Guten Abend.
Ich möchte die genannte Spurverbreiterung mit den Serienfelgen und dem Serienfahrwerk verbauen.
Die Felgengröße und die Bereifung sind in der ABE aufgeführt. Laut der ