Ergebnis 1 bis 12 von 12
  1. #1
    Benutzer Avatar von sparkiie
    Modell
    Audi A4 8D/B5
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    1997
    Motor
    1.8T
    MKB/GKB
    AEB

    Ort
    Eisenach
    Registriert seit
    04.05.2007

    8D/B5: Xenon Gutachten - macht das Sinn?

    Hab folgendes gefunden und kann dem nicht so ganz glauben...:

    http://cgi.ebay.de/Xenon-ABE-Gutacht...QQcmdZViewItem

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von booorsti
    Modell
    Audi RS4 8E/B7
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    2007
    Motor
    4.2 V8 Quattro
    MKB/GKB
    BNS/JMH/HNR

    Ort
    Ostfriesland
    Registriert seit
    08.01.2008

    Re: 8D/B5: Xenon Gutachten - macht das Sinn?

    Also wirklich glaubhaft find ich das auch nicht...

    Vorallem, dass der Typ schon reinschreibet "Vorsicht, viele Fälschungen im Umlauf", usw.

    mfg booorsti

  3. #3
    Forensponsor Avatar von Catana
    Modell
    kein Audi A4/S4
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    2012
    Motor
    3.0 TDI V6 Quattro
    MKB/GKB
    CGQB /

    Ort
    Sauerländle
    Registriert seit
    08.11.2005
    Blog-Einträge
    1

    Re: 8D/B5: Xenon Gutachten - macht das Sinn?


    ich nehme mal stark an da will wieder einer nur schnelles Geld machen, denn Gutachten in oder her....
    Vier wichtige Worte: Einen Scheiß muss Ich....

  4. #4
    Erfahrener Benutzer Avatar von Peter H.
    Modell
    Audi RS4 8K/B8
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    2013
    Motor
    4.2 V8 Quattro
    MKB/GKB
    CFSA

    Ort
    Neuss
    Registriert seit
    28.12.2006

    Re: 8D/B5: Xenon Gutachten - macht das Sinn?

    Hallo,

    habe so ein gutachten am we in der hand gehabt. ein freund hatte sich mal xenon in seinem golf 3 nachgerüstet und hat auch dieses gutachten.
    wollte es auch kaum glauben.
    dem tüv scheint es zu reichen.

    Gruß Peter
    V8 und gut....

  5. #5
    Benutzer Avatar von sparkiie
    Modell
    Audi A4 8D/B5
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    1997
    Motor
    1.8T
    MKB/GKB
    AEB

    Ort
    Eisenach
    Registriert seit
    04.05.2007

    Re: 8D/B5: Xenon Gutachten - macht das Sinn?

    Wäre für mich schon mal interessant, ob das Gutachten wirklich genügt um bei TÜV, Polizei und auch Versicherung keine Probleme zu bekommen.

    Hat denn irgendwer Xenons ohne SWRA und ALWR nur mit diesem Gutachten?

  6. #6
    Erfahrener Benutzer Avatar von redAudi
    Modell
    Audi A4 8E/B6
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    2002
    Motor
    2.4 V6
    MKB/GKB
    BDV/FYX

    Ort
    Klein - Brebel
    Registriert seit
    14.02.2003

    Re: 8D/B5: Xenon Gutachten - macht das Sinn?

    Wie oft denn noch? Xenon ist ohne ALWR und SWRA nicht zulässig!

    siehe FAQ Beleuchtung:

    Was muß man beim nachrüsten von Xenon beachten?
    Zusammengefaßt gilt folgendes:
    Nur Xenonscheinwerfer sind zulässig, das bestücken von Halogenscheinwerfer mit HID-Nachrüstsätzen ist nicht gestattet.
    Zusätzlich ist eine Scheinwerferreinigungsanlage (SRA) und eine Automatische Leuchtweitenregulierungen (ALWR) zwingend notwendig.
    Außnahmeregelungen gibt es keine auch wenn im Internet "Gutachten" kursieren, diese sind leider ungültig!

  7. #7
    Ehrenmitglied Avatar von UweS
    Modell
    kein Audi A4/S4

    Ort
    D-25300 Kreis PI
    Registriert seit
    09.11.2002
    Blog-Einträge
    7

    Re: 8D/B5: Xenon Gutachten - macht das Sinn?

