratung zu Straßenschäden und ihre Folgen

    Ich fahr 225 35 ZR 19


    War heut bei der Polizei

    Dazu sag ich mal nichts könnte mich nur weiter aufregen

    Seine Aussage: "Ich bin um 8 Uhr da durchgefahrne und da war nix."

    klar habt nur ein paar Zeugen die das Gegenteil behaupten und damit geh ich nun zum Anwalt.


    mimimi

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  11. #11
    Forensponsor Avatar von Strg
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    Re: Beratung zu Straßenschäden und ihre Folgen

    Na dann viel Erfolg
    Halt uns auf dem laufenden...

  12. #12
    Moderator/Redakteur/Forensponsor Avatar von mounty
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    Re: Beratung zu Straßenschäden und ihre Folgen

    Hallo

    Meine Erfahrungen zu dem Thema: Wenn du Rechtschutz hast kannste es Probieren, aber ich denke es wird nix werden, da es INERORTS war greift zwar die Wegesicherungspflicht der Kommune aber du wußtest ja von der Baustelle so das du gerade auch noch aufgrund der Witterungsumstände besonders Vorsichtig hättest fahren müssen!.

    Wer haftet für Schäden?
    Kommunen, Kreise oder Länder haben als Betreiber einer Straße im Rahmen der Wegesicherungspflicht die Aufgabe, Schlaglochschäden in kurzer Zeit zu beseitigen. Wegen chronischen Geldmangels der öffentlichen Hand werden aber häufig nur provisorische Reparaturen mit minderwertigem Material durchgeführt. Oder – noch preiswerter – es wird kurzerhand ein Schild („Achtung Fahrbahnschäden“) aufgestellt, das die Verkehrsteilnehmer zu erhöhter Vorsicht und langsamer Fahrweise auffordert. Kommt es dennoch als Folge eines Schlagloches zu einem Schaden, hängt es von den konkreten Umständen ab, ob und in welcher Höhe der Straßenbetreiber haftbar zu machen ist. Grundsätzlich muss die Kommune hier nur bei grobem Verschulden oder Vorsatz – wenn sie etwa von der Gefahr gewusst, aber nichts dagegen unternommen hat – haften. Etwas schärfer sind die Bestimmungen für den Straßenbetreiber, sofern er eine Gebühr (Maut, Vignette) für die Benutzung der Straße erhält: Hier haftet er schon bei leichter Fahrlässigkeit, wenn er nicht beweisen kann, dass ihn am Unfall bzw. Schaden kein Verschulden trifft.
    Kurios: Stolpert ein Fußgänger über ein Schlagloch auf der Straße und verletzt sich dabei, kann er dafür von der Kommune keinen Schadenersatz verlangen. Denn das Oberlandesgericht Hamm (Az: 9 U 208/03) stellte bereits 2003 fest, dass „sich die Fahrbahn nur an jenen Anforderungen ausrichten müsse, für deren Zweck sie bestimmt ist“. Demnach müsse die Kommune zwar für einen gefahrlosen Zustand der Straßen für ihre Benutzer sorgen, hinsichtlich der Fußgänger jedoch nur für eine gefahrlose Benutzung der Bürgersteige.

    Autofahrerfreundliche Urteile Es gibt allerdings auch Gerichtsurteile, in denen Autofahrer mit ihrer Klage erfolgreich waren. So half es der Stadt Lübeck nicht, dass sie mit einem Schild auf ein riesiges Schlagloch (15 cm tief, 50 cm lang) hinwies. Das Landgericht Lübeck verdonnerte die Kommune, einem Golffahrer den Schaden an seinem Fahrzeug zu ersetzen. (Az. 10 O 287/99).
    Ähnlichen Erfolg hatte ein Autofahrer in Sachsen, an dessen Fahrzeug infolge eines großen Schlaglochs die Achse brach. Das Oberlandesgericht Dresden gab seiner Klage statt: Die Kommune musste ihm 1.500 Euro Schadenersatz zahlen (Az. 6 U538/98).
    Was tun nach Schaden? Sie haben ein Schlagloch übersehen und Ihr Fahrzeug ist beschädigt?

    Um Ihre Chance auf Schadenersatz zu erhöhen, sollten Sie folgendes beachten:
    • Gibt es Zeugen? Wenn ja, Namen und Adresse notieren!
    • Unfallstelle fotografieren! Legen Sie neben das Schlagloch einen gebräuchlichen Gegenstand (Feuerzeug, Parkscheibe, Handy, etc.), damit die Dimensionen des Schlagloches besser zur Geltung kommen.
    • Messen Sie das Schlagloch aus – wie tief, wie lang, wie breit?
    • Melden Sie den Schaden sofort der zuständigen Behörde!
    • Haben Sie eine Verkehrsrechtschutzversicherung? Dann ziehen Sie einen Anwalt hinzu! Wenn Sie keine solche Police besitzen, müssen Sie zwischen den Anwaltkosten und dem geschätzten Schaden am Fahrzeug abwägen
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