Hallo zusammen,
zu allererst weiß ich nicht ob ich hier in "Räder&Reifen" richtig bin, da es eher um eine rechtliche Frage geht.
Wie der Titel schon sagt, war meine OZ Supertourismo Felge nach dem TÜV Termin (hatte den Wagen in einer kleinen, freien Werkstatt abgegeben) im Oktober '21 beschädigt (2-3mm tiefe Kratzer, über ca 30mm Länge; klassischer Bordsteinschaden). Für mich war das sehr ärgerlich, weil die Felgen 6 Monate zuvor frisch gepulvert worden sind, und bis dato kratzerfrei waren.
Bin dann am nächsten Tag direkt wieder hin und habe dies reklamiert.
Der Meister zeigte sich sehr kulant und meinte er würde sich darum kümmern und die Felge zur reparatur und zum pulvern geben.
Ich habe dann den ganzen winter über im 2-3 Wochen Rhythmus angerufen und versucht das Rad zurückzubekommen.
Der Meister hat mich immer wieder vertröstet.
Heute konnte ich die Felge dann abholen.
Leider ist mir erst zuhause aufgefallen, dass der Bordsteinschaden zwar weg ist, dafür aber einige Kratzer an den Speichen waren, außerdem wirkt die "Reparatur" wenig professionell.
1) der Bordsteinschaden wurde einfach herausgeschliffen, d.h. es wurden etwa 3mm Material abgetragen, man erkennt, dass der Felgenrand an der ehemals beschädigten Stelle nun anders geformt ist
2) es wurde nur partiell nachlackiert, der neue Lack ist rau und matt(wie mit der Dose gemacht)
3) ich habe den Sorge dass der Lack die nächste Wäsche nicht übersteht.
zu 1) ist soetwas überhaupt erlaubt, oder ist das schon "mechanisch bearbeiten"?
zu2 und 3) habe ich einen Anspruch auf die Qualität der Reparatur?
Für mich ist es so, dass die Felge einen ziemlichen Wertverlust erlitten hat.
ich habe noch einmal zwei Bilder angehängt, die die Kratzer nach der Reparatur zeigen
Hat jemand schon einmal ähnliche Erfahrungen gemacht und kann berichten oder Tipps geben?
Ich möchte morgen noch einmal hinfahren und das Thema mit dem Meister besprechen
Vielen Dank vorab
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