Ergebnis 1 bis 4 von 4
  1. #1
    Benutzer Avatar von Konsi
    Modell
    kein Audi A4/S4

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    Kelsterbach
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    13.07.2009

    8E/B6: Sekundärlufteinblasung Fehler bei AU festgestellt

    Hallo, bei meinem A4 wurde jetzt AU neu gemacht und ein kleiner Fehler steht im bericht.

    P0411 Sekundärlufteinblasung - falsche Flussrate festgestellt

    dieser Fehler steht in dem Bericht. Was genau hat das jetzt zu sagen? Sehr schlimm? Das Auto wurde noch nicht bezahlt und gerade wird die Inspektion gemacht, morgen kriege ich das Auto erst, wenn es ein teurer Fehler ist, will ich auf jeden Fall das dieser noch behoben wird.
    Als ich heute beim Autohaus war und der Verkäufer in der Werkstatt angerufen hat, hab ich mitbekommen, dass irgendein Fehler da ist der zu teuer ist um ihn zu reparieren/beheben.

    Über die Sekundärlufteinblasung konnte ich schon was erfahren, was es ist und so weiter, aber was bedeutet der Fehler jetzt genau?

    Es handelt sich um einen A4 Avant 1.8T 150PS

    TÜV und AU hat er aber bestanden ^^

  2. #2

    Re: 8E/B6: Sekundärlufteinblasung Fehler bei AU festgestellt

    Am besten mal den Fehler löschen lassen und schauen, ob er wieder kommt.
    Leuchtet das Motorlämpchen im Kombiinstrument?

  3. #3
    Benutzer Avatar von Konsi
    Modell
    kein Audi A4/S4

    Ort
    Kelsterbach
    Registriert seit
    13.07.2009

    Re: 8E/B6: Sekundärlufteinblasung Fehler bei AU festgestellt

    Ich krieg das Auto erst heute um 15 Uhr, werde da nochmal genauer nachfragen und danach evtl. zu einer anderen Werkstatt fahren und es nochmal prüfen lassen. Wenn es ein schlimmer Fehler ist, müsste er doch eigentlich bei der Inspektion behoben werden oder nicht?

  4. #4
    Moderator/Redakteur/Forensponsor Avatar von mounty
    Modell
    kein Audi A4/S4

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    02.02.2003

    Re: 8E/B6: Sekundärlufteinblasung Fehler bei AU festgestellt

    Zitat Zitat von Konsi
    Wenn es ein schlimmer Fehler ist, müsste er doch eigentlich bei der Inspektion behoben werden oder nicht?
    Also meiner Meinung nach hätte er die AU mit so einem Fehlerin´trag gar nicht bestehen dürfen!! Aber solange keine Motorstörlampe leuchtet störts den Prüfer meist auch nicht.
    Die STVO behindert meinen Fahrstil Kein Technischer Support per PN

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