Ergebnis 1 bis 4 von 4
  1. #1
    Benutzer
    Modell
    Audi A4 8D/B5
    Bauform
    Limousine
    Baujahr
    1995
    Motor
    2.6 V6
    MKB/GKB
    ABC

    Ort
    Nähe München
    Registriert seit
    09.11.2002

    TÜV-Gutachten = ABE ?

    Hallo,

    könnte bei Ebay Spurverbreiterungen bekommen von PowerTech.
    Auf Anfrage beim Verkäufer meint der, daß auf dem Papier von PowerTech steht: "TÜV-Gutachten/ABE".
    Aber ein TÜV-Gutachten ist doch keine ABE !?
    Was meint Ihr, sind die Spurverbreiterungen nun mit ABE oder muß ich die mit dem TÜV-Gutachten eintragen lassen ?
    Hat jemand von euch auch Spurverbreiterungen von PowerTech und was steht bei euch auf den Papieren von denen ?

    Gruß

    Patrick

  2. #2
    Erfahrener Benutzer

    Ort
    München
    Registriert seit
    11.11.2002

    Re: TÜV-Gutachten = ABE ?

    Also ich würde es so verstehen, dass der TÜV ein Gutachten erstellt hat und es daher für die Dinger eine ABE gibt. Also immer mitführen und nicht eintragen lassen müssen...
    Allerdings gibt es bei Distanzscheiben mit ABE meist Auflagen, die z.B. besagen, dass man die Distanzscheiben ohne Gutachten fahren darf, wenn man Serienbereifung und Serienfahrwerk fährt. Wenn das für dich der Fall sein sollte, dann sollte es kein Problem sein. Trotzdem mal nachhaken, um sicherzugehen...

  3. #3
    Erfahrener Benutzer
    Modell
    kein Audi A4/S4

    Registriert seit
    04.03.2003

    Re: TÜV-Gutachten = ABE ?

    Mit Tüvgutachten kannst DU das Ding beim Tüv eintragen lassen und erhälst damit eine ABE für Deine Platten.
    Wenn ne ABE beiliegt, brauchst Du das nicht mehr eintragen


  4. #4
    Erfahrener Benutzer Avatar von bauks
    Modell
    kein Audi A4/S4
    Baujahr
    2015
    Motor
    2.0 TDI
    MKB/GKB
    AWJ

    Ort
    Huckingen
    Registriert seit
    08.11.2002

    Re: TÜV-Gutachten = ABE ?

    Nachdem ein ebay-Anbieter meint, seine angebotenen Felgen wären für A4/5 eintragungsfrei wegen beiliegender ABE habe ich mich nochmal damit beschäftigt.
    Das Beischreiben beginnt mit
    GUTACHTEN zur ABE Nr. 47 302 nach §22 StVZO
    Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55032408 (1. Ausfertigung)


    Eines der beiden Nummern ist doch die ABE des Fahrzeuges selber, oder? (Also die des Audi A4 vom Hersteller). Welches ist die andere? Dieses Dokument allein reicht doch nicht für die Vorstellung beim TÜV, oder?

    Es gibt in der Tat Reifengrößen, mit deren Montage keine Abnahme erforderlich ist lt. Hersteller, hierbei ist der Hinweis "A01" nicht aufgeführt, der sonst lautet:
    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
    oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
    entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.


    Trifft beim A4 für 225 und 235 Bereifung zu, bei 245 muss abgenommen werden. Es geht hier um 8x19" Felgen.

    Nachtrag: Ups, da habe ich ja wieder was altes recycelt und hier ging es auch noch um SV. Aber der Thread-Titel passt...
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