Moin Gemeinde,
Nach der letzten "allgemeinen" Verkehrskontrolle haben die blau weißen mein B6 stillegen lassen. Der Grund dafür war das umgebaute Lenkrad eines Neueren Modells (vom A3 8V). Funktioniert soweit einwandfrei, Airbaglampe ist aus kein Fehler im Stg. und Hupe funktioniert auch.
Begründung war das das Lenkrad nicht dem originalen entspricht und es somit Probleme mit dem Airbag geben kann.
Jetzt meine Frage ist es überhaupt rechtens das Fahrzeug aus dem Grunde stillegen zu lassen, mein Kenntnisstand war, dass wenn es sich um ein Originalteil handelt und keine Fehler auftreten alles in Ordnung ist.
Falls ja wie kann man das Lenkrad vom TÜV abnehmen lassen, dass es legitim ist?
Danke schonmal!
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