Ergebnis 1 bis 13 von 13
  1. #1
    Benutzer Avatar von Sponge
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    Audi A4 8E/B7
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    2007
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    Böse Verzweiflung beim Räder eintragen - Wo soll die Reise hingehen? 18 Zoll? 17?

    Hallo zusammen,

    durch unseren Umzug nach Österreich war ich in den letzten Tagen beim Tüv für ein Gutachten, anders als in Deutschland muss man ein Kombinationsgutachten erstellen lassen wenn zbs Fahrwerk und Felgen geändert wurden.

    In Deutschland war alles abgenommen und eingetragen also dachte ich das es hier auch schon passen wird... nix da!
    Beim Verschränken, wie auch bei der Radabdeckung bin ich absolut durchgefallen:

    Verschränken (mit Gewicht auf der Achse):


    Hinten schleift es beim Übergang von Stoßstange zu Kotflügel, aber nur wenig.

    Radabdeckung (Felge darf max bündig mit Kotflügel sein, wird an 2 Stellen pro Kotflügel gemessen):
    hinten


    vorne



    Aktuell sind 8,5x19 mit 235/35 ET30 im Sommer verbaut und 8x19 mit 235/35 ET30 im Winter.
    Geändert wurden die Federn, Weitec 45/25 (+ Hinterachse den Schlechtwegeaufsatz, also nur 10 tiefer).

    Da ich heute beim Karosseriebauer war und er meinte die Kotflügel will er nicht bearbeiten, weil das von den Kosten und Nutzen nicht im Verhältnis steht, bin ich ziemlich deprimiert und ratlos.

    Jetzt ist die Frage, was mache ich? Kotflügel ziehen fällt wohl aus, zumal dann die Tiefe an der Vorderachse noch ein Problem wäre. Sollte ich in Richtung 18 Zoll mit ET45 gehen?

    Ich bin echt am Boden, es war alles perfekt so wie es ist und jetzt das....

    Grüße
    Chris
    Geändert von Sponge (28.06.2018 um 21:42 Uhr)

  2. #2
    Benutzer
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    Audi A4 8E/B6
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    Was genau erwartest du dir vom Umstieg auf 18 Zoll? Bringt solange der Radumfang gleich bleibt überhaupt gar nichts.

    Das einzige was in meinen Augen Sinn macht und am einfachsten zu realisieren ist, ist Felgen mit einer höheren Einpresstiefe zu organisieren, also was im Bereich ET 35-45. Was genau dann bei deiner Tiefe und für die österreichische Zulassung optimal ist kann ich aber von hier aus auch nicht sagen.

  3. #3
    Benutzer Avatar von Sponge
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    Audi A4 8E/B7
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    Es stehen ja 2 Probleme im Raum, die Radabdeckung (ein ET Problem) und die Tiefe an der Vorderachse (Tiefe bezogen auf den Platz zwischen Rad und Kotflügel). Bei 18 Zoll mit 235/35 ist der Durchmesser ja kleiner, dementsprechend müsste zwischen Rad und Kotflügel mehr Platz sein wodurch mit passender ET das Thema Abdeckung und Tiefe erledigt sein müsste - oder?

    Ich weiß es ja auch nicht darum schreib ich ja hier und hoffe auf Input.

  4. #4
    Benutzer
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    Audi A4 8H/B6
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    Mit höherer ET sollten eigentlich beide Probleme gelöst sein, das Rad steht ja dann weiter innen und steht somit nicht über. Außerdem kann es beim Einfedern tiefer im Radkasten versinken bzw. es ist mehr Platz zwischen Rad und Kotflügel. ET 30 ist schon grenzwertig beim b6/b7.

    Mal ganz dämlich gefragt, kannst du es nicht noch bei einer anderen Prüfstelle probieren oder sind die in Österreich alle so genau?

  5. #5
    Benutzer Avatar von Sponge
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    Audi A4 8E/B7
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    Ich habe mir grad das Gutachten für die Sommerfelgen mit ET48 (+5mm Distanz) angesehen (http://barracudawheels.com/teileguta...T43%20kpl..pdf) und da steht auch wieder das die Kotflügel je nach Zustand (Tieferlegung oder nicht) ggf. bearbeitet werden müssen. Ich glaube ich muss das mal nachmessen wie viel die ET30 genau zu weit raus stehen und dann weiß ich ob die 43 passen oder nicht. Vorne wird es in jedem Fall passen weil das sind nur ein paar mm die Fehlen, aber hinten ist es halt ein gutes Stück mehr.

    Ich glaube jedoch, dass mit die ET nicht hilft wenn es um die Höhe bzw. den Verschränkungstest geht, weil das Rad steht zwar weiter drin, es wird jedoch der volle Lenkeinschlag geprüft und da dürfte das Rad dann wieder am Kotflügel landen . Ich habe von KW das Street Komfort gesehen, das scheint eine recht normale Höhenrange mit sich zu bringen, vielleicht wäre das was?

    Mal abgesehen davon, dass die aktuell alle Gutachten da behalten haben, könnte man sicherlich zu einer anderen Prüfstelle oder Organisation fahren. Sobald du das mit eventuell zugedrückten Augen-Gutachten hast, musst du jedoch zur Landesprüfstelle und die machen den ganzen Spaß nochmal (die sind dann auch die, die es eintragen nachdem die Gutachten geprüft wurden) und prüfen ob dein Gutachten passt. Bei denen kannst du vergessen das irgendwas geht...

  6. #6
    Benutzer Avatar von Cordi
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    Felge mit anderer ET sollte ausreichend sein. In den Gutachten stehen fast immer Hinweise bzgl. der Radlaufbearbeitung drin. Das ist so ein Sicherheitsding.

    Auch wenn die in Österreich etwas strenger sind als hier: Ordnungsgemäß abgenommen ist es offensichtlich auch in Deutschland nicht gewesen (ich weiß selbst dass das praktisch so funktioniert).
    Aber herausstehende Räder und Schleifen beim Verschränken sind auch hier formal K.O.-Kriterien.

  7. #7
    Benutzer Avatar von hurmiii
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    bin aus Österreich und das Problem mit den vorstehenden Reifen hatte ich auch mal. Da gibt es so Radlauf Schutzleisten / Kotflügel Verbreiterungen. Die kannst du am Kotflügel aufkleben. Dann geht sich das aus mit seinem Stock So hab ich meine Felgen damals (ist halt schon wieder 10 Jahre her) eingetragen bekommen. Und zuhause hab ich sie dann wieder abmontiert. In den Papieren ist auch nichts davon gestanden, dass ich die drauf haben muss!?
    Aber das Problem mit dem Einschlag vorne hast du dann trotzdem noch.

  8. #8
    Erfahrener Benutzer Avatar von Hille 1,8T
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    Das hat hier in Dt so jemand abgenommen?
    Das einfachste ist du ziehst zurück
    2.0TSI + DQ381 in Use

  9. #9
    Benutzer Avatar von Sponge
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    Danke für die Antworten.

    Das mit der Kotflügelverbreiterung hatte der Mensch beim Tüv auch gemeint, jedoch hatte der von so einer Gummi-Wurst gesprochen und das sah schlimm aus. Es scheint jedoch auch ganz akzeptable Lösungen zu geben und in Kombination mit einem höhenverstellbaren Fahrwerk sollte ich ja dann auch genug Höhe generieren können damit es nicht schleift - oder?

    Es scheint wirklich so, dass es in DE nicht korrekt abgenommen wurde, damals wurde nämlich kein Gewicht auf die Achsen gepackt, da habe ich auch niemandem zugeredet oder so, wurde halt einfach so gemacht und bei Kontrollen und beim Tüv ist nie was passiert (das Testszenario ist ja auch äußerst realitätsfremd und es fehlt nicht viel bei der Tiefe). Dachte das mit dem Gewicht machen die nur in AT so weil bei Sommer und Winter, bei unterschiedlichen Tüv-Prüfstellen wurde das nicht gemacht.

  10. #10
    Erfahrener Benutzer Avatar von Hille 1,8T
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    Was heißt Gewicht
    Wenn die Karre verschränkt wird,also diagonal ne Felge unter das Rad legen zB und wieder absenken ,sollte man das auch sehen.

    Ich kenne das man Gewicht ins Auto packt und ne Runde dreht.

    Beim Fahren hat nix geschliffen?
    2.0TSI + DQ381 in Use

  11. #11
    Benutzer Avatar von Sponge
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    Gewicht meint, das der Prüfer Sandsäcke in den Motorraum (direkt über die Räder) und Kofferaum gepackt hat - vorne waren es 75kg und hinten war es glaube ich das Doppelte. Vorne weiß ich noch genau das er meinte weil er zu mir meinte so sieht das aus wenn nur eine Person im Auto ist - zufällig wiege ich 75kg und das sieht nicht so aus weil ich sitze ja nicht auf der Vorderachse während das Auto auf 2 Rädern steht und noch Gewicht auf der Hinterachse liegt was sich auch vorne auswirkt.

    In meinem Album gibt es ein Bild vom Eintragen damals in Deutschland, da sieht man das da gut Platz ist noch zum lenken, mit Gewicht sieht man schon ohne zu lenken das es nichts wird.

    Ich habe vorhin mal nachgemessen, an der Vorderachse fehlen mir 6mm an einer der 2 Messpunkte pro Rad zur sauben Radabdeckung, an der Hinterachse auch an einem der beiden Messpunkte rechts 15mm und links 5mm (reparierter Unfallschaden). Die Maße sollte man ja mit ziehen schaffen oder? Habe was von bis 20mm gelesen was man ziehen kann.

  12. #12
    Erfahrener Benutzer Avatar von turbomanu
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    kein Audi A4/S4

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    Das ist doch in D genauso dass eine Eintragung nur in Kombination gilt. Sonst würd sich ja jeder seine Fahrwerke im Winter eintragen lassen wenn er mit Serienrädern unterwegs ist. Dann darfst mit breiten Zubehör Sommerfelgen mit dem Gewinde trotzdem nicht fahren.
    Kotflügel ziehen macht doch heutzutage kein Mensch mehr. Es ist einfach nahezu immer so dass der Lack Schaden nimmt und einreisst, teilweise auch erst nach dem Ziehen. Dann musst nachlackieren usw usw.
    Der Pfusch war Anfang des Jahrtausends in als alle nur noch breiter und tiefer wollten und denen die Folgekosten und Arbeit egal waren.
    Da hat der Karosseriebauer schon recht. Mach andere Felgen und du hast Ruhe.
    Seit Mai 2012 im S3 unterwegs. Mit FTS Abstimmung, 307,7PS

  13. #13
    Benutzer Avatar von Sponge
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    Ja ist schon richtig, die Abnahme in DE ist auch in Kombination, der Unterschied ist aber, du gehst mit einem Gutachten für die Felgen und einem Gutachten für das Fahrwerk zum Tüv und der nimmt dir das ab. In Österreich macht die Abnahme schon nicht der Tüv sondern ein Magistrat (Landesprüfstelle), du musst aber vorher zum Tüv um dir neben den 2 schon bestehenden Gutachten ein drittes (!) erstellen zu lassen was das Kombinationsgutachten (geht bei 360 Euro los - in meinem Fall waren es bisher 485) ist - mit dem fährst du dann zur Abnahme und Eintragung.

    Karosserie werde ich wahrscheinlich wirklich nicht machen, ich werde die Verbreiterung bestellen für die Radabdeckung und dann die Höhe mit einem verstellbaren Fahrwerk versuchen in den Griff zu bekommen.
    Geändert von Sponge (30.06.2018 um 22:43 Uhr)

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