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  1. #1
    Benutzer
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    Audi A4 8K/B8
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    TüV / Betriebserlaubnis bei Codierung

    Hallo Zusammen,

    es gibt ja in den Codieranleitungen, welche man so im Netz findet, die ein oder andere Anleitung, die sich auf die Beleuchtungseinrichtungen und co. bezieht.

    Hierzu würde mich mal interessieren, in wie weit diese Änderungen ggf. Problematisch beim TÜV sein könnten?

    Hier mal eine Liste der Möglichkeiten, welche ich bisher gefunden habe:

    1) adaptives Bremslicht / blinkend bei Gefahrenbremse
    --> halte ich für Unkritisch, da eigentlich sogar eine zusätzliche Sicherheitsoption

    2) TFL dimmen beim blinken deaktivieren
    --> ggf. schlechter wahrnehmbares Blinklicht, könnte ich mir dadurch beim TÜV als Problematisch vorstellen

    3) Rückleuchte an mit TFL
    --> ?? kann ich nicht einschätzen

    4) TFL Immer an --> auch bei Abblendlicht usw.
    --> ?? kann ich nicht einschätzen

    5) Nebelschlussleuchte an mit Nebelleuchten
    --> halte ich für Problematisch beim TÜV, da für die Nebelsschlussleuchte gewisse Voraussetzungen erfüllt sein müssen

    Sicherlich ist diese Liste nicht komplett und es wird noch andere "Spielereien" geben - und über die Sinnhaftigkeit einzelner Codierungen möchte ich jetzt auch nicht wirklich diskutieren... mir geht es lediglich darum, wie Ihr die jeweiligen Änderungen in Bezug auf die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, und / oder eine HU / TÜV Prüfung seht.

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Vader
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    Audi A4 8E/B7
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    3) Rückleuchte an mit TFL
    --> ?? kann ich nicht einschätzen

    hab ich bei mir am B7 auch gemacht da ich mir immer denke wenn ich schon tfl hab warum is hinten nix an zwecks sicherheit und gesehen werden. hatte damit noch nie probleme beim tüv

  3. #3
    Moderator/Redakteur/Forensponsor Avatar von mounty
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    Wenn ein TÜV Prüfer korrekt arbeitet beanstandet er Nr2 bis 5
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  4. #4
    Erfahrener Benutzer Avatar von Vader
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    warum sollte er nr. 3 beanstanden? neuere modele fahren so automatisch schon rum o_0

  5. #5
    Benutzer
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    Zitat Zitat von Vader Beitrag anzeigen
    warum sollte er nr. 3 beanstanden? neuere modele fahren so automatisch schon rum o_0
    Rein Theoretisch, ja.
    Es könnte aber z.B. sein (keine Ahnung), dass die Rückleuchten im "Tagfahrlicht-Betrieb" ein wenig abgedimmt sind?

    Ich glaube, ich frage bei Gelegenheit einfach mal beim Tüv nach?
    Die sollten ja eigentlich eine Auskunft geben können.

  6. #6
    Erfahrener Benutzer Avatar von Vader
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    und warum sollten sie das? ist doch genau wie vorne für die erkennbarkeit gut wenn die voll leuchten. wie gesagt ich fahr damit jetzt schon ewig rum noch nie hat da einer was gesagt geschweige denn beim tüv. ist ja auch nich anders wenn ich tag wie nacht mit abblendlicht fahre da leuchtet hinten ja auch alles voll mit.
    Geändert von Vader (09.06.2018 um 15:43 Uhr)

  7. #7
    Erfahrener Benutzer Avatar von Bacardifan86
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    Du möchtest das nicht nur vorne TFL ist sondern auch hinten?

    Habe ich bei meinem B7 so codiert und war im April beim TÜV.Null Interesse da dran gezeigt
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  8. #8
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    Danke
    Und genau aus diesen Überlegungen habe ich mich entschlossen, mal in die Runde zu fragen

    Also kurz zusammen gefasst:

    1 dürfte OK sein
    2 wohl nicht OK
    3 dürfte OK sein
    4 wohl nicht OK
    5 ziemlich sicher nicht OK

  9. #9
    Erfahrener Benutzer Avatar von Vader
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    ich würd auch 1 und 3 machen und rest nicht. 1 würde ich auch sofort machen wenns das beim b7 geben würde.

  10. #10
    Moderator/Redakteur/Forensponsor Avatar von mounty
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    Zitat Zitat von Vader Beitrag anzeigen
    warum sollte er nr. 3 beanstanden? neuere modele fahren so automatisch schon rum o_0
    Welche? Hab noch keinen gesehen! TFL sagt eigentlich aus das vorn 2 weiße Leuchten diffuses Licht nach Vorn ausstrahlen um die Sichtbarkeit des Fahrzeugs von vorn für entgegenkommende zu verbessern. Davon das hintere Leuchten mit leuchten steht da nix mit drin in der ECE Norm für TFL.

    Wenn die Sichtbarkeit soweit eingeschränkt ist das das Fahrzeug allgemein schlecht zu sehen ist, dann sollte eigentlich Abblendlicht eingeschaltet werden.

    die Stvo §49 sagt auch:
    Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlussleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung einschaltbar sein. Dies gilt nicht für
    - 5. Tagfahrleuchten, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten
    Bestimmungen entsprechen

    Gut sagt im Umkehrschluss nicht das die TFL nicht mit den Rückleuchten arbeiten dürfen, aber das ist ja nicht sinn der Sache.
    Geändert von mounty (09.06.2018 um 17:08 Uhr)
    Die STVO behindert meinen Fahrstil Kein Technischer Support per PN

  11. #11
    Erfahrener Benutzer Avatar von Vader
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    nagel mich jetzt nich auf die marke fest aber ich hab hier schon welche gesehen die haben vorne tfl an (meist led) und hinten war dann auch das rote licht an. so aus der erinnerung raus müsste es irgend ein ausländisches model gewesen sein. koreaner oder franzose


    und wie du schon schreibst es ist ja auch laut stvo nicht verboten denn diese sagt nur aus, das wenn vorne was leuchtet muss hinten auch was leuchten nur eben nicht für die tfl wenn die an sind muss nicht hinten was leuchten darf aber.

  12. #12
    Moderator/Redakteur/Forensponsor Avatar von mounty
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    Ich denke die Autos die du gesehen hast wo hinten was leuchtete fuhren mit Standlicht, denn viele nutzen ja das TFL als Standlicht vorn dann. Kenne keinen Hersteller der das so macht.
    Die STVO behindert meinen Fahrstil Kein Technischer Support per PN

  13. #13
    Erfahrener Benutzer Avatar von Vader
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    ok daran hab ich nicht gedacht. wäre eine möglichkeit.

    wie gesagt hab das ja jetzt auch schon paar jahre codiert und schon 3 x tüv und keiner hat was gesagt. und laut stvo ja auch nicht verboten.

  14. #14
    Erfahrener Benutzer Avatar von Bacardifan86
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    BMW hat das in seinen heckleuten.Ich glaube das sind 3 LED's und Volvo meine ich auch
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  15. #15
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    Bei meinem A8 4E konnte man glaube ich per MMI aktivieren, dass die Rückleuchten mit TFL leuchten. Wenn das vom Fahrer im MMI einstellbar ist, dann muss es ja auch zulässig sein.

  16. #16
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    hm... TFL mit Rückleuchten scheint tatsächlich nicht 100% Eindeutig zu sein.
    Ich habe auch ein wenig weiter recherchiert und es gibt dazu doch den ein oder anderen Beitrag in anderen Foren.

    lt. eines Blogs war sich selbst die Rechtsabteilung beim ADAC nicht 100% einig und meinte, dass dieses Thema tatsächlich lt. gesetz nicht völlig klar beschrieben ist.

    §49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze

    (5) Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlussleuchten und der Beleuchtungseinrichtung für amtliche Kennzeichen (...) einschaltbar sein. Dies gilt nicht für

    1. Parkleuchten,
    2. Fahrtrichtungsanzeiger,
    3. die Abgabe von Leuchtzeichen (§ 16 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung),
    4. Arbeitsscheinwerfer an

      1. land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen,
      2. land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen sowie
      3. Kraftfahrzeugen der Militärpolizei, der Polizei des Bundes und der Länder, des Bundeskriminalamtes und des Zollfahndungsdienstes,

    5. Tagfahrleuchten, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.


    Allerdings, bei meiner Recherche habe ich durchaus die ein oder andere Meinung gelesen, dass es erlaubt, bzw. nicht erlaubt ist.
    Teilweise wurde auch die Plakette verweigert.

    Ich glaube, das Thema ist daher wirklich mit etwas mehr vorsicht zu betrachten ^^

  17. #17
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    Der obige Absatz besagt aber nur, daß die TFL nicht mit den Rückleuchten gemeinsam leuchten müssen, sondern ohne Rückleuchten betrieben werden dürfen. Das ist kein Verbot der Rückleuchten bei TFL.

  18. #18
    Erfahrener Benutzer Avatar von Vader
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    Zitat Zitat von stef Beitrag anzeigen
    Der obige Absatz besagt aber nur, daß die TFL nicht mit den Rückleuchten gemeinsam leuchten müssen, sondern ohne Rückleuchten betrieben werden dürfen. Das ist kein Verbot der Rückleuchten bei TFL.
    so hab ich es ja auch schon geschrieben hier sehe das genauso.

  19. #19
    Moderator/Redakteur/Forensponsor Avatar von mounty
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    So hab mal an den TÜV Nord geschrieben und fix Antwort bekommen, was Thema TFL und Schlussleuchten zusammen anbelangt.

    Antwort TÜV Nord:
    Der §49a StVZO verweist in seinen Anhängen auf die europäische Regelung ECE-R 48.
    Der Anbau/ die Schaltung der Beleuchtung erlaubt demnach den gemeinsamen Betrieb von z.B. Tagfahrlicht und Schlussleuchten.


    Auch habe ich das für das Thema Blinker und dimmen der TFL gefunden:

    Beträgt der Abstand zwischen dem vorderen Fahrtrichtungsanzeiger und der Tagfahrleuchte 40 mm oder weniger, so müssen die elektrischen Verbindungen der Tagfahrleuchte auf der entsprechenden Seite des Fahrzeugs derart sein, dass

    a) die Leuchte entweder ausgeschaltet ist oder
    b) ihre Lichtstärke während der gesamten Aktivierungszeit (sowohl EIN- als auch AUS-Zyklus) des vorderen Fahrtrichtungsanzeigers verringert ist.

    Ist ein Fahrrichtungsanzeiger mit einer Tagfahrleuchte ineinandergebaut, so müssen die elektrischen Verbindungen der Tagfahrleuchte auf der entsprechenden Seite des Fahrzeugs dergestalt sein, dass die Tagfahrleuchte während der gesamten Aktivierungszeit (sowohl EIN- als auch AUS-Zyklus) des Fahrtrichtungsanzeigers ausgeschaltet ist.
    Geändert von mounty (12.06.2018 um 18:28 Uhr)
    Die STVO behindert meinen Fahrstil Kein Technischer Support per PN

  20. #20
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    Vielen Dank
    Dann starte ich glaube ich noch eine Anfrage bei TÜV Süd
    -- Aber eigentlich sollte die Antwort identisch sein... lokale Unterschiede gibt es in D ja in diesem Fall nicht.

    Zusammenfassend also:
    Dimmen deaktivieren -> im Falle des 8K nicht Zulässig, da der Abstand zwischen TFL und Blinker weniger wie 40mm beträgt.

    TFL und Rückleuchte dagegen sind i.O.

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