Warum nicht? Wenn die Freigängigkeit gegeben ist, dann sollte das kein Problem sein.
Warum nicht? Wenn die Freigängigkeit gegeben ist, dann sollte das kein Problem sein.
das dachte ich mir doch
Habe eben im Bußgeldkatalog geschaut und nix gefunden dass die ET vorne nicht kleiner sein darf als hinten. Ob das nun gut ausschaut oder nicht sei mal dahingestellt.
https://www.bussgeldkatalog.org/spurverbreiterung/
Habe ich tatsächlich erst vor kurzem. Da steht nichts derartiges drin. Dein Auszug sagt ja nur, dass da an der Vorderachse allein keine DR verbaut sein dürfen. Zumindest liest sich das so.
Mir wäre jedenfalls neu dass das nicht möglich sein soll. Wenn jetzt also zB auf der Hinterachse eine breitere Felge drauf ist und man deshalb einen schmäleren DR zum Ausgleich braucht, dann sollte das möglich sein.
Zumindest bei SCC Platten ist das der Fall. Schaut mal hier in das Gutachten, dort sind die zulässigen Kombinationen augelistet und man sieht, dass vorn nicht breiter als hinten sein darf. Aber gut vielleicht ist das nur bei denen so.
@ Stephan
In meinem steht es dir, siehe hier:
https://spurplatten.com/certificates/Audi_a4_qb6.pdf
sehe ich eigentlich auch so, dass man dies nicht vorgeführt kriegt
glaube nur der RS3 ist da die Ausnahme
Also bei mir sieht man die 5mm eigentlich nicht das va 15mm und ha 10mm drauf sind, da muss die Polizei schon sehr gute Augen haben hihi.
ja ich habe alles auch eingetragen bis auf die Scheiben! Aber ich habe ja ein Austria TÜV Gutachten das muss ja genügen?!
Naja ... Mehr als alles (auch in Kombination) beim TÜV Süd eintragen zu lassen kann man wohl nicht machen, und bis jetzt gabs 2 Kontrollen und die Streckenposten waren jedes mal angetan vom Fahrzeugschein und allen Freigaben als auch mitgeführten Einzelabnahmen. Ich denke mehr kann man an dem Punkt nicht machen. Bei der zweiten Kontrolle meinte der jüngere Polizist dass meine AGA komisch klingt und garnicht "normal" ausschauen würde. Das Problem konnte aber dann dank dem Buchstaben "S" und dem älteren Kollegen der noch V8's kennt geklärt werden. Und ja ich hab noch die originale AGA dran.
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Keine Ahnung wie die Regeln in Österreich sind, aber in Deutschland muss eine Spurverbreiterung prinzipiell per Einzelabnahme eingetragen werden. Dein TÜV Gutachten sagt ja nur aus dass du die Scheiben auf einem A4 B7 fahren darfst, dazu kommt aber noch die Rad- Reifenkombi als auch das Fahrwerk.
ja bei euch in Deutschland habt ja alles in der Zulassung drinnen plus dir bunten Dinger, wir habe eine Karte wo das Auto drauf is zu was halt eingetragen worden is fertig!
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