Hab folgendes gefunden und kann dem nicht so ganz glauben...:
http://cgi.ebay.de/Xenon-ABE-Gutacht...QQcmdZViewItem
Hab folgendes gefunden und kann dem nicht so ganz glauben...:
http://cgi.ebay.de/Xenon-ABE-Gutacht...QQcmdZViewItem
Also wirklich glaubhaft find ich das auch nicht...
Vorallem, dass der Typ schon reinschreibet "Vorsicht, viele Fälschungen im Umlauf", usw.
mfg booorsti
ich nehme mal stark an da will wieder einer nur schnelles Geld machen, denn Gutachten in oder her....
Vier wichtige Worte: Einen Scheiß muss Ich....
Hallo,
habe so ein gutachten am we in der hand gehabt. ein freund hatte sich mal xenon in seinem golf 3 nachgerüstet und hat auch dieses gutachten.
wollte es auch kaum glauben.
dem tüv scheint es zu reichen.
Gruß Peter
V8 und gut....
Wäre für mich schon mal interessant, ob das Gutachten wirklich genügt um bei TÜV, Polizei und auch Versicherung keine Probleme zu bekommen.
Hat denn irgendwer Xenons ohne SWRA und ALWR nur mit diesem Gutachten?
Wie oft denn noch? Xenon ist ohne ALWR und SWRA nicht zulässig!
siehe FAQ Beleuchtung:
Was muß man beim nachrüsten von Xenon beachten?
Zusammengefaßt gilt folgendes:
Nur Xenonscheinwerfer sind zulässig, das bestücken von Halogenscheinwerfer mit HID-Nachrüstsätzen ist nicht gestattet.
Zusätzlich ist eine Scheinwerferreinigungsanlage (SRA) und eine Automatische Leuchtweitenregulierungen (ALWR) zwingend notwendig.
Außnahmeregelungen gibt es keine auch wenn im Internet "Gutachten" kursieren, diese sind leider ungültig!
Doch, eine Ausnahmeregelung gibt es: Umrüstung nachweislich vor dem Jahr 2000.
Ich fahre wieder AUDI!
Ja das ist mir klar, aber mein Kalender an der Wand sagt mir das wir 2009 haben Es geht ja eher darum das es jetzt jemand ohne Alwr und sra nachrüstet und eingetragen haben möchte.
Ich wollte auch nur die einzige Ausnahme erwähnt haben. Heute ist eine solche Umrüstung ohne Zusatzarbeiten natürlich nicht mehr möglich, auch nicht bei alten Fahrzeugen.
Ich fahre wieder AUDI!
Wer weiß denn, wann das Fahrzeug umgerüstet wurde?
Steht irgendwo, dass der Einbau vor 2000 eingetragen sein muß?
Richtig, habe ich aber bewußt nicht hineingeschrieben weil wer vor 2000 umgerüstet hat braucht es heute nicht mehr zu machen.Zitat von UweS
Sent from my Nokia 3210.
das angebotene Gutachten ist das K22/96 und dies ist nicht mehr gültig. Momentan ist das K23/01 bindend, siehe unten. Wer dafür 10€ bezahlen will kann diese in meinem Namen dem Forum spenden.
Ein für alle mal: legale Xenonumrüstungen sind nach dem 01.04.2000 nicht mehr möglich, ohne das derzeit geltende recht zu beachten. erst recht nicht mit diesen nachrüstkrimskrams für 60€.
jeder der mit in einer kontrolle so einen bunten wisch vor die nase hält, dem halte ich dann meinen wisch unter die nase.
1.) sind generell rumfriemeleien an halogenscheinwerfern unzulässig
2.) sind selbst auf den nachrüstteilen herstelldatum aufgedruckt
3.) ein gültiges tüv-zertifikat für die damalige abnahme vorzulegen ist - mit abnahmedatum vor besagtem termin
übrigens gilt diese 2000er Regel nur für Fahrzeuge, die mit EZ vor dem 01.01.98 serienmäßig mit xenon zu bestellen waren.
alles weitere in den anlagen...
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