    Doch, eine Ausnahmeregelung gibt es: Umrüstung nachweislich vor dem Jahr 2000.
    Ich fahre wieder AUDI!


  8. #8
    Erfahrener Benutzer Avatar von redAudi
    Modell
    Audi A4 8E/B6
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    2002
    Motor
    2.4 V6
    MKB/GKB
    BDV/FYX

    Ort
    Klein - Brebel
    Registriert seit
    14.02.2003

    Re: 8D/B5: Xenon Gutachten - macht das Sinn?

    Ja das ist mir klar, aber mein Kalender an der Wand sagt mir das wir 2009 haben Es geht ja eher darum das es jetzt jemand ohne Alwr und sra nachrüstet und eingetragen haben möchte.

  9. #9
    Ehrenmitglied Avatar von UweS
    Modell
    kein Audi A4/S4

    Ort
    D-25300 Kreis PI
    Registriert seit
    09.11.2002
    Blog-Einträge
    7

    Re: 8D/B5: Xenon Gutachten - macht das Sinn?

    Ich wollte auch nur die einzige Ausnahme erwähnt haben. Heute ist eine solche Umrüstung ohne Zusatzarbeiten natürlich nicht mehr möglich, auch nicht bei alten Fahrzeugen.
    Ich fahre wieder AUDI!


  10. #10
    Benutzer Avatar von sparkiie
    Modell
    Audi A4 8D/B5
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    1997
    Motor
    1.8T
    MKB/GKB
    AEB

    Ort
    Eisenach
    Registriert seit
    04.05.2007

    Re: 8D/B5: Xenon Gutachten - macht das Sinn?

    Wer weiß denn, wann das Fahrzeug umgerüstet wurde?
    Steht irgendwo, dass der Einbau vor 2000 eingetragen sein muß?

  11. #11
    Moderator Avatar von fctriesel
    Modell
    Audi A4 8D/B5
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    1996
    Motor
    1.9 TDI
    MKB/GKB
    AFN/DHF

    Ort
    Vogelsberg
    Registriert seit
    28.11.2003

    Re: 8D/B5: Xenon Gutachten - macht das Sinn?

    Zitat Zitat von UweS
    Doch, eine Ausnahmeregelung gibt es: Umrüstung nachweislich vor dem Jahr 2000.
    Richtig, habe ich aber bewußt nicht hineingeschrieben weil wer vor 2000 umgerüstet hat braucht es heute nicht mehr zu machen.
    Sent from my Nokia 3210.

  12. #12
    Erfahrener Benutzer
    Modell
    Audi A4 8D/B5
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    2000
    Motor
    1.8 T
    MKB/GKB
    ANB / ???

    Ort
    Zentralsachsen
    Registriert seit
    11.11.2002

    Re: 8D/B5: Xenon Gutachten - macht das Sinn?

    das angebotene Gutachten ist das K22/96 und dies ist nicht mehr gültig. Momentan ist das K23/01 bindend, siehe unten. Wer dafür 10€ bezahlen will kann diese in meinem Namen dem Forum spenden.

    Ein für alle mal: legale Xenonumrüstungen sind nach dem 01.04.2000 nicht mehr möglich, ohne das derzeit geltende recht zu beachten. erst recht nicht mit diesen nachrüstkrimskrams für 60€.

    jeder der mit in einer kontrolle so einen bunten wisch vor die nase hält, dem halte ich dann meinen wisch unter die nase.

    1.) sind generell rumfriemeleien an halogenscheinwerfern unzulässig
    2.) sind selbst auf den nachrüstteilen herstelldatum aufgedruckt
    3.) ein gültiges tüv-zertifikat für die damalige abnahme vorzulegen ist - mit abnahmedatum vor besagtem termin


    übrigens gilt diese 2000er Regel nur für Fahrzeuge, die mit EZ vor dem 01.01.98 serienmäßig mit xenon zu bestellen waren.

    alles weitere in den anlagen...
    Angehängte Dateien Angehängte Dateien

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •