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  1. #1

    8E/B6: Frage zum tieferlegen und TÜF

    Hallo audi-a4-spezialisten!

    Ich habe da mal ne frage.

    Also ich hatte demnächst vorgehabt mein audi tieferzulegen, weil er mir einfach zu hoch steht. Das Problem ist jetzt nur, dass der TÜF meinte das es nicht möglich wäre ihn bei den hinter achsen tieferzulegen, weil ich 18" felgen, 235 reifen und 30 mm (pro achse 15 mm) spurplatten drauf habe. ich kann es mir beim besten willen nicht vorstellen, dass er nicht noch ein kleines stück runterkann, weil er meiner meinung nach viel zu hoch steht.
    Naja am besten ihr schaut mal selbst und hoffentlich könnt ihr mir sagen, dass der tüf ein bisschen spinnt.

    Hier ein Foto:




    Mfg
    xhighscorex
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  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von mz-a4
    Modell
    Audi A4 8E/B7
    Bauform
    Limousine
    Baujahr
    2006
    Motor
    1.8 T
    MKB/GKB
    BFB

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    01.01.2007

    Re: 8E/B6: Frage zum tieferlegen und TÜF

    Fahr mal zum TÜV der dürfte da eigentlich nix dagegen haben wenn du noch tiefer
    gehst.
    Hast du bereits irgendetwas verbaut? (Federn, Gewinde)

  3. #3
    Erfahrener Benutzer
    Modell
    Audi A4 8D/B5
    Bauform
    Limousine
    Baujahr
    1996
    Motor
    1.8 T
    MKB/GKB
    AEB / CTE

    Registriert seit
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    Re: 8E/B6: Frage zum tieferlegen und TÜF

    Was der TÜV da behauptet ist Blödsinn! Natürlich kannst du deinen Karren tieferlegten. Welche Auflagen bei welcher Tiefe mit welcher Bereifung auf dich dann zukommen, liest du am Besten vor dem Kauf des Fahrwerks im Teilegutachten nach! Pauschal sage ich mal das es bei 40/40 wenig Probleme geben sollte!

    Coolfroschi

  4. #4
    Erfahrener Benutzer Avatar von HappyFreak
    Modell
    Audi A4 8K/B8
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    2010
    Motor
    3.0 TDI V6 Quattro
    MKB/GKB
    CCLA

    Ort
    D-91
    Registriert seit
    05.12.2006

    Re: 8E/B6: Frage zum tieferlegen und TÜF

    ja denke ich auch.. Also das war wieder mal so ein neunmalkluger TÜV Typ.. der wohl keine lust hatte Ausjunft zu geben oder einfach keine Ahnung hat
    Wie Coolfroschi geschrieben hatte, mal in den Gutachten nachlesen was da drin steht..
    Bei mir ist es zb so

    11. Auf eine ausreichende Freigängigkeit der Bereifung zur Karosserie, dem Innenradhaus, bzw. allen
    sonstigen Teilen im Radhausbereich ist zu achten. Dies kann durch umlegen der Kotflügelkanten,
    nacharbeiten der Innenradhäuser; begrenzen des Lenkeinschlages oder ähnlichen Maßnahmen
    hergestellt werden.
    A sufficient space to the vehicle body and the wheelhouse has to be observed. If necessary, the wheelhouse has to be
    reworked.
    12. Das Abstandsmaß, Unterkante Verstellring zum unteren Gewindeende soll betragen:
    min. VA (front axle) : 50 mm HA (rear axle) : 0 mm
    max. VA (front axle) : 80 mm HA(rear axle): 25 mm
    Außerdem muss der Abstand Radmitte – Radhausauschnittkante mindestens betragen
    VA (front axle): 325 mm HA (rear axle): 325 mm
    In allen Fällen ist jedoch auf eine Mindestbodenfreiheit von 80 mm (bzw. 70 mm bei formelastischen
    Bauteilen) zu achten. Gegebenenfalls ist der mögliche Verstellbereich zu reduzieren.
    und schau mal so bin ich auch schon zum TÜV gefahren und das meinte er das geht so das einzigste was da nicht gegangen wäre war die 2cm Scheibe die hatten wir dann im nachhinein mal drauf gemacht war bisschen zu viel aber so wäre es gegangen ^^

    einfach nachschaun was in den papieren drin steht.. leider ist es nun schon länger so das nicht mehr lichtkannte 50 und festesteil 8 cm sein muss sonern eben auch Abstand Radmitte – Radhausauschnittkante. Aber da habe ich mit meinen 19zoll keine sorgen das ich da unter 325 komme hoffe ich doch mal net


  5. #5
    DTM edition
    Gast

    Re: 8E/B6: Frage zum tieferlegen und TÜF

    @HappyFreak

    Der is aber net wirklich tief. Da gehen schon noch paar cm.
    Die Hand darf nicht mehr, zwischen Radkasten und Reifen passen.

    @Topic

    Dann fahr doch einfach zu nem anderen TÜV. Die meisten Eintragungen liegen im Ermessensspielraum des Sachverständigen, d.h. 5km weiter sieht der das schon wieder ganz anders.

  6. #6
    Erfahrener Benutzer Avatar von HappyFreak
    Modell
    Audi A4 8K/B8
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    2010
    Motor
    3.0 TDI V6 Quattro
    MKB/GKB
    CCLA

    Ort
    D-91
    Registriert seit
    05.12.2006

    Re: 8E/B6: Frage zum tieferlegen und TÜF

    Zitat Zitat von DTM edition
    @HappyFreak

    Der is aber net wirklich tief. Da gehen schon noch paar cm.
    Die Hand darf nicht mehr, zwischen Radkasten und Reifen passen.
    na eben drum habe ich nun ein gewinde drin das war nur mim sline fahrwer

    und ja sage ich auch zum tüv fahren und fertig.. da wird hier immer spekuliert und gesagt und am ende durfte der tüv prüfer in der nacht zu vor nicht ran und ist schlecht drauf dann trägt ers dir auch net ein

  7. #7
    Erfahrener Benutzer Avatar von Fuzzy
    Modell
    (noch) kein Audi A4/S4

    Ort
    Bad Waldsee
    Registriert seit
    09.08.2007

    Re: 8E/B6: Frage zum tieferlegen und TÜF

    Zitat Zitat von DTM edition
    @HappyFreak

    Der is aber net wirklich tief. Da gehen schon noch paar cm.
    Die Hand darf nicht mehr, zwischen Radkasten und Reifen passen.

    @Topic

    Dann fahr doch einfach zu nem anderen TÜV. Die meisten Eintragungen liegen im Ermessensspielraum des Sachverständigen, d.h. 5km weiter sieht der das schon wieder ganz anders.
    ...und dann kommen wieder die bösen Ösi-Cops mit nem anderen Ermessensspielraum
    Denk ich an Deutschland in der Nacht,Dann bin ich um den Schlaf gebracht,
    Ich kann nicht mehr die Augen schließen, Und meine heißen Tränen fließen. Heinrich Heine

  8. #8
    DTM edition
    Gast

    Re: 8E/B6: Frage zum tieferlegen und TÜF

    Zitat Zitat von Fuzzy
    ...und dann kommen wieder die bösen Ösi-Cops mit nem anderen Ermessensspielraum
    Bös is das falsche Wort, aber B und Ö kommen drin vor.

    Ja und? Wozu hat man denn in Deutschland ne Rechttschutz? Damit man sich von Abzockern in dieser Bananenrepublik nicht verarschen lassen braucht.

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