Ergebnis 1 bis 4 von 4
  1. #1
    Erfahrener Benutzer
    Modell
    Audi S4 8E/B6
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    2004
    Motor
    4.2 V8 Quattro
    MKB/GKB
    BBK

    Registriert seit
    30.01.2005

    8D/B5: SFG und andere (große) umbauten und der tüv

    Kann mir jemand zuverlässig sagen was bei umbauten wie zb. b7 front/heck an b5 vom tüvmenschen eingetragen werden kann/muß/wird?
    war bisher bei 3 prüfern, die ersten 2 haben mich angeschaut und gesagt: kaufen sie sich doch gleich einen porsche, kommt billiger. der dritte meinte ich solle das auto dann in england zulassen oder es sein lassen...

    Der gedanke den ich den prüfern nahebrachte war.
    b7 front (mit xenon) an b5 (ohne xenon)+ heck
    verwendung von orginal b7 abs teilen + karosserieblechen mit anpassungsarbeiten(flexen schweißen)

    Ich hatte diese dumme oder sinnlose idee schon seit ewigkeiten im kopf aber nie wirklich vertieft. nun stand in der werkstatt eines freundes ein b7 mit rundumschaden. hab mal die neuteile vermessen + drangehalten usw... ok passte natürlich nix zam aber frontumbauten gibts ja schon und das heck ist garnicht so wild wie es aussieht wenn man die b7 blechteile bischen bearbeitet. Auch die gürtellinie vom b7 kann man hinbekommen wenn man 4 b7 türen opfert.

    Gibt ja auch jemandem der sich aus einem 80 cabrio nen a4 cabrio zamgeschweißt hat und noch nicht im knast gelandet ist...

    Wer kann mir nun sagen was wäre da erlaubt oder eintragbar? denn einerseits gibts solche umbauten und andererseits wird man von den prüfern vom hof gejagt.
    insbesondere interessiert mich die beleuchtungsanlage und stoßstangen, denn mit blechteilen dürfte es doch keine großen probleme geben schließlich muß ich ja auch nicht zum tüv wenn ich ein durchgerosteten schweller mit blech zuschweiße, solange das auto nicht 2 meter breiter und länger wird dadurch...

    Die frage nach sinn und kosten von dem bleiben natürlich ausgeschlossen.

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von boufan
    Modell
    Audi A4 8H/B6
    Bauform
    Cabrio
    Baujahr
    2003
    Motor
    1.8 T
    MKB/GKB
    BFB

    Registriert seit
    14.12.2003

    Re: 8D/B5: SFG und andere (große) umbauten und der tüv

    Sollte mit Einzelabnahme und einem TÜV-Prüfer der dafür Verständnis hat gehen. Mehr kann ich dazu leider nicht sagen. Aber für das Geld kannst du dir glaube ich gleich nen B7 kaufen

  3. #3
    Ehrenmitglied Avatar von UweS
    Modell
    kein Audi A4/S4

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    D-25300 Kreis PI
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    Re: 8D/B5: SFG und andere (große) umbauten und der tüv

    TÜV-Prüfer möchten gerne von Anfang an mit eingebunden werden, um schwerwiegende Fehler schon vorab auszuschließen. Damit kommst du schon sehr viel weiter.
    Mit einfach nur "anpassen" wird das sowieso nichts, da wirst du einiges neu konstruieren müssen.
    Ich fahre wieder AUDI!


  4. #4
    Erfahrener Benutzer
    Modell
    Audi S4 8E/B6
    Bauform
    Avant
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    2004
    Motor
    4.2 V8 Quattro
    MKB/GKB
    BBK

    Registriert seit
    30.01.2005

    Re: 8D/B5: SFG und andere (große) umbauten und der tüv

    stimmt schon anpassen ist bischen untertrieben, insbesondere beim heck, heckwand und seitenteile müßten an vielen stellen bearbeitet werden, insbesondere im bereich bodengruppe und zu den hinteren türen da ist der b7 schon einiges anders aufgebaut. da würd das schweißgerät schon was zu tun haben.

    aber wenn man das durchziehe würde, wärs auf alle fälle ein unikat
    zu den preisen für die teile muß ich sagen das die blechteile garnichtmal so teuer sind.

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