-
Benutzer
Kennzeichenmitnahme
Hallo,
ich habe meinen A4 bei einem Händler in Zahlung gegeben und kann nächste Woche mein neues Auto abholen.
Da wir/ich das Kennzeichen gerne behalten wollen gehe ich also mit den Kennzeichen die ich behalten will zur Zulassungsstelle und melde den A4 ab und das neue Auto auf die vorhandenen Kennzeichen wieder an.
Soweit so gut hab ich in der Vergangenheit immer so gemacht.
Jetzt muss ich aber den A4 nach der Anmeldung des neuen Autos noch zum Händler überführen, wie melde ich denn dann den A4 an ?
Bekomme ich von der Versicherung zwei evb-Nummern ? Eine evb-Nummer für das neue Auto und eine evb-Nummer für das alte Auto für Kurzeitkennzeichen ?
Vielleicht weiß jmd. was dazu...
Versicherung anrufen wäre sicherlich das einfachste, aber die RV24 als günstigster Anbieter hat keine Beratungshotline.
MfG, Huehner.
by Turbo Diesel
-
Benutzer
Richtig, du brauchst 5-Tage-Schilder samt eVB. Mit bisschen Verhandlungsgeschick zahlst du dafür auch keine Versicherungsprämie. Aber Schilder und Verwaltungsgebühr.
Alternativ: Stell den alten Wagen wenn er noch angemeldet ist beim Händler auf den Hof, baue dort die Schilder ab. Nutzen kannst den Wagen ja eh nicht wenn er abgemeldet ist. Was willst also zuhause damit...
-
Benutzer
Prinzipiell stimmt das nur liegen zwischen zu Hause und dem Händler 3 Stunden Fahrzeit und ich kann laut Zulassungsstelle mein neues Auto nicht in einem anderen Landkreis bzw. Bundesland für meinen Heimatort anmelden.
-
Forensponsor
Jemand selbst nicht aber der Händler.
Hier geht´s zu meinem A4 B6 halb S line -->
-
Erfahrener Benutzer
Du wirst nicht um ein Kurzzeitkennzeichen herumkommen. Bei der Erteilung der Nummer von der Versicherung mußt Du darauf hinweisen, dass die eine Nummer für die Zulassung ist und die andere für ein Kurzzeitkennzeichen. Ist zwar schon länger her, aber bei mir wurde das mal verbaselt und ich mußte nochmal eine Versicherung beim Schildermann dazu kaufen. Ist das heute noch so?
Bei meiner Versicherung ist es so, dass die Versicherungskosten für das Kurzzeitkennzeichen verrechnet werden, wenn das Fahrzeug binnen 6 Wochen zugelassen wird.
Es grüßt
Bernhard
-
Benutzer
"Jemand selbst nicht aber der Händler."
Verstehe ich nicht ?!
-
Forensponsor
Als ich den S4 gekauft habe, hätte der Händler in Frankfurt den bereits auf mich zulassen können. Die haben vermutlich andere Möglichkeiten bei der Zulassungsstelle als ein Privatmann.
Hier geht´s zu meinem A4 B6 halb S line -->
-
Benutzer
Ach so, das habe ich den Händler gefragt. Das würde net gehen weil der Kauf in einem anderen Bundesland stattfindet als der Wohnort ist.
Vielleicht hat er auch kein Bock sich drum zu kümmern weil ich seine angebotene KFZ-Versicherung nicht haben will.
Berechtigungen
- Neue Themen erstellen: Nein
- Themen beantworten: Nein
- Anhänge hochladen: Nein
- Beiträge bearbeiten: Nein
-
Foren-Regeln
Lesezeichen