Ergebnis 1 bis 12 von 12
  1. #1
    Donbug
    Gast

    Gesetzeslage Fahrzeugtieferlegung TÜV Rheinland

    Originaltext nachzulesen unter

    http://www.de.tuv.com/de

    Fahrzeugprüfung - Tuning

  2. #2
    Donbug
    Gast

    Re: Gesetzeslage Fahrzeugtieferlegung TÜV Rheinland

    Donbug schrieb am 04.11.2005 10:58:
    Hi,

    zur Tieferlegung:

    Zitat
    "Fahrwerkänderungen
    In dem Teilegutachten muss das entsprechende Fahrzeug explizit aufgeführt sein. Durch die Änderung der Fahrzeughöhe ändern sich auch die Höhen von Anbauteilen bzw. Beleuchtungseinrichtungen. Bei den Beleuchtungseinrichtungen sind jedoch bestimmte Grenzmaße vorgeschrieben die weder unter- noch überschritten werden dürfen. Das bezieht sich insbesondere auf die Frontscheinwerfer (500 mm), vordere Fahrtrichtungsanzeiger ( 350 mm), seitliche Fahrtrichtungsanzeiger (500 mm), Nebelscheinwerfer (250 mm), Tagfahrleuchten (250 mm), Seitenmarkierungsleuchten (250 mm), Nebelschlussleuchte (250 mm), Rückfahrleuchte (250 mm), Rückstrahler hinten (350 mm). Die in Klammern angegebenen Werte sind die unteren Grenzmaße, die nicht unterschritten werden dürfen. Ist am Fahrzeug eine Anhängerkupplung verbaut, so muss das Maß von Kugelmitte bis Fahrbahn beim vollbeladenen Fahrzeug zwischen 350 mm und 420 mm liegen.
    Bezüglich der Bodenfreiheit von Fahrzeugen gibt es keine eindeutigen Vorschriften. Aus diesem Grund sind die Vorschriften des § 30 StVZO in Verbindung mit den anerkannten Regeln der Technik und den Standards des Straßen- und Fahrzeugbaus anzuwenden. Als Orientierung sehen entsprechende Gremien beim BMV folgende Voraussetzung als Maßgabe um Beschädigungen im üblichen Verkehr zu verhindern.

    Tiefer gelegte Fahrzeuge müssen besetzt mit dem Fahrer und vollem Kraftstofftank ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm berührungslos überfahren.



    Was ist denn nun mit der Bodenfreiheit?

    Gruß Gerd

  3. #3
    User gelöscht!
    Gast

    Re: Gesetzeslage Fahrzeugtieferlegung TÜV Rheinland

    -----

  4. #4

    Re: Gesetzeslage Fahrzeugtieferlegung TÜV Rheinland

    Tiefer gelegte Fahrzeuge müssen besetzt mit dem Fahrer und vollem Kraftstofftank ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm berührungslos überfahren.
    Klar, mach ich, aber nur wenn der Prüfer mir seine Karre gibt!
    So isses unn sou bleibds, in enge Hose reibds!<br /><br />www.quattro-freunde.com&nbsp; &nbsp;&nbsp; Mein A4

  5. #5
    Donbug
    Gast

    Re: Gesetzeslage Fahrzeugtieferlegung TÜV Rheinland

    Du bist also der Meinung, wenn ich zum TÜV nach Neuss fahre und auf die Aussage von Crashpilot verweise, dass ich damit durchkomme?

    Gruß Gerd

    Ps:"Bezüglich der Bodenfreiheit von Fahrzeugen gibt es keine eindeutigen Vorschriften. Aus diesem Grund sind die Vorschriften des § 30 StVZO in Verbindung mit den anerkannten Regeln der Technik und den Standards des Straßen- und Fahrzeugbaus anzuwenden. Als Orientierung sehen entsprechende Gremien beim BMV folgende Voraussetzung als Maßgabe um Beschädigungen im üblichen Verkehr zu verhindern.

    Tiefer gelegte Fahrzeuge müssen besetzt mit dem Fahrer und vollem Kraftstofftank ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm berührungslos überfahren. "

    Originalzitat TÜV Neuss.





  6. #6
    User gelöscht!
    Gast

    Re: Gesetzeslage Fahrzeugtieferlegung TÜV Rheinland

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  7. #7
    Crashpilot
    Gast

    Re: Gesetzeslage Fahrzeugtieferlegung TÜV Rheinland

    genau so ist es .. der TÜV steht unter der StVZO und die ist maßgebend.
    Der TÜV trifft letztendlich die Entscheidung, was wie eingetragen wird. Solange Du den Richtlinien der StVZO entsprichst brauchst Du dir keine Sorgen machen ... alles andere ist Arbeitsverweigerung vom TÜV !

  8. #8
    Benutzer Avatar von Janos
    Modell
    Audi A4 8E/B6
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    2003
    Motor
    1.8 T

    Ort
    D-Heidenheim
    Registriert seit
    22.04.2004

    Re: Gesetzeslage Fahrzeugtieferlegung TÜV Rheinland

    ......bei mir hat er damals gemeint, alles was über seine Grube kommt kann auch abgenommen werden ! (Eine nette kleine 7m lange Grube mit einem Stahlrahmen von 6 cm höhe)

  9. #9
    Crashpilot
    Gast

    Re: Gesetzeslage Fahrzeugtieferlegung TÜV Rheinland

    Über diesen Stahlrahmen bin ich damals nicht rübergekommen und habe für die Eintragung meiner Auspuffanlage die Stoßstange demontieren dürfen. Die Vorderachse schliff die ganze zeit auf dem Rahmen lang.
    Die haben auch keine Anstalten gemacht, evtl. Holzbretter dort hinzulegen.

  10. #10

    Re: Gesetzeslage Fahrzeugtieferlegung TÜV Rheinland

    Crashpilot schrieb am 05.11.2005 08:55:
    Über diesen Stahlrahmen bin ich damals nicht rübergekommen und habe für die Eintragung meiner Auspuffanlage die Stoßstange demontieren dürfen. Die Vorderachse schliff die ganze zeit auf dem Rahmen lang.
    Die haben auch keine Anstalten gemacht, evtl. Holzbretter dort hinzulegen.
    Da könnt ich ausrasten... beschimpfen könnt ich die alle....

  11. #11

    Re: Gesetzeslage Fahrzeugtieferlegung TÜV Rheinland

    mich ham se beim Fahrwerkeintragen mal schön durch die Bremswalzen für normale Autos fahren lassen, habe natürlich aufgesetzt wie arsch weil ichs nicht besser wusste (erste Tieferlegung, erste Eintragung).

    Aber wenn ich mit Papas Sportwagen ankomme, fahren sie ihn selber über die Bremswalzen für tiefe Fahrzeuge/Sportwagen.
    Ratten die!

  12. #12
    Erfahrener Benutzer
    Modell
    kein Audi A4/S4

    Registriert seit
    05.01.2005

    Re: Gesetzeslage Fahrzeugtieferlegung TÜV Rheinland

    Kann ja jeder gerne versuchen mit dem Gesetzestextauszug zum TÜV zu pilgern.
    Das wird er aber auf Granit beißen, Arbeitsverweigerung hin oder her.
    Wenn der Prüfer meint das geht nicht, dann ist Feierabend und man fährt zu nächsten TÜV-Stelle
    wenn man Bock dadrauf hat, bitte 8)

    Ich würde mich TÜV-technisch eher an das Merkblatt halten



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