Ergebnis 1 bis 3 von 3
  1. #1

    8D/B5: Umbau 288er Bremse unbelüftet auf belüftet! Eintragungspflichtig???

    Hallo,
    zwecks meines Motorumbaues muss ich mindestens auf die 288er belüftet umrüsten.
    Das ich die sehr günstig bekommmen habe nehm ich die auch!
    Ich habe jetzt bei mir die unbelüftete 288er verbaut.

    Muss ich dann die 288er belüftete eintragen laseen oder nicht?
    Ist ja schließlich die gleiche Durchmessergröße!

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Boki
    Modell
    kein Audi A4/S4

    Ort
    Ebersbach an der Fils
    Registriert seit
    20.05.2005

    Re: 8D/B5: Umbau 288er Bremse unbelüftet auf belüftet! Eintragungspflichtig???

    Da die Sättel und Halter vom B5 sind musst du nichts eintragen lassen.

  3. #3

    8E/B6: Re: 8D/B5: Umbau 288er Bremse unbelüftet auf belüftet! Eintragungspflichtig???

    ja das ist ja richtig aber die wurden ja nicht am mein Modell sprich 1.8er ADR also ich mein zwecks Fahrgestellnummer da wurden nur die unbelüfteten verbaut

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •