Motor nur an, wenn angeschnallt ist wohl schwierig... was ist wenn jemand zusteigt?? Geht dann der Motor aus bis die Person angeschnallt ist?? Aber generell finde ich eine Sicherung in dieser Richtung, die das Fahren mit ungesicherten Personen verhindert sinnvoll.
@ Shorty
Für Motorrad macht anschnallen keinen Sinn, da der Gurt von unten über die Schulter gelegt werden müsste... daraus resultiert ein ungünstiger Winkel, der eine Gurtautomatik verhindert.
Ebenso ist beim Motorrad Keine Knautschzone vorhanden in der sich der Fahrzeugführer bewegen und abgefangen werden kann. Bei der BMW C1 sind diese Punkte größtenteils gelöscht, weshalb hier eine Gurtpflicht besteht.
Für Reisebusse gilt ebenso eine Anschnallpflicht wie im PKW. Allerdings nur für die Busse, welche mit Anschnall-Gurten ausgerüstet sind. Gurte werden erst seit 1999 in Reisebusse eingebaut und ältere Fahrzeuge nicht nachgerüstet. Weiterhin wird die Gurtmuffelei im Bus nur mündlich verwarnt und nicht mit Bussgeld belegt.
Für Taxen gilt eine Ausnahmeregelung, damit der Fahrer bei einem Überfall besser wehren kann bzw. schnell aus dem Fahrzeug kommen kann.
Für Entbindung von der Gurtpflicht gilt:
Grundsätzlich gilt StVO §21a Sicherheitsgurte, Schutzhelme
"(1) Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein. Das gilt nicht für
- Taxifahrer und Mietwagenfahrer bei der Fahrgastbeförderung
- Lieferanten beim Haus-zu-Haus-Verkehr im Auslieferungsbezirk
- Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren, Fahrten auf Parkplätzen,
- Fahrten in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist,
- das Begleitpersonal in Kraftomnibussen und das Begleitpersonal von besonders betreuungsbedürftigen Personengruppen während der Dienstleistungen, die ein Verlassen des Sitzplatzes erfordern,
- Fahrgäste in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t beim kurzzeitigen Verlassen des Sitzplatzes."
Für die Polizei gibt es da folgende Ausnahme:
StVO §35 Sonderrechte
"(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung (...) [ist] die Polizei (...) befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist."
Das heisst konkret: Wenn es zur Erfüllung hoheitlicher Pflichten erforderlich ist, ohne Gurt zu fahren, dann dürfen die das. Da das nur in wenigen Fällen, für den Fahrer in fast keinem denkbaren, der Fall sein dürfte: Nein, die dürfen das nicht.
Ein "legales" Beispiel wäre, wenn die Beamten hinten im Wagen einen "Gangster in Schach halten" müssen. Da wären sie mit Gurt u.U. behindert. Das einzige Argument für den Fahrer wäre, daß er durch's Abschnallen ggf. Zeit verliert, die aber marginal sein dürfte, ergo "zählt das wohl nicht".
Bloß - wer ahndet denn solche Verstöße? Na? Richtig, die Polizei! Aber es bleibt ein schlechtes Vorbild.
Gruss Jan
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