Hallo Zusammen,
es gibt ja in den Codieranleitungen, welche man so im Netz findet, die ein oder andere Anleitung, die sich auf die Beleuchtungseinrichtungen und co. bezieht.
Hierzu würde mich mal interessieren, in wie weit diese Änderungen ggf. Problematisch beim TÜV sein könnten?
Hier mal eine Liste der Möglichkeiten, welche ich bisher gefunden habe:
1) adaptives Bremslicht / blinkend bei Gefahrenbremse
--> halte ich für Unkritisch, da eigentlich sogar eine zusätzliche Sicherheitsoption
2) TFL dimmen beim blinken deaktivieren
--> ggf. schlechter wahrnehmbares Blinklicht, könnte ich mir dadurch beim TÜV als Problematisch vorstellen
3) Rückleuchte an mit TFL
--> ?? kann ich nicht einschätzen
4) TFL Immer an --> auch bei Abblendlicht usw.
--> ?? kann ich nicht einschätzen
5) Nebelschlussleuchte an mit Nebelleuchten
--> halte ich für Problematisch beim TÜV, da für die Nebelsschlussleuchte gewisse Voraussetzungen erfüllt sein müssen
Sicherlich ist diese Liste nicht komplett und es wird noch andere "Spielereien" geben - und über die Sinnhaftigkeit einzelner Codierungen möchte ich jetzt auch nicht wirklich diskutieren... mir geht es lediglich darum, wie Ihr die jeweiligen Änderungen in Bezug auf die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, und / oder eine HU / TÜV Prüfung seht.
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