Ergebnis 1 bis 12 von 12
  1. #1
    Benutzer Avatar von Toni31
    Modell
    Audi A4 8K/B8
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    2015
    Motor
    2.0 TDI
    MKB/GKB
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    Radkombination Abrollumfang

    Tach!

    ich habe mir für meinen Audi A4 Avant B8 neue Kompletträder zusammengeklickert:
    Felgen: GMP Gunner 8,5x19/ET35 Gutachten
    Reifen: 225/40R19 93 W Ganzjahresreifen mit M+S
    Von den Auflagen her soll das alles passen, nur habe ich Bedenken wegen der Differenz des Abrollumfangs.
    Leider habe ich keine COC-Papiere, daher habe ich mal die einzige Größe genommen, die im Fahrzeugschein drinsteht (205/60R16) und zur obigen Größe gegenberechnet.
    https://www.reifensuchmaschine.de/re...fenrechner.htm sagt mir dann, dass das nicht zulässig sei, weil der Tacho weniger anzeigt, als wirklich gefahren wird. Nun weiß ich aber eben nicht, ob die im Fahrzeugschein die eingetragene Größe ist, gegen die ich berechnen muss. Würde auch gegen die Aussage der ganzen Onlineshops sprechen und das Gutachten der Felgenfima, die mit Eingabe der Fahrzeugnummer obiges Komplettrad als passend ausgeben.
    Mein Ziel ist, dass ich da ein Komplettrad kaufe und nur maximal das Gutachten zur ABE ausgedruckt mitführen muss. TÜV-Abnahmen und Umbauten an der Karosserie sind für mich komplett ausgeschlossen.
    Kann mir da wer helfen?

  2. #2
    Moderator/Redakteur/Forensponsor Avatar von mounty
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    kein Audi A4/S4

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    Je nach FIN muss der Hinweis R37 im Gutachten zu deinen Felgen beachtet werden, bei deiner gewünschten Reifengröße:

    R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
    größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
    Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind


    das wäre bei Fahrzeugen mit FIN WAUZZZ8K der Fall, beim Nachfolger mit der FIN WAUZZZF4 ist die Größe Problemlos zu fahren.

    Merkwürdig ist allerdings das beii den M+S Reifen der Hinweis nicht im Gutachten steht. Wie es also bei Allwetterreifen ist, wird dir wohl vielleicht der TÜV beantworten können. Würde also mit dem Gutachten mal bei einer Prüfstation vorbei fahren und Nachfragen.

    Wenn du kein CoC für dein Auto hast musst du dir eines besorgen, solltest du hier bekommen: https://www.volkswagen-konzernlogist...rzeugdokumente
    Geändert von mounty (28.02.2023 um 20:06 Uhr)
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  3. #3
    Benutzer Avatar von Toni31
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    Audi A4 8K/B8
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    Der Hinweis R37 hat der Supporter vonnem Reifenhandel als für mich nicht relevant angesehen. Wenn 205/R16 im Schein steht, muss das doch ausgeschlossen werden können, oder ist dem nicht so?
    Die COC-Papiere sind mit 120 Euro (oder noch mehr?) nicht gerade günstig. Daher wäre für mich die einfachere Art, wenn jemand die Reifengröße nennen könnte, bzw. die im Fahrzeugschein einzig eingetragene Größe als Referenz nehmen kann, die man als Bezugsgröße für die Differenz nennen könnte.
    Aber ich könnte auch mal beim TÜV vorbeifahren, die mich deshalb aber doch bestimmt auch auf die COC-Papiere verweisen werden.
    Fragt sich aber auch, ob bei einer TÜVPrüfung, wenn das Gutachten dabei ist, der Prüfer da extra die Abrolldifferenz berechnet. Der muss doch dem KBA vertrauen, dass die Reifengrösse fürs Tacho unbedenklich ist, wenns im Gutachten steht. Meine Meinung.
    Geändert von Toni31 (01.03.2023 um 00:56 Uhr)

  4. #4
    Moderator/Redakteur/Forensponsor Avatar von mounty
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    kein Audi A4/S4

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    Da du kein CoC Papier hast wie kann da ausgeschlossen werden das dort keine größeren Reifen eingetragen sind? Im Schein steht heutzutage nur noch die Basisgröße drin die in deinem Fall Meiner Meinung nach aber nicht relevant ist.

    Der TÜv hat zumindest Unterlagen in denen alle ab Werk eingetragenen Größen drin stehen.
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  5. #5
    Benutzer Avatar von Toni31
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    Der TÜV hat bestätigt, dass ich die Reifenkombi fahren kann.
    Zwar eher mit ner allgemeinen Begründung, dass R37 nur bei Q7, RS6 u.ä. Fahrzeugen ne Rolle spielen würde, aber dann bin ich schon mal mal beruhigt. Wollte ihn auch nicht zu sehr mit Fragen nerven.
    Vielen Dank für deine Antworten, Mounty!

  6. #6
    Moderator/Redakteur/Forensponsor Avatar von mounty
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    kein Audi A4/S4

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    Abrollumfang der 225/40 19 sollte ja auch passen wenn man von der Werksgröße 255/35 19 ausgeht, die dann ja als Referenzgröße bei 19'' herangezogen würde.

    Naja die TÜV Begründung von wegen A6 oder Q7 verstehe ich nicht, die Auflage druckt der Felgenhersteller ja nicht aus Langerweile ins Gutachten und da steht ja auch nicht Gegebenfalls prüfen bei. Aber gut wenns dir der TÜV einträgt haste ja deine Ruhe.
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  7. #7
    Moderator Avatar von fctriesel
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    Warum geht's hier die ganze Zeit um die Auflage R37? Kleiner als 205/60R16 geht doch gar nicht.
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  8. #8
    Moderator/Redakteur/Forensponsor Avatar von mounty
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    Zitat Zitat von fctriesel Beitrag anzeigen
    Warum geht's hier die ganze Zeit um die Auflage R37? Kleiner als 205/60R16 geht doch gar nicht.
    Es geht ja auch in der R37 um größere und nicht um kleinere.
    Wenn also die 255/35 R19 eingetragen wären dann dürfte er die 225/40 R19 nicht fahren.
    Zumindest verstehe ich so die Auflage R37
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  9. #9
    Moderator Avatar von fctriesel
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    Da nicht ausschließlich größere Reifengrößen eingetragen sind sondern auch ne 16 Zoll ist das nicht relevant für unseren Threadersteller.
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  10. #10
    Moderator/Redakteur/Forensponsor Avatar von mounty
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    Zitat Zitat von fctriesel Beitrag anzeigen
    Da nicht ausschließlich größere Reifengrößen eingetragen sind sondern auch ne 16 Zoll ist das nicht relevant für unseren Threadersteller.
    Da er kein Coc Papier hat kann das doch nicht ausgeschlossen werden! Im Schein steht doch inzwischen eh nur noch die Basisgröße
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  11. #11
    Moderator Avatar von fctriesel
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    205/60R16 ist größer und/oder breiter als 225/40R19?
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  12. #12
    Moderator/Redakteur/Forensponsor Avatar von mounty
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    Ja hast recht, war nen Denkfehler von mir da ja das kleine aber feine Wort Ausschließlich in der R37 Auflage drin steht
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