Ergebnis 1 bis 8 von 8
  1. #1
    Erfahrener Benutzer
    Modell
    kein Audi A4/S4

    Ort
    Wertingen
    Registriert seit
    19.07.2006

    225/40ZR18 nicht "reparierbar"?

    Hallo!
    Ich hab mir in meinen 225/40ZR18 Falken Reifen nen kleinen Nagel eingefahren.
    Mal wieder :-/ Mit den Reifen hab ich einfach kein Glück mit meinen 195ern ist sowas nie passiert.
    Jetzt war ich grad bei nem Reifenhändler hab gefragt, ob man das istgendwie vulkanisieren oder sonstwie reparieren kann. Der meinte, das wäre bei den ZR Reifen nicht zulässig, da sie ja bis 300km/h zugelassen sind.
    Kennt sich einer von euch aus? Stimmt das? Oder möcht der mir einfach nur nen neuen Reifen verkaufen?
    Würde mich über schnelle Antworten freuen, da ich den Reifen gleich bestellt hab und er morgen schon abholbereit sein wird. Daher hätte ich gern bis morgen sicherheit, obs stimmt!
    Wenn ich mir das nächste mal, wenn ich mir neue Reifen kaufe, schließe ich auf jeden Fall so ne Reifenversicherung ab... die hätte sich bei mir schon gut rentiert...

    Danke schonmal für Eure mühe!

    Gruß
    Jägermeister
    nun GTC Z19DTH Fahrer...

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von ntm
    Modell
    kein Audi A4/S4

    Ort
    Hamburg
    Registriert seit
    09.11.2002

    Re: 225/40ZR18 nicht "reparierbar"?

    die aussage von einen Audi- Vertragshändler hier bei mir war, das es NICHT zuläsig war.

    ein Reifenhändler wo ich meine Reifen erworben habe reperiert solche reifen auch. - also die aussage "nicht reparierbar" ist meines erachtens falsch. die frage ist also, ob es zulässig ist. ich halte irgendwie nix von geflickten reifen.

    so ne reifenversicherung ist ne super sache- für so ein paar euro auf jeden fall mit erwerben...(ich habe leider keine gehabt )

  3. #3
    Erfahrener Benutzer

    Ort
    München
    Registriert seit
    11.11.2002

    Re: 225/40ZR18 nicht "reparierbar"?

    Zitat Zitat von Manuel A4 TDI
    Unter dem ersten Link finde ich keine Angaben bezüglich Hochgeschwindigkeitsreifen und der Link vom Passatplus-Forum weist auf §36 der StZVO hin, wo ich unter Punkt 5 nichts über eine Reifeninstandsetzung finden kann. Wer auch immer sich das ausgedacht hat hat offenbar schlecht recherchiert.
    Ich bin nach wie vor der Meinung, dass dies nicht erlaubt ist und der Händler somit recht hat...

  4. #4
    Erfahrener Benutzer Avatar von Rs4
    Modell
    Audi A4 8D/B5
    Bauform
    Limousine
    Baujahr
    2000
    Motor
    2.7 V6 BiTurbo Quattro
    MKB/GKB
    Basis 1.9T

    Ort
    Gotha
    Registriert seit
    16.09.2004

    Re: 225/40ZR18 nicht "reparierbar"?

    ist nicht erlaubt solch einen Reifen zu repariere...
    unser AH macht es auch nicht...

  5. #5
    Benutzer
    Modell
    Audi S4 8D/B5
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    1999
    Motor
    2.7 V6 BiTurbo Quattro
    MKB/GKB
    AGB / DQA DSY

    Ort
    866...
    Registriert seit
    07.08.2003

    Re: 225/40ZR18 nicht "reparierbar"?

    soviel ich weiss ist es auf den laufflächen erlaubt, nur an den reifenflanken nicht.
    habe ebenfalls schon mal einen richten lassen; mein händler hatte damit kein problem.

  6. #6
    Moderator/Redakteur/Forensponsor Avatar von mounty
    Modell
    kein Audi A4/S4

    Ort
    D-Row
    Registriert seit
    02.02.2003

    Re: 225/40ZR18 nicht "reparierbar"?

    Hi

    Also erstmal kommt es auf die Art und den Ort der Beschädigung an.
    Dann ist es halt die Frage ob der Händler das entsprechende Material zum Reparieren hat und ob er die GARANTIE für seine Arbeit übernimmt.
    Es wird immer schnell gesagt Ja Reparieren wir aber WAS ist wenn aufgrund einer Unsachgemäßen Reperatur was Passiert!!
    Es geht also auch um eine Haftungsfrage bei der Reperatur und die will nicht jeder ÜBERNEHMEN !! so das eben einige Händler eine Reperatur ablehnen.

    Außerdem ist es die Frage wie lange die Beschädigung schon besteht, es kann Wasser eingedrungen sein und somit kann der Stahlgürtel anfangen zu Rosten, auch wenn das Loch dann später abgedichtet wird rostet es weiter und es kann so zu einem Größeren Schaden kommen wenn die Stahlgürtel brechen. Es werden auch grad wenn der Nagel/Schraube auf der Lauffläche eindringt die Fäden der Karkase geschädigt so das auch schon dadurch ein irreparabeler Schaden entstanden ist der durch das einziehen/vulkanisieren eines Dichtstopfens nicht behoben wird.

    Ich würde es mir also 2 mal überlegen wann ich einen Reifen reparieren lasse


    gruß
    Die STVO behindert meinen Fahrstil Kein Technischer Support per PN

  7. #7
    Forensponsor
    Modell
    kein Audi A4/S4
    MKB/GKB
    ---

    Ort
    52224 Stolberg
    Registriert seit
    27.01.2003

    Re: 225/40ZR18 nicht "reparierbar"?

    Eine Beschränkung liegt nicht vor, es ist Ermessenssache des auszuführenden Fachmannes ob eine Reparatur möglich und verantwortbar ist oder nicht. (Er muss ja auch den Kopf dafür hinhalten).

    PS.
    Aber nur gegen eine detachierte Rechnung, aus der die Reparatur eindeutig hervor geht, nur dann kann man sich auch sicher sein das der Fachmann sein Handwerk versteht und sich über die Risiken (auch seinerseits) bewusst ist.


    Reiner

  8. #8
    Erfahrener Benutzer
    Modell
    kein Audi A4/S4

    Registriert seit
    10.06.2003

    Re: 225/40ZR18 nicht "reparierbar"?

    wurde bei den A3-Freunden auch durchgekaut ... Link
    jetzt mit dem anderen Bayern unterwegs
    e91 mit 231 Dieselpferdchen Die Jugend ist scheinbar verblödet – die Lehrer sind ausgebrannt. Wie konnte das nur geschehen im Dichter- und Denkerland? http://www.streetracers.de.tp/?wid=15494

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •