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Ergebnis 21 bis 40 von 42
  1. #21
    Erfahrener Benutzer Avatar von booorsti
    Modell
    Audi RS4 8E/B7
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    2007
    Motor
    4.2 V8 Quattro
    MKB/GKB
    BNS/JMH/HNR

    Ort
    Ostfriesland
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    Zitat Zitat von audifan93 Beitrag anzeigen
    Stahlring darf nicht bearbeitet werden. Ausschließlich die Polsterung. Ganz einfach.
    Hast meine Aussage gut wiederholt bzw. zusammengefasst

  2. #22
    Erfahrener Benutzer Avatar von audifan93
    Modell
    Audi A4 8D/B5
    Bauform
    Limousine
    Baujahr
    1996
    Motor
    1.8 T
    MKB/GKB
    AEB

    Ort
    Karlsruhe
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    Zitat Zitat von booorsti Beitrag anzeigen
    Hast meine Aussage gut wiederholt bzw. zusammengefasst
    Wenn du das gleiche gemeint hast sorry

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    Ladedruck statt Hubraum

  3. #23
    Erfahrener Benutzer
    Modell
    Audi A4 8E/B6
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    2004
    Motor
    1.9 TDI Quattro
    MKB/GKB
    AVF/---

    Ort
    Altenburg
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    13.09.2016
    Ist aber Interessant das Leute, die nur ein schönes Lenkrad haben wollen, das Auto entzogen wird. letztendlich gefärdet man doch dadurch nur sich selbst und nicht die anderen Verkehrsteilnehmer.

    Bin mal gespannt, wann sie herausfinden das manche im b6 die Xenon Linsen vom Q5 fahren..
    "Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen"

  4. #24
    Erfahrener Benutzer Avatar von Fernmelder
    Modell
    Audi A4 8E/B7
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    2005
    Motor
    2.0 TDI
    MKB/GKB
    BLB/GYJ

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    D-89xxx
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    02.07.2007
    Ich möchte nicht in der Haut eines solchen Fahrzeughalters sitzen, wenn jemand anders das Auto fährt und es knallt. Und sich auf eine Aussage zu berufen, weil es ja ein OEM Teil ist, keine Zulassung oder Abnahme benötigt finde ich schon sehr vermissen. Airbag ist ein sicherheitsrelevantes Teil und ich persönlich befürworte derartige Maßnahmen. Anders lernt man anscheinend nicht daraus.
    Aus Datenschutzgründen blinke ich nicht mehr

  5. #25
    Erfahrener Benutzer
    Modell
    Audi A4 8E/B6
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    2004
    Motor
    1.9 TDI Quattro
    MKB/GKB
    AVF/---

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    Altenburg
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    Zitat Zitat von Fernmelder Beitrag anzeigen
    Ich möchte nicht in der Haut eines solchen Fahrzeughalters sitzen, wenn jemand anders das Auto fährt und es knallt. Und sich auf eine Aussage zu berufen, weil es ja ein OEM Teil ist, keine Zulassung oder Abnahme benötigt finde ich schon sehr vermissen. Airbag ist ein sicherheitsrelevantes Teil und ich persönlich befürworte derartige Maßnahmen. Anders lernt man anscheinend nicht daraus.
    Ist natürlich auch ein Argument. Allerdings kommt es bei mir zb recht selten vor das jemand anderes mein Auto fährt. Klar es ist sicherheitsrelevant, aber nur für dich selber und nicht für andere.
    "Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen"

  6. #26
    Erfahrener Benutzer Avatar von Fernmelder
    Modell
    Audi A4 8E/B7
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    2005
    Motor
    2.0 TDI
    MKB/GKB
    BLB/GYJ

    Ort
    D-89xxx
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    02.07.2007
    Meine Gesundheit würde ich trotzdem nicht wegen einem Chic aufs Spiel setzen.
    Interessant fände ich noch wenn der TE aufzeigen könnte, mit welchen Konsqenzen man durch solch einen Umbau zu rechnen hat. Stillegung ja, aber gab's z.b Punkte oder monitäre Strafe?
    Aus Datenschutzgründen blinke ich nicht mehr

  7. #27
    Benutzer Avatar von Thanatos
    Modell
    Audi A4 8E/B7
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    2006
    Motor
    1.8 T
    MKB/GKB
    BFB/HFD

    Registriert seit
    27.02.2017
    Ich glaube über Pro und Kontra und moralische Grundsätze können wir hier noch ewig diskutieren. Dazu gibts halt nunmal verschiedene Ansichten. Letztendlich muss jeder selbst wissen, ob ihm der Umbau die Risiken (und möglichen Konsequenzen) wert ist.

    Fernmelders Frage nach den sonstigen Konsequenzen würde mich auch interessieren.
    Und falls es welche gab, auf welcher Basis bzw. Rechtsgrundlage.

  8. #28
    Moderator/Redakteur/Forensponsor Avatar von mounty
    Modell
    kein Audi A4/S4

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    02.02.2003
    Zitat Zitat von tk102 Beitrag anzeigen
    letztendlich gefärdet man doch dadurch nur sich selbst und nicht die anderen Verkehrsteilnehmer.
    Ach nicht? Woher nimmt denn *Heinz Bastelwut* (Name durch die Redaktion geändert ) die Sachkenntniss her das der Airbag nicht eventuell unkontrolliert oder nicht richtig zündet und somit evtl der Fahrer dann verreißt und jemanden um oder anfährt!

    Da das Fahrzeug in diesem Fall keine BE mehr besaß ist der Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr zu untersagen aufgrund des möglichen Gefährdungspotentials durch einen unkontrolliert auslösenden Airbag.

    Bei deinen Q5 Linsen würde es dann wohl auf ein Bußgeld mit Wiedervorführung hinauslaufen, wobei auch da eigentlich die BE erlöscht durch die bauliche Veränderung des Bauart geprüften Scheinwerfers. Da aber dort keine wirkliche Gefährdung anderer erfolgt (Blendung evtl) wird wohl die Weiterfahrt bis nach Hause erlaubt.
    Die STVO behindert meinen Fahrstil Kein Technischer Support per PN

  9. #29
    Benutzer Avatar von schokomanu
    Modell
    Audi A4 8D/B5
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    2001
    Motor
    2.7 V6 BiTurbo Quattro
    MKB/GKB
    AGB

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    01.10.2017
    Zitat Zitat von Thanatos Beitrag anzeigen
    Ich glaube über Pro und Kontra und moralische Grundsätze können wir hier noch ewig diskutieren. Dazu gibts halt nunmal verschiedene Ansichten. Letztendlich muss jeder selbst wissen, ob ihm der Umbau die Risiken (und möglichen Konsequenzen) wert ist.

    Fernmelders Frage nach den sonstigen Konsequenzen würde mich auch interessieren.
    Und falls es welche gab, auf welcher Basis bzw. Rechtsgrundlage.
    Die Folgen wären für andere interessant. Die Moralkeule finde ich ehrlich gesagt nicht angebracht. Auch Unterstellungen, dass andere das Auto fahren. Es gibt genug Leute, die lieber Frau und Kinder als das Auto weggeben (mal übertrieben ausgedrückt). Und in so einem Fall ist es nur selbst Gefährdung. Auch verboten, klar, aber hat nur Folgen für ihn.

    Ich würde so einen Umbau auch niemals machen, jedesmal nen halben Herzinfarkt, wenn die Polizei in der Nähe ist... Nein danke. Davon abgesehen, dass ich den Sinn nicht verstehe, kauft man halt nen B7 wenn der schöner ist.

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  10. #30
    Benutzer Avatar von einsachttee
    Modell
    Audi S4 8H/B6
    Bauform
    Cabrio
    Baujahr
    2005
    Motor
    4.2 V8 Quattro
    MKB/GKB
    BBK/HHU

    Registriert seit
    26.02.2013
    Willkommen in Deutschland
    hier darfst ja nicht mal die vorderen Fenster folieren/tönen. Die Franzosen dürfen es

  11. #31
    Benutzer Avatar von schokomanu
    Modell
    Audi A4 8D/B5
    Bauform
    Avant
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    2.7 V6 BiTurbo Quattro
    MKB/GKB
    AGB

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    01.10.2017
    Zitat Zitat von einsachttee Beitrag anzeigen
    Willkommen in Deutschland
    hier darfst ja nicht mal die vorderen Fenster folieren/tönen. Die Franzosen dürfen es
    Dafür dürfen wir schnell fahren. Tauschen will ich also nicht

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  12. #32
    Benutzer Avatar von Steeven Petersen
    Modell
    Audi A4 8E/B6
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    2003
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    1.9 TDI
    MKB/GKB
    AWX

    Ort
    Dithmarschen
    Registriert seit
    01.05.2017
    Klar meine sind vom wer getönt. Darfst nur einen bestimmten Prozent Satz haben..aber mit der Geschwindigkeit gebe ich dir voll und ganz recht

  13. #33
    Erfahrener Benutzer Avatar von Fernmelder
    Modell
    Audi A4 8E/B7
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    Avant
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    2005
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    2.0 TDI
    MKB/GKB
    BLB/GYJ

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    D-89xxx
    Registriert seit
    02.07.2007
    Deine Fahrer bzw. Beifahrerscheibe ist sicher nicht vom Werk aus getönt. Aber egal, hier geht es ja um den illegalen Einbau eines anderen Lenkrads.
    Aus Datenschutzgründen blinke ich nicht mehr

  14. #34
    Benutzer Avatar von nemtudom
    Modell
    Audi A4 8D/B5
    Bauform
    Limousine
    Baujahr
    1997
    Motor
    2.8 V6
    MKB/GKB
    ack

    Ort
    NDS
    Registriert seit
    10.09.2014
    danke für die info für den raum bs und sz. jetzt weiß ich auch warum der seeparkplatz so leer ist. sonst stehen in den hinteren reihen immer diese hinterhoftuning 3er bmw rum, wo nur eine rückleuchte geht und der auspuff laut röhrt.

    tja, typisch deutschland eben, alles im namen der sicherheit verbieten. absoluter schwachsinn. bestes beispeil wurde hier ja schon genannt. scheiben vorne tönen darf man nicht, weils die sicht des fahrers einschränkt, aber mit sonnenbrille fahren ist erlaubt.....
    selbst wenn man in einer 30er zone nur 25 fährt und einen unfall baut, kann einem trotzdem unangepasste geschwindigkeit vorgeworfen werden.
    ich bin so froh, das ich mir deutschland nicht mehr im alltag antun muss. bisher hatte ich aber sehr freundliche polizisten bei verkehrskontrollen. hab aber auch nicht soviel "umbauten" am auto und das was gemacht wurde ist entweder eingetragen oder hat ne abe im handschuhfach.
    beim tüv im sommer haben sie bei meinem neustem erwerb genauer geguckt und wollten dann alle papiere sehen, danach gabs dann die plakete und im bericht steht "ohne mängel".
    das was ich gerne machen würde, wären die airbags bei mir zu deaktivieren oder am besten ganz raus, aber das ist ja legal leider nicht so einfach machbar. ich hab extrem schlechte erfahrungen mit nem airbag gemacht und kann darum gerne auf das teil verzichten im b5.
    und wenn wir hier schon bei lenkrädern sind. hat jemand nen tipp wo man ein schönes (neues) 3 speichen lenkrad für den b5 zu nem guten kurs kriegt?

  15. #35
    Erfahrener Benutzer
    Modell
    Audi A4 8E/B6
    Bauform
    Avant
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    2004
    Motor
    1.9 TDI Quattro
    MKB/GKB
    AVF/---

    Ort
    Altenburg
    Registriert seit
    13.09.2016
    Zitat Zitat von mounty Beitrag anzeigen
    Ach nicht? Woher nimmt denn *Heinz Bastelwut* (Name durch die Redaktion geändert ) die Sachkenntniss her das der Airbag nicht eventuell unkontrolliert oder nicht richtig zündet und somit evtl der Fahrer dann verreißt und jemanden um oder anfährt!

    Da das Fahrzeug in diesem Fall keine BE mehr besaß ist der Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr zu untersagen aufgrund des möglichen Gefährdungspotentials durch einen unkontrolliert auslösenden Airbag.

    Bei deinen Q5 Linsen würde es dann wohl auf ein Bußgeld mit Wiedervorführung hinauslaufen, wobei auch da eigentlich die BE erlöscht durch die bauliche Veränderung des Bauart geprüften Scheinwerfers. Da aber dort keine wirkliche Gefährdung anderer erfolgt (Blendung evtl) wird wohl die Weiterfahrt bis nach Hause erlaubt.
    1. Ich habe weder ein anderes Lenkrad noch die Q5 Linsen eingebaut.
    2. Warum gehst du mich so an?
    3. Warum sollte der Airbag unkontrolliert aufgehen? - Kann das nicht auch ein Serienmäßiger?
    4. Sollte der Airbag nicht richtig zünden, ist es wieder mein eigenes Risiko.
    5. Im Prinzip sollten solche Themen hier nicht zur Debatte stehen, da Umbauten, welche nicht TÜV konform sind, laut Forenregeln nicht gestattet sind.
    "Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen"

  16. #36
    Benutzer Avatar von Dotdoc
    Modell
    Audi S4 8E/B6
    Bauform
    Cabrio
    Baujahr
    2004
    Motor
    4.2 V8 Quattro
    MKB/GKB
    BBK/GUR

    Ort
    50678
    Registriert seit
    20.11.2016
    Zitat Zitat von Phil1895 Beitrag anzeigen
    Moin Gemeinde,
    Nach der letzten "allgemeinen" Verkehrskontrolle haben die blau weißen mein B6 stillegen lassen. Der Grund dafür war das umgebaute Lenkrad eines Neueren Modells (vom A3 8V). Funktioniert soweit einwandfrei, Airbaglampe ist aus kein Fehler im Stg. und Hupe funktioniert auch.
    Begründung war das das Lenkrad nicht dem originalen entspricht und es somit Probleme mit dem Airbag geben kann.
    Jetzt meine Frage ist es überhaupt rechtens das Fahrzeug aus dem Grunde stillegen zu lassen, mein Kenntnisstand war, dass wenn es sich um ein Originalteil handelt und keine Fehler auftreten alles in Ordnung ist.
    Falls ja wie kann man das Lenkrad vom TÜV abnehmen lassen, dass es legitim ist?
    Danke schonmal!
    das tut mir leid für dich, das ist Pech.
    Mein Dad hat noch einen Ford aus den 50ern ohne sitzgutrte und darf den so fahren
    aber danke für die Info.

  17. #37
    Benutzer Avatar von Phil1895
    Modell
    Audi A4 8K/B8
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    2009
    Motor
    3.0 TDI V6 Quattro
    MKB/GKB
    CCWA

    Ort
    Salzgitter
    Registriert seit
    13.05.2014
    Zitat Zitat von Fernmelder Beitrag anzeigen
    Meine Gesundheit würde ich trotzdem nicht wegen einem Chic aufs Spiel setzen.
    Interessant fände ich noch wenn der TE aufzeigen könnte, mit welchen Konsqenzen man durch solch einen Umbau zu rechnen hat. Stillegung ja, aber gab's z.b Punkte oder monitäre Strafe?
    Da kann ich bisher nur zu sagen was mir mündlich widergegeben wurde, da ich noch auf Post warte.
    Er meinte die Kosten belaufen sich auf ca. 180€ plus ein Punkt. Den Wagen muss ich nachdem Umbau anschließend wieder bei dem zuständigen Polizisten vorführen.

    Allerdings bin ich mir nicht sicher ob das hinhauen kann, nach meiner internetrecherche werden für solche Fälle 50€ und bei Gefährdung anderer im schlimmsten Falle 90€ + Punkt fällig.

  18. #38
    Benutzer Avatar von schokomanu
    Modell
    Audi A4 8D/B5
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    2001
    Motor
    2.7 V6 BiTurbo Quattro
    MKB/GKB
    AGB

    Registriert seit
    01.10.2017
    Wenn du nen Verkehrsrechtsschutz hast, kontaktiere vlt mal nen Rechtsanwalt.
    Wenn es "nur" ne Geldstrafe und 1 Punkt ist (egal ob 90€ oder 180€), dann lässt sich ja sehr gut damit leben. Nicht dass da dann aber nach Rechtskraft noch eine weitere Folge wartet (will mich da nicht weiter aus dem Fenster lehnen).
    Wenn deine Verkehrsrechtsschutz ne Selbstbeteiligung hat, dann ist die einfache Erstberatung durch nen Anwalt manchmal drin, ohne zahlen zu müssen, wenn du dich dann entscheidest das Mandat zu übergeben, musst du die Selbstbeteiligung zahlen.

    Ich hoffe das hilft dir etwas, auf dir herum gehackt wurde ja bereits genug , und ein Verbrechen ist das ja wirklich nicht gewesen.


