Ergebnis 1 bis 3 von 3
  1. #1
    Hightowerxxx
    Gast

    Frage zu 18 Zoll Felgen & Eibach Tieferlegungsfedern

    Hallo zusammen!

    Ich habe gerade mit der Werkstatt meines Vertrauens telefoniert, um einen möglichen Termin für den Einbau von Tieferlegungsfedern der Marke "Eibach Sportline" zu vereinbaren.

    Zur Ansicht:
    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...%3AMEWA%3AIT&r


    d=1

    Als ich erwähnte, daß ich danach statt der jetzigen 7x16 Felgen, Felgen in der Größe 8x18 montieren möchte, fragte er mich, ob diese Reifengröße in Kombination mit den Federn laut Gutachten freigegeben sind!!! :?

    Kann mir da jemand Infos zu geben?
    Möchte ungerne spätere Probleme mit der Abnahme haben!! Verständlich!!

    Sind hier im Forum doch sicherlich welche vertreten mit Eibach Sportline Federn (50/40) und 8x18 Felgen?!

    Vielen Dank im Voraus!!

    Gruß
    Sascha

  2. #2

    Re: Frage zu 18 Zoll Felgen & Eibach Tieferlegungsfedern

    Also ich habe die Eibach Sportsline in Verbindung mit 8x und 9x18 225 u. 245 Bereifung.
    Gemeinsame Eintragung von Federn und Rädern ist kein Problem gewesen. Die Federn haben diesbezüglich auch keine Einschränkung.

    Es muss bei veränderter Rad-Reifenkombination und gleichzeitig neuem Fahrwerk ein Kombinationsgutachten her, und das darf seit kurzem nur noch die DEKRA.

    Ich war bei ner freien Werkstatt zu der ein DEKRA Aussendienst-Prüfer kam.
    Die Eintragung von Rädern und Federn Kostete mit Aussendienstpauschale ca. 85 EUR

  3. #3
    Moderator/Redakteur/Forensponsor Avatar von mounty
    Modell
    kein Audi A4/S4

    Ort
    D-Row
    Registriert seit
    02.02.2003

    Re: Frage zu 18 Zoll Felgen & Eibach Tieferlegungsfedern

    Hi

    Du kannst unter www.eibach.de das Gutachten für deine Federn anschauen und durchlesen.

    In dem Gutachten steht drinn:

    Es bestehen weiterhin KEINE technische Bedenken gegen die Verwendung von SONDER-RAD / RADREIFENKOMBINATIONEN wenn folgende Bedingungen eingehalten sind.
    -Es liegen besondere Prüfberichte bzw. Allgemeine Betriebserlaubnisse für die Entsprechende Rad/Reifenkombination vor und die jeweils erforderlichen Auflagen sind eingehalten.
    -die serienmäßige Federwegsbegrenzung darf nicht aufgrund von Auflagen in diesen Prüfberichten (z.B Einbau zusätzlicher Federwegsbegrenzer) verändert werden.


    soviel zu deinen 18'' Felgen,musst also auch mal dort in deren Gutachten nach den Auflagen schauen.

    gruß mounty
    Die STVO behindert meinen Fahrstil Kein Technischer Support per PN

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •