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  1. #1
    Benutzer Avatar von masterTGA
    Modell
    Audi A4 8D/B5
    Bauform
    Limousine
    Baujahr
    1995
    Motor
    1.8T Quattro
    MKB/GKB
    AEB

    Ort
    Ingolstadt
    Registriert seit
    24.12.2005

    Rechtliche Frage in sachen TFTs

    Hallo an alle

    Ich hab bei mir in die hinteren Kopfstützen TFTS eingebaut, nun wollte ich mal wissen ob es rein Rechtlich erlaubt ist diese während der Fahrt an zu haben bzw ein Video laufen zu lassen?
    Es wir ja in diesem fall der Fahrer nich abeglenkt.

    Viele grüße Thomas

  2. #2

    Re: Rechtliche Frage in sachen TFTs

    Ist definitiv erlaubt wenns nur bei den Kopfstützen bleibt. Die ganze Sache wäre doch sonst für die Katz.

    Gruß

  3. #3
    Benutzer
    Modell
    Audi A4 8E/B6
    Bauform
    Cabrio
    Motor
    3.0 V6

    Ort
    Niedersachsen
    Registriert seit
    01.02.2006

    Re: Rechtliche Frage in sachen TFTs

    hi,

    vorne ist so ein monitor ja verboten, aber wie sieht es aus wenn man ihn nur als bilddatenträger für ein seperates navidvd nutzt?


    bisschen OT:
    es gibt ja auch monitore die in Rückspiegel integriert sind? verboten? hat jemand erfahrung damit?
    z.b. sowas http://cgi.ebay.de/Spiegel-mit-7-LCD...QQcmdZViewItem
    oder: http://cgi.ebay.de/7-TFT-Display-ein...QQcmdZViewItem

    und was meint ihr zu TFT's in den sonnenblenden? z.b. http://cgi.ebay.de/8-TFT-DISPLAY-EIN...QQcmdZViewItem

    Hat jemand was davon eingebaut? Die teile kommen mir zu günstig vor

  4. #4
    Benutzer Avatar von masterTGA
    Modell
    Audi A4 8D/B5
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    Limousine
    Baujahr
    1995
    Motor
    1.8T Quattro
    MKB/GKB
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    Ingolstadt
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    24.12.2005

    Re: Rechtliche Frage in sachen TFTs

    Also die Sonnenblenden sind günstig sehen auch so aus hab sie eimal Live gesehen UND DA DACHTE ICH MIR NUR eckig globig plastik.


    Der Innenspiegel ist ja so gros wie ein wand spiegel


    Wenn noch wer was weis bitte posten

    Viele grüse Thomas

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