Ist aber Interessant das Leute, die nur ein schönes Lenkrad haben wollen, das Auto entzogen wird. letztendlich gefärdet man doch dadurch nur sich selbst und nicht die anderen Verkehrsteilnehmer.
Bin mal gespannt, wann sie herausfinden das manche im b6 die Xenon Linsen vom Q5 fahren..
"Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen"
Ich möchte nicht in der Haut eines solchen Fahrzeughalters sitzen, wenn jemand anders das Auto fährt und es knallt. Und sich auf eine Aussage zu berufen, weil es ja ein OEM Teil ist, keine Zulassung oder Abnahme benötigt finde ich schon sehr vermissen. Airbag ist ein sicherheitsrelevantes Teil und ich persönlich befürworte derartige Maßnahmen. Anders lernt man anscheinend nicht daraus.
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"Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen"
Meine Gesundheit würde ich trotzdem nicht wegen einem Chic aufs Spiel setzen.
Interessant fände ich noch wenn der TE aufzeigen könnte, mit welchen Konsqenzen man durch solch einen Umbau zu rechnen hat. Stillegung ja, aber gab's z.b Punkte oder monitäre Strafe?
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Ich glaube über Pro und Kontra und moralische Grundsätze können wir hier noch ewig diskutieren. Dazu gibts halt nunmal verschiedene Ansichten. Letztendlich muss jeder selbst wissen, ob ihm der Umbau die Risiken (und möglichen Konsequenzen) wert ist.
Fernmelders Frage nach den sonstigen Konsequenzen würde mich auch interessieren.
Und falls es welche gab, auf welcher Basis bzw. Rechtsgrundlage.
Ach nicht? Woher nimmt denn *Heinz Bastelwut* (Name durch die Redaktion geändert ) die Sachkenntniss her das der Airbag nicht eventuell unkontrolliert oder nicht richtig zündet und somit evtl der Fahrer dann verreißt und jemanden um oder anfährt!
Da das Fahrzeug in diesem Fall keine BE mehr besaß ist der Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr zu untersagen aufgrund des möglichen Gefährdungspotentials durch einen unkontrolliert auslösenden Airbag.
Bei deinen Q5 Linsen würde es dann wohl auf ein Bußgeld mit Wiedervorführung hinauslaufen, wobei auch da eigentlich die BE erlöscht durch die bauliche Veränderung des Bauart geprüften Scheinwerfers. Da aber dort keine wirkliche Gefährdung anderer erfolgt (Blendung evtl) wird wohl die Weiterfahrt bis nach Hause erlaubt.
Die STVO behindert meinen Fahrstil Kein Technischer Support per PN
Die Folgen wären für andere interessant. Die Moralkeule finde ich ehrlich gesagt nicht angebracht. Auch Unterstellungen, dass andere das Auto fahren. Es gibt genug Leute, die lieber Frau und Kinder als das Auto weggeben (mal übertrieben ausgedrückt). Und in so einem Fall ist es nur selbst Gefährdung. Auch verboten, klar, aber hat nur Folgen für ihn.
Ich würde so einen Umbau auch niemals machen, jedesmal nen halben Herzinfarkt, wenn die Polizei in der Nähe ist... Nein danke. Davon abgesehen, dass ich den Sinn nicht verstehe, kauft man halt nen B7 wenn der schöner ist.
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Willkommen in Deutschland
hier darfst ja nicht mal die vorderen Fenster folieren/tönen. Die Franzosen dürfen es
Klar meine sind vom wer getönt. Darfst nur einen bestimmten Prozent Satz haben..aber mit der Geschwindigkeit gebe ich dir voll und ganz recht
Deine Fahrer bzw. Beifahrerscheibe ist sicher nicht vom Werk aus getönt. Aber egal, hier geht es ja um den illegalen Einbau eines anderen Lenkrads.
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danke für die info für den raum bs und sz. jetzt weiß ich auch warum der seeparkplatz so leer ist. sonst stehen in den hinteren reihen immer diese hinterhoftuning 3er bmw rum, wo nur eine rückleuchte geht und der auspuff laut röhrt.
tja, typisch deutschland eben, alles im namen der sicherheit verbieten. absoluter schwachsinn. bestes beispeil wurde hier ja schon genannt. scheiben vorne tönen darf man nicht, weils die sicht des fahrers einschränkt, aber mit sonnenbrille fahren ist erlaubt.....
selbst wenn man in einer 30er zone nur 25 fährt und einen unfall baut, kann einem trotzdem unangepasste geschwindigkeit vorgeworfen werden.
ich bin so froh, das ich mir deutschland nicht mehr im alltag antun muss. bisher hatte ich aber sehr freundliche polizisten bei verkehrskontrollen. hab aber auch nicht soviel "umbauten" am auto und das was gemacht wurde ist entweder eingetragen oder hat ne abe im handschuhfach.
beim tüv im sommer haben sie bei meinem neustem erwerb genauer geguckt und wollten dann alle papiere sehen, danach gabs dann die plakete und im bericht steht "ohne mängel".
das was ich gerne machen würde, wären die airbags bei mir zu deaktivieren oder am besten ganz raus, aber das ist ja legal leider nicht so einfach machbar. ich hab extrem schlechte erfahrungen mit nem airbag gemacht und kann darum gerne auf das teil verzichten im b5.
und wenn wir hier schon bei lenkrädern sind. hat jemand nen tipp wo man ein schönes (neues) 3 speichen lenkrad für den b5 zu nem guten kurs kriegt?
1. Ich habe weder ein anderes Lenkrad noch die Q5 Linsen eingebaut.
2. Warum gehst du mich so an?
3. Warum sollte der Airbag unkontrolliert aufgehen? - Kann das nicht auch ein Serienmäßiger?
4. Sollte der Airbag nicht richtig zünden, ist es wieder mein eigenes Risiko.
5. Im Prinzip sollten solche Themen hier nicht zur Debatte stehen, da Umbauten, welche nicht TÜV konform sind, laut Forenregeln nicht gestattet sind.
"Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen"
Da kann ich bisher nur zu sagen was mir mündlich widergegeben wurde, da ich noch auf Post warte.
Er meinte die Kosten belaufen sich auf ca. 180€ plus ein Punkt. Den Wagen muss ich nachdem Umbau anschließend wieder bei dem zuständigen Polizisten vorführen.
Allerdings bin ich mir nicht sicher ob das hinhauen kann, nach meiner internetrecherche werden für solche Fälle 50€ und bei Gefährdung anderer im schlimmsten Falle 90€ + Punkt fällig.
Wenn du nen Verkehrsrechtsschutz hast, kontaktiere vlt mal nen Rechtsanwalt.
Wenn es "nur" ne Geldstrafe und 1 Punkt ist (egal ob 90€ oder 180€), dann lässt sich ja sehr gut damit leben. Nicht dass da dann aber nach Rechtskraft noch eine weitere Folge wartet (will mich da nicht weiter aus dem Fenster lehnen).
Wenn deine Verkehrsrechtsschutz ne Selbstbeteiligung hat, dann ist die einfache Erstberatung durch nen Anwalt manchmal drin, ohne zahlen zu müssen, wenn du dich dann entscheidest das Mandat zu übergeben, musst du die Selbstbeteiligung zahlen.
Ich hoffe das hilft dir etwas, auf dir herum gehackt wurde ja bereits genug , und ein Verbrechen ist das ja wirklich nicht gewesen.
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Es geht ja nicht nur um die Tönung der Scheiben. Der maximale Wert, der erlaubt ist, wird meist schon durch die serienmäßige Tönung erreicht. Es geht auch um die Brucheigenschaften des Glases. Wenn da eine Folie draufgeklebt wird, ist die nicht mehr so gegeben, wie es erforderlich ist. Nachvollziehbar, oder?
Es gibt meines Wissens nur eine einzige Folie, welche für die vorderen Seitenscheibe zugelassen ist. Und das ist eine klare Splitterschutzfolie, die verhindern soll, dass das Glas in seine Bestandteile zerspringt.
Lässt du die Sonnenbrille bei Dämmerung oder Dunkelheit auch auf? Das ist der Unterschied. Die Scheiben sind auch bei Dunkelheit getönt.
Gar nicht. Kein Gutachter kann bewirken, dass ein illegaler Umbau legal wird.Falls ja wie kann man das Lenkrad vom TÜV abnehmen lassen, dass es legitim ist?
Eine eventuelle Eintragung nutzt nichts, weil immer gilt, was im Teilegutachten steht, ganz egal was der Gutachter draus macht.
Da braucht man also keine Eintragung, sondern ein neues Teilegutachten.
Viel Spaß bei den Kosten für die Crashtests.
Letztlich sorgen solche Aktionen nur dafür, dass der Ermessensspielraum für die Gutachter immer weiter eingeengt wird, damit sie nicht so viel Unsinn eintragen. Siehe die Clearing Stelle in Hessen, die den Gutachtern die Entscheidung abnimmt.
Du hast zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen.llerdings bin ich mir nicht sicher ob das hinhauen kann, nach meiner internetrecherche werden für solche Fälle 50€ und bei Gefährdung anderer im schlimmsten Falle 90€ + Punkt fällig.
Einmal ein Verstoß gegen §19 StVZO (Erlöschen der Betriebserlaubnis). Gibt je nach Schweregrad zwischen 50 und 90 Euro Bußgeld und einen Punkt.
Dann ein Verstoß gegen §30 StVZO (Gefährdung von Insassen durch Umbauten). Gibt zwischen 25 und 90 Euro und bei Bedarf ebenfalls ein Punkt.
§19 (5) StVZO:
"(5) Ist die Betriebserlaubnis nach Absatz 2 Satz 2 oder Absatz 3 Satz 2 erloschen, so darf das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen in Betrieb genommen werden oder dessen Inbetriebnahme durch den Halter angeordnet oder zugelassen werden. Ausnahmen von Satz 1 sind nur nach Maßgabe der Sätze 3 bis 6 zulässig. Ist die Betriebserlaubnis nach Absatz 2 Satz 2 erloschen, dürfen nur solche Fahrten durchgeführt werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen. Am Fahrzeug sind die bisherigen Kennzeichen oder rote Kennzeichen zu führen. Die Sätze 3 und 4 gelten auch für Fahrten, die der amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr im Rahmen der Erstellung des Gutachtens durchführt. Kurzzeitkennzeichen dürfen nur nach Maßgabe des § 16a Absatz 6 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung verwendet werden.“
§30 (1) StVZO
"(1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, dass
1. ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt,
2. die Insassen insbesondere bei Unfällen vor Verletzungen möglichst geschützt sind und das Ausmaß und die Folgen von Verletzungen möglichst gering bleiben."
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