Syndicate-AoD schrieb am 02.09.2004 01:38:
Öhm, es geht denke ich dabei, mit Audi so eine Leuchte zu entwickeln (bzw. eher durch den Tüv zu bekommen!) als das hier jemand denkt er könne in schöner Heimarbeit so was machen und am ende mal grade 5 Jahre wegen STVO und Copyright in den Knast zu gehen! Egal ob Mazda oder Audi oder sonst wer. Meint ihr nicht wenn solche Leuchten zugelassen würden das man nicht auch bald Cola Mäcdoof oder Würgerking Bremsleuchten hätte? Dann wäre die Funktion der Bremsleuchte hinnüber weil jeder lieber die Werbung ließt statt selbst zu bremsen!
Der Rechtliche Aspekt der daraus folgt ist enorm, stellt euch mal vor jemand fährt in euer Auto weil er das Bremszeichen vergessen hat, weil die Werbung so interresant war?
Ja wer zahlt dann? Die Versicherung des Werbeinhalts, der Fahrer des Werbefahrzeuges oder der der sich ablenken lassen hat? :?
In dem Fall kann ich schon vorraus sagen das man als Werbeträger selbst für einen Auffarunfall haftet, da dieses eine Ablenkung des Nachfolgenden auf sich zieht.
Angenommem Audizeichen als 3. Bremsleuchte: Zwei Audi A4 fahren hintereinander, der vordere Bremst und hat als 3. Bremsleuchte ein Audizeichen. Der nach ihm macht sich gedanken wieso da ein Audizeichen aufleuchtet und ehe er sich versieht knallt es. Wer soll dann zahlen? :?
Ein dauerbeleuchtetes Zeichen ist verboten und das auch VORNE!
So weit zum Rechtlichen!
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