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  19. #39
    Erfahrener Benutzer Avatar von sado
    Modell
    Audi A4 8E/B6
    Bauform
    Limousine
    Baujahr
    2002
    Motor
    2.4 V6
    MKB/GKB
    BDV/ ENQ

    Ort
    Moers
    Registriert seit
    19.06.2009
    Zitat Zitat von nemtudom Beitrag anzeigen
    ...scheiben vorne tönen darf man nicht, weils die sicht des fahrers einschränkt, aber mit sonnenbrille fahren ist erlaubt.....
    Es geht ja nicht nur um die Tönung der Scheiben. Der maximale Wert, der erlaubt ist, wird meist schon durch die serienmäßige Tönung erreicht. Es geht auch um die Brucheigenschaften des Glases. Wenn da eine Folie draufgeklebt wird, ist die nicht mehr so gegeben, wie es erforderlich ist. Nachvollziehbar, oder?
    Es gibt meines Wissens nur eine einzige Folie, welche für die vorderen Seitenscheibe zugelassen ist. Und das ist eine klare Splitterschutzfolie, die verhindern soll, dass das Glas in seine Bestandteile zerspringt.

    Lässt du die Sonnenbrille bei Dämmerung oder Dunkelheit auch auf? Das ist der Unterschied. Die Scheiben sind auch bei Dunkelheit getönt.
    the only life is aircooled drive http://www.vw411-412.de VCDS habe ich auch....

  20. #40
    Benutzer
    Modell
    Audi A4 8W/B9
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    2019
    Motor
    2.0 TFSI
    MKB/GKB
    DLVA/NYL

    Registriert seit
    09.05.2017
    Falls ja wie kann man das Lenkrad vom TÜV abnehmen lassen, dass es legitim ist?
    Gar nicht. Kein Gutachter kann bewirken, dass ein illegaler Umbau legal wird.
    Eine eventuelle Eintragung nutzt nichts, weil immer gilt, was im Teilegutachten steht, ganz egal was der Gutachter draus macht.
    Da braucht man also keine Eintragung, sondern ein neues Teilegutachten.
    Viel Spaß bei den Kosten für die Crashtests.

    Letztlich sorgen solche Aktionen nur dafür, dass der Ermessensspielraum für die Gutachter immer weiter eingeengt wird, damit sie nicht so viel Unsinn eintragen. Siehe die Clearing Stelle in Hessen, die den Gutachtern die Entscheidung abnimmt.

    llerdings bin ich mir nicht sicher ob das hinhauen kann, nach meiner internetrecherche werden für solche Fälle 50€ und bei Gefährdung anderer im schlimmsten Falle 90€ + Punkt fällig.
    Du hast zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen.
    Einmal ein Verstoß gegen §19 StVZO (Erlöschen der Betriebserlaubnis). Gibt je nach Schweregrad zwischen 50 und 90 Euro Bußgeld und einen Punkt.
    Dann ein Verstoß gegen §30 StVZO (Gefährdung von Insassen durch Umbauten). Gibt zwischen 25 und 90 Euro und bei Bedarf ebenfalls ein Punkt.

    §19 (5) StVZO:
    "(5) Ist die Betriebserlaubnis nach Absatz 2 Satz 2 oder Absatz 3 Satz 2 erloschen, so darf das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen in Betrieb genommen werden oder dessen Inbetriebnahme durch den Halter angeordnet oder zugelassen werden. Ausnahmen von Satz 1 sind nur nach Maßgabe der Sätze 3 bis 6 zulässig. Ist die Betriebserlaubnis nach Absatz 2 Satz 2 erloschen, dürfen nur solche Fahrten durchgeführt werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen. Am Fahrzeug sind die bisherigen Kennzeichen oder rote Kennzeichen zu führen. Die Sätze 3 und 4 gelten auch für Fahrten, die der amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr im Rahmen der Erstellung des Gutachtens durchführt. Kurzzeitkennzeichen dürfen nur nach Maßgabe des § 16a Absatz 6 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung verwendet werden.“

    §30 (1) StVZO
    "(1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, dass
    1. ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt,
    2. die Insassen insbesondere bei Unfällen vor Verletzungen möglichst geschützt sind und das Ausmaß und die Folgen von Verletzungen möglichst gering bleiben."

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