Ergebnis 1 bis 7 von 7
  1. #1
    6 Zylinder
    Gast

    Tieferlegung

    Hi,
    wenn ich Federn mit ABE einbaue, müßen die dann eingetragen sein oder reicht es wenn man die ABE dabei hat und man das Fahrzeug beim nächsten TÜV Termin vorstellt.
    mfg

  2. #2

    Re: Tieferlegung

    Normalerweise müßte in der ABE stehen ob sie abgenommen werden müssen oder nicht. Aber ich denke schon das du zum TÜV mußt trotz ABE.




  3. #3

    Re: Tieferlegung

    ABE steht für "allg. Betriebserlaubnis" und ist somit eintragungsfrei.

    Kenne keine Federn mit ABE!

    Gruß

  4. #4
    audi-turbo
    Gast

    Re: Tieferlegung

    Hi,

    es gibt inzwischen einige Hersteller die Federn mit ABE vertreiben. Zum Beispiel H&R.

    Nur sind dort meistens Sereinbereifung vorgeschrieben. Also 195 oder so.

    In den meisten Fällen werden die Leutchen hier wohl etwas größere Schlappen fahren und dann mußt Du doch wieder eintragen lassen.

    Würde Dir also vorschlagen ein komplettes Fahrwerk zu kaufen. Ist besser, weil alles aufeinander abgestimmt ist.

    Markus...

  5. #5
    Moderator/Redakteur/Forensponsor Avatar von mounty
    Modell
    kein Audi A4/S4

    Ort
    D-Row
    Registriert seit
    02.02.2003

    Re: Tieferlegung

    hallo

    Für die Federn mag es ja eine ABE geben

    aaaber

    da die Fahrzeugmaße/Höhe die im Fahrzeugschein eingetragen ist aber durch das Tieferlegen abgeändert werden Muß die Tieferlegung eingetragen werden!!


    gruß mounty
    Die STVO behindert meinen Fahrstil Kein Technischer Support per PN

  6. #6

    Re: Tieferlegung

    Nanönanö..auch wenn Mounty sonst eigentlich viel weiß...das stimmt so nicht.

    In der ABE steht drin unter welchen Vorraussetzungen du das Fahrzeug mit diesen Federn fahren darfst. Also entweder es ist ne Bereifung vorgeschrieben oder die schreiben es muss eingetragen /abgenommen werden oder das Ding ist gefälscht.

  7. #7
    Moderator/Redakteur/Forensponsor Avatar von mounty
    Modell
    kein Audi A4/S4

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    D-Row
    Registriert seit
    02.02.2003

    Re: Tieferlegung

    Hallo

    Ok also hier mal der auszug aus der Stvzo zum Thema ABE bzw Betriebserlaubniss.

    §22 Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile

    (1) Die Betriebserlaubnis kann auch gesondert für Teile von Fahrzeugen erteilt werden, wenn der Teil eine technische Einheit bildet, die im Erlaubnisverfahren selbständig behandelt werden kann. Dürfen die Teile nur an Fahrzeugen bestimmter Art, eines bestimmten Typs oder nur bei einer bestimmten Art des Ein- oder Anbaus verwendet werden, ist die Betriebserlaubnis dahingehend zu beschränken.

    Die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis kann davon abhängig gemacht werden, daß der Ein- oder Anbau abgenommen worden ist. Die Abnahme ist von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder von einem Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb durchführen zu lassen.

    In den Fällen des Satzes 3 ist durch die abnehmende Stelle nach Satz 4 auf dem Nachweis (§ 19 Abs. 4 Satz 1) darüber der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau unter Angabe des Fahrzeugherstellers und -typs sowie der Fahrzeug-Identifizierungsnummer zu bestätigen.


    is halt leider im üblichen Behörden Deutsch gehalten

    gruß mounty

    Ps: hoffe das ist nicht Besserwisserisch
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