Ausfuhrkennzeichen
Wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist.
Was wir benötigen:
Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
Kennzeichen
gelbe Versicherungsbestätigungskarte (3-fach) für Ausfuhr mit grüner Versicherungsbescheinigung
gültige HU
bei Deutschen: gültiger Personalausweis, bei Ausländern: Ausweis und Aufenthaltserlaubnis, nationaler Pass
bei Firmen: aktuelle Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug, woraus Firmenanschrift ersichtlich ist
Vollmacht und gültiger Personalausweis des Fahrzeughalters, wenn dieser nicht persönlich vorspricht.
Vorführung des Fahrzeuges
inländisches Konto oder Steuererklärung für Ausfuhrkennzeichen
Wenn das Fahrzeug abgemeldet ist.
Was wir benötigen:
Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
Abmeldebestätigung (ist nur vorhanden wenn das Fahrzeug vor Oktober 2005 abgemeldet wurde)
gelbe Versicherungsbestätigungskarte (3-fach) für Ausfuhr mit grüner Versicherungsbescheinigung
gültige HU
bei Deutschen: gültiger Personalausweis, bei Ausländern: Ausweis und Aufenthaltserlaubnis, nationaler Pass
bei Firmen: aktuelle Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug, woraus Firmenanschrift ersichtlich ist.
Vollmacht und gültiger Personalausweis des Fahrzeughalters, wenn dieser nicht persönlich vorspricht.
Vorführung des Fahrzeuges
inländisches Konto oder Steuererklärung für Ausfuhrkennzeichen
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