Ergebnis 1 bis 12 von 12
  1. #1
    Benutzer
    Modell
    Audi A4 8K/B8
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    2013
    Motor
    2.0 TDI
    MKB/GKB
    CJCD

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    Frage zu Felgen / Reifenkombi

    Hallo,

    undzwar möchte ich mir Zubehör Räder mit der Kombination 245/35 R19 8,5Jx19 ET40 zulegen. Passen die Räder ohne Probleme auf meinen A4 B8? Muss ich auch etwas beim TÜV Abnehmen lassen, da diese Reifen / Felgen Kombination auch nicht in den Übereinstimmungsbescheinigung vermerkt ist?

    LG

  2. #2
    Moderator Avatar von A4-Avant-FSI
    Modell
    kein Audi A4/S4

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    6
    Passen und müssen eingetragen werden
    hast du Feuerschweif am Heck...spült das Wasser alles weg...
    fährste quer...siehste mehr

    ehemals A4-Avant-TDI

    mein Teilemarktblog http://www.a4-freunde.com/blog.php?248-K%E4ufe-und-Verk%E4ufe-im-Teilemarkt




  3. #3
    Benutzer
    Modell
    Audi A4 8K/B8
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    2013
    Motor
    2.0 TDI
    MKB/GKB
    CJCD

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    Ich gehe mal davon aus das ich die Räder draufmache und dann damit zum TÜV fahre oder?

  4. #4
    Erfahrener Benutzer Avatar von teo33
    Modell
    Audi A4 8D/B5
    Bauform
    Limousine
    Baujahr
    1995
    Motor
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    MKB/GKB
    ABC / CJU

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    D-71...
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    Ja aber die Unterlagen für die Felgen nicht vergessen! (Gutachten oder ABE)

    gruß teo33
    Termin in Arbeit "5. 3D-Drucker-Treffen" in Stuttgart/Esslingen

  5. #5
    Benutzer
    Modell
    Audi A4 8K/B8
    Bauform
    Avant
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    2013
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    2.0 TDI
    MKB/GKB
    CJCD

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    07.06.2017
    Habe mir nunmal das Gutachten dieser Räder angeschaut. Dort ist allerdings bei den 245/35R19 (siehe Bild) die Auflage A01 nicht erwähnt, welche besagt das ich nochmal das ganze von einem sachständigen abnehmen lassen muss oder verstehe ich da etwas falsch?

    Klicke auf die Grafik für eine größere Ansicht 

Name:	Unbenannt.png 
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  6. #6
    Benutzer Avatar von Gessi
    Modell
    Audi RS4 8E/B7
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    2007
    Motor
    4.2 V8 Quattro
    MKB/GKB
    BNS/HLD

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    D-51...
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    Du musst somit die Auflagen T89 und T93 zu den Reifen erfüllen und die anderen Auflagen A12 A14 A18 Car Lim V19 und S07.

    Was das genau bedeutet, steht ein paar Seiten weiter in dem Schrieb.
    RS - two characters separating the men from the boys...

  7. #7
    Benutzer
    Modell
    Audi A4 8K/B8
    Bauform
    Avant
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    2013
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    Zitat Zitat von Gessi Beitrag anzeigen
    Du musst somit die Auflagen T89 und T93 zu den Reifen erfüllen und die anderen Auflagen A12 A14 A18 und was rechts im Feld auch steht.

    Was das genau bedeutet, steht ein paar Seiten weiter in dem Schrieb.
    Ja, aber eine Abnahme vom TÜV ist dann laut dem Gutachten nicht nötig, da die Auflage A01 nicht dort aufgelistet ist oder?

  8. #8
    Benutzer Avatar von Gessi
    Modell
    Audi RS4 8E/B7
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    Avant
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    2007
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    4.2 V8 Quattro
    MKB/GKB
    BNS/HLD

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    Da ich nicht wissen kann, was sich hinter den anderen gelisteten Auflagen befindet, kann ich dazu nix konkret es schreiben.
    Allerdings scheint es so, wie du es vermutest.

    Edit:
    Außerdem gilt eine ABE nur bei einem ansonsten serienmäßigen Fahrzeug.
    hast du zB schon Federn verbaut, müssen BEIDE Änderungen in Kombination eingetragen werden.
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  9. #9
    Benutzer
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    Audi A4 8K/B8
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    Zitat Zitat von Gessi Beitrag anzeigen
    Da ich nicht wissen kann, was sich hinter den anderen gelisteten Auflagen befindet, kann ich dazu nix konkret es schreiben.
    Allerdings scheint es so, wie du es vermutest.

    Edit:
    Außerdem gilt eine ABE nur bei einem ansonsten serienmäßigen Fahrzeug.
    hast du zB schon Federn verbaut, müssen BEIDE Änderungen in Kombination eingetragen werden.
    T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
    bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

    T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
    bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

    A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

    A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
    Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
    Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

    A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
    verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
    E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
    so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
    den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
    Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

    Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
    Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

    Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

    V19 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
    Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

    S07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe
    Seite 1) verwendet werden

    Was ich nicht verstehe ist dieser allgemeine Hinweis:

    "Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
    Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
    so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
    Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält."

    Woran erkenne ich diese Freistellung? Ansonsten ist alles serienmäßig, keine neuen Federn verbaut o.ä.

  10. #10
    Benutzer Avatar von Gessi
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    Da muss ich jetzt passen.
    Hast du keine TÜV, Dekra, GTÜ etc. bei dir in der Nähe, wo du mal mit dem Gutachten fragen kannst?
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  11. #11
    Moderator/Redakteur/Forensponsor Avatar von mounty
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    kein Audi A4/S4

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    Zitat Zitat von A4B82013 Beitrag anzeigen
    Was ich nicht verstehe ist dieser allgemeine Hinweis:

    "Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
    Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
    so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
    Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält."

    Woran erkenne ich diese Freistellung? Ansonsten ist alles serienmäßig, keine neuen Federn verbaut o.ä.
    Ist doch ganz Einfach, CoC Papier raussuchen oder anfordern und rein schauen. Ich bin mir sicher das die 245/35 19er Reifen nicht drin stehen und somit muss jetzt nur noch im Gutachten geschaut werden ob bei der Reifengröße eine Freistellung für die Berichtigung der Fahrzeugpapiere vorhanden ist. Enthält das Gutachten/ABE die nicht musst du zur Zulassungsstelle und und in die Papiere die entsprechende Reifengröße eintragen lassen. Brauchst aber nicht zum TÜV.

    Allerdings sind meine Angaben ohne Gewähr, so das du zur 100%igen Sicherheit je nach Wohnort TÜV oder DEKRA aufsuchen solltest.
    Die STVO behindert meinen Fahrstil Kein Technischer Support per PN

  12. #12
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    Audi S4 8K/B8
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    "Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
    Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
    so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
    Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält."

    Obiges ist in den Gutachten die ich bis jetzt gelesen habe eigentlich KEIN allgemeiner Hinweis.... glaube meist A02
    ansonsten würd ich sagen, daß bei Erfüllung aller angegeben Auflagen die Rad/Reifenkombi einfach so gefahren werden darf.
    aber wer versteht schon alles ....

    ... oder sie lassens im Gutachten einfach für alle Reifengrößen gelten, dann darf man sie wohl nicht so einfach fahren.

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