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  1. #41
    Moderator Avatar von A4-Avant-FSI
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    Du legst es dir so hin das du dich gut fühlst und meinst deine Bastellösung hat nix mit der BE zu tun
    Ich sehe es objektiv, weil eben die Bauart nicht verändert wurde, aber durch die Nutzung eines nicht zugelassenen Leuchtmittels der Scheinwerfer in seiner Funktion nichtmehr geprüft und somit nichtmehr zugelassen ist ergo erlischt die BE
    Da spielt es keine Rolle ob irgendwelche LEDFunzeln reingebastelt werden oder wie du so schön schriebst Xenonbrenner mit anderer Farbtemp die BE is flöten
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  2. #42
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    Eine abstrakte Gefährdung lässt sich gem. §19 Abs 2 Nr 2 StVZO bei Beleuchtungseinrichtungen immer herleiten.

    Einfach beim TÜV, Dekra oder sonst jemandem, der mit der Überwachung und Überprüfung von Kraftfahrzeugen jeglicher Art betraut ist, nachfragen.

  3. #43
    Moderator/Redakteur/Forensponsor Avatar von mounty
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    Zitat Zitat von logo103d Beitrag anzeigen
    Der Sockel ist original, lediglich das Leuchtmittel wurde ausgetauscht, die Lichtaustritsfläche wurde nicht angetastet.

    Jetzt könnte man schnell argumentieren, dass das Lackieren der Nichtreflektorflächen dann ebenfalls zum Erlöschen der Bauartgenehmigung führen müsste.

    Ich sehe das nicht so!

    Ne, stimmt gar nicht, der Sockel entspricht dem Original ist aber adaptiert und wird in die originale Sockelaufnahme im Reflektor gedreht.
    Letztlich ist der eigentliche Scheinwerfer im Originalzustand.

    Und nun kommt der Knaller, wenn ich weiter über den Kram nachdenke:

    Wenn die Bauartgenehmigung der Scheinwerfer (nicht die BE des Fahrzeugs) erlöschen soll, wenn nicht zugelassene Leuchtmittel verbaut werden, was ist, wenn Leuchtmittel verbaut werden, die für diesen Scheinwerfer nicht geprüft sind?

    Auch dann müsste ja folgerichtig der Scheinwerfer verändert sein.

    Was machen all die Leute, die ihre als eigenständiges Teil zugelassenen Xenonbrenner mit anderer Farbtemperatur getauscht haben?
    Auch dann müsste ja die Bauartgenehmigung des Scheinwerfers erlöschen, weil er eben nicht mit diesem Leuchtmittel und der Farbtemperatur geprüft wurde.
    Auch beim lackieren streiten sich die Gelehrten, denn eng gesehen ändert sich dadurch evtl das Abstrahlverhalten des Streulichts, denn die Hersteller müssen ja auch Fotometrische Messungen vornehmen und derjenige der sein Innenleben lackiert macht das nicht und keiner von uns weiß in wie fern die Rahmen der Linsen für Streulicht welches zur Blendung führen kann verantwortlich sind.

    Zu den Leuchtmitteln, deswegen gibt es ja für diese auch die Bauartprüfung die dann eben gewährleisten soll das diese problemlos überall in den dafür vorgesehenen Scheinwerfern eingesetzt werden dürfen. Deswegen gibt es ja auch die unterschiedlichen Bauformen/Sockel die teilweise eine Nutzung in einem entsprechenden Scheinwerfertyp vorgeben. Das ganze wird z.b in der ECE Richtlinie R37 vorgegeben.

    Bei TFL ist z.b in deren ECE R87 vorgegeben das bei auswechselbaren Glühlampen jede Glühlampe die nach ECE R37 geprüft wurde zum Einsatz kommen kann und die Lichtstärke muss bei jeder Leuchte in der Bezugsachse mindestens 400 cd betragen.
    Geändert von mounty (24.02.2016 um 10:33 Uhr)
    Die STVO behindert meinen Fahrstil Kein Technischer Support per PN

  4. #44
    Erfahrener Benutzer Avatar von VXExperiment
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    Zitat Zitat von mounty Beitrag anzeigen
    Auch beim lackieren streiten sich die Gelehrten, denn eng gesehen ändert sich dadurch evtl das Abstrahlverhalten des Streulichts, denn die Hersteller müssen ja auch Fotometrische Messungen vornehmen und derjenige der sein Innenleben lackiert macht das nicht und keiner von uns weiß in wie fern die Rahmen der Linsen für Streulicht welches zur Blendung führen kann verantwortlich sind.

    Zu den Leuchtmitteln, deswegen gibt es ja für diese auch die Bauartprüfung die dann eben gewährleisten soll das diese problemlos überall in den dafür vorgesehenen Scheinwerfern eingesetzt werden dürfen. Deswegen gibt es ja auch die unterschiedlichen Bauformen/Sockel die teilweise eine Nutzung in einem entsprechenden Scheinwerfertyp vorgeben.
    Das würde ja bedeuten dass jegliches Leuchtmittel mit dem richtigen Sockel verwendet werden darf? Oder hab ich das falsch verstanden ?
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  5. #45
    Moderator Avatar von A4-Avant-FSI
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    Des is ja mehr als wischiwaschi
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  6. #46
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    Jegliches Leuchtmittel was Bauartgeprüft und zugelassen wurde.
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  7. #47
    Moderator Avatar von A4-Avant-FSI
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    Und was is dann wenn eins ohne eingebaut wird???
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  8. #48
    Forensponsor Avatar von Danny
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    Gute Frage..... Wenn Man sich die Links anguckt, darf man die Fahren sofern se niemanden gefährden..... Was ein Krampf....
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  9. #49
    Erfahrener Benutzer Avatar von VXExperiment
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    Zitat Zitat von Danny Beitrag anzeigen
    Gute Frage..... Wenn Man sich die Links anguckt, darf man die Fahren sofern se niemanden gefährden..... Was ein Krampf....
    Und Gefährdung liegt wieder im Auge des Betrachters. Da helleres Leuchtmittel und Blendungsgefahr bestehen kann ist das ausreichend begründet ..
    Eine eindeutige Regelung wäre hierbei mal schön!
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  10. #50
    Erfahrener Benutzer Avatar von VXExperiment
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    Also laut Dekra sind LED Leuchtmittel immer einzutragen, da sich der zulässige Lichtkegel und die Strahlungsintensität verändert/ verändern kann und dieses ein wesentliches Sicherheitsmerkmal ist, welches betriebswesentlich ist.

    Also ein für alle mal. LED Leuchtmittel die keine Freigabe nach Hersteller für den Straßenverkehr und auch keine ABE oder Teilegutachten besitzen sind für den Straßenverkehr nicht zulässig.
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  11. #51
    Moderator Avatar von A4-Avant-FSI
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    Wie willst die Basteldinger eintragen
    Lichttechnisches Gutachten erstellen lassen
    Heißt für mich im Klartext die BE is flöten
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  12. #52
    Erfahrener Benutzer Avatar von VXExperiment
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    Is ja das was ich gesagt hab. Die wie du sie nennst Basteldinger sind im Straßenverkehr egal wie man es dreht und wendet nicht zulässig.
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  13. #53
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    Lass es lieber sein solange es nicht eintragbar ist bzw. eingetragen ist.
    Geändert von A4AVF (24.02.2016 um 23:27 Uhr)

  14. #54
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    Zitat Zitat von paulknall Beitrag anzeigen
    Eine abstrakte Gefährdung lässt sich gem. §19 Abs 2 Nr 2 StVZO bei Beleuchtungseinrichtungen immer herleiten.

    Einfach beim TÜV, Dekra oder sonst jemandem, der mit der Überwachung und Überprüfung von Kraftfahrzeugen jeglicher Art betraut ist, nachfragen.
    Sehe ich auch so. Würde ich als Schöffe auch immer so entscheiden. Natürlich hat der TE im Grunde Recht. Defacto muss es aber so sein, dass nicht zugelassene Teile an Beleuchtung / Motor / Bremsen zum Erlöschen der BE führen. Alleine um Rechtssicherheit für die Polizeien der Länder herzustellen.

    Natürlich ist nen TFL ein Beispiel, dass "keinen juckt". Ne Bremse, nen anderer Turbolader oder nen Chiptuning - das juckt gewaltig.
    Ich hab schon Schlimmeres für weniger getan - good bye Thomas

  15. #55
    Moderator Avatar von A4-Avant-FSI
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    Wo willst dann die Grenze ziehn was juckt was juckt nicht
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  16. #56
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    Prima, ihr habt das Problem erkannt und nein, die BE erlischt eben nicht einfach immer.

    Aber die LEDs sind nicht zugelassen und der Prüfer meckert oder nicht, so wie die Polizei.

    Ich werde es mitteilen.
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  17. #57
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    Zitat Zitat von logo103d Beitrag anzeigen
    Prima, ihr habt das Problem erkannt und nein, die BE erlischt eben nicht einfach immer.

    Aber die LEDs sind nicht zugelassen und der Prüfer meckert oder nicht, so wie die Polizei.

    Ich werde es mitteilen.
    Und das ist ja das besagte Schlupfloch.
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  18. #58
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    Zitat Zitat von VXExperiment Beitrag anzeigen
    Und das ist ja das besagte Schlupfloch.
    Ja, wobei die Intension bei der Änderung der Vorschrift klar ist, man möchte bei geringfügigen Dingen, wie eben nicht zugelassenen Leuchtmitteln ohne große Gefährdung nicht die BE erlöschen lassen.

    Wäre ja auch nicht verhältnismäßig einen LED-Standlicht oder TFL Nutzer genauso schwer zu treffen wie einen der sich in seinen Audi 2.0 TDI einen V 12 einpflanzt.

    Das sollte einleuchten...?
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  19. #59
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    Zitat Zitat von logo103d Beitrag anzeigen
    Ja, wobei die Intension bei der Änderung der Vorschrift klar ist, man möchte bei geringfügigen Dingen, wie eben nicht zugelassenen Leuchtmitteln ohne große Gefährdung nicht die BE erlöschen lassen.

    Wäre ja auch nicht verhältnismäßig einen LED-Standlicht oder TFL Nutzer genauso schwer zu treffen wie einen der sich in seinen Audi 2.0 TDI einen V 12 einpflanzt.

    Das sollte einleuchten...?
    Macht im Prinzip schon Sinn, aber bei ner Verkehrskontrolle liegt es nach wie vor im Ermessen des Polizisten ob er eine Strafe verhängt. Also eine klare Grauzone, denn es ist nicht eindeutig was nicht eine Gefährdung des Straßenverkehrs ist. der eine sagt ein TFL hat eine Höhe Blendgefahr = erhebliche Gefährdung. Der andere wiederum sagt es ist keine. Find es äußerst schwammig zu sagen dass ein TFL somit zulässig wäre..
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  20. #60
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    Zitat Zitat von VXExperiment Beitrag anzeigen
    ...Der andere wiederum sagt es ist keine. Find es äußerst schwammig zu sagen dass ein TFL somit zulässig wäre..
    Das habe ich auch nie gesagt, ich habe gesagt, dass meine BE erhalten bleibt, die Leuchten aber unzulässig sind.
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