Ergebnis 1 bis 2 von 2
  1. #1
    Benutzer
    Modell
    Audi A4 8E/B7
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    2005
    Motor
    2.0 TFSI
    MKB/GKB
    BGB/HHD

    Ort
    N
    Registriert seit
    10.08.2008

    Tachojustierung nicht zwingend illegal

    Aus aktuellem Anlass:

    Rechtslage
    Wir bieten nur Austauschtachos und Tachreparaturen nur bei Privatfahrzeugen an. Jegliche Manipulation an Tachos um mehr Gewinn beim Verkauf zu erzielen, (das Gilt auch für Leasing und Mietfahrzeuge) ist verboten.

    Hier einige Erläuterungen zur aktuellen Gesetzeslage in Deutschland: Seit August 2005 gibt es den §22b des Strassenverkehrsgesetzes (StVG).

    Dieser Paragraph beschreibt den Straftatbestand des "Missbrauchs von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern". Die ausufernden Manipulationen an Tachometern und der daraus resultierende öffentliche Druck, machten die Schaffung eines Gesetzes, welches Wegstreckenzählermanipulationen unter Strafe stellt notwendig.

    Mit dem §22b StVG wurde dieses Gesetz geschaffen. Kerngedanke des Gesetzes ist es, den Verbraucher beim Kauf eines Fahrzeuges vor einem Betrug zu schützen. Nachdem seit Einführung des Gesetzes Rechtsunsicherheit darüber geherrscht hatte, ob Reparaturen an Tachometern und dazu benötigte Software illegal ist, hat das Bundesverfassungsgericht jetzt für Klarheit gesorgt : Software für Reparatur, Justierung oder Wiederherstellung des originalen Kilometerstandes ist legal.

    Zitat: Dem Gesetzgeber kam es bei der Schaffung des § 22 b Abs. 1 Nr. 1 StVG nicht darauf an, jegliche Formen des Einwirkens auf Wegstreckenzähler, etwa zum Zwecke der Justierung oder Reparatur, unter Strafe zu stellen. Die Strafnorm zielt vielmehr auf die vorbeugende Bekämpfung betrügerischer Täuschungen über die tatsächliche Laufleistung von Kraftfahrzeugen im Bereich des Gebrauchtwagenhandels.

    Ein Verfälschen ist demgegenüber nicht gegeben, wenn auf den Wegstreckenzähler zu Zwecken der Reparatur, Justierung, Konvertierung oder Datenrestauration eingewirkt wird, weil diese Handlungen auf die Gewährleistung oder Wiederherstellung der ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit des Wegstreckenzählers, also auf die Anzeige der tatsächlichen Laufleistung des Kraftfahrzeugs, abzielen.

    Aktenzeichen : 2 BvR 1589/05

    http://www.123recht.net/article.asp?a=16676


    Manipulationen an Wegstreckenzählern zum Zwecke des Betrugs sind weiterhin strafbar, gemäss §22b StVG .

    Quelle. http://www.tacho-vor-ort.com/rechtliches.php
    VCDS Service-Infos per PN

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
    Modell
    kein Audi A4/S4

    Registriert seit
    04.03.2003

    Re: Tachojustierung nicht zwingend illegal

    Danke für Deinen Infotext!

    Problem im Forum ist, daß wir als Betreiber nicht nachprüfen können, ob derjenige es wirklich ehrlich meint und nur sein Fzg. damit versorgt, oder sich hier eine Anleitung für kriminelle Zwecke erschleichen will.

    Da dies für uns rechtlich zu riskant ist werden solche Umbauten und Anfragen nicht supported bzw. gelöscht!

    Wir bitten um Verständnis hierfür!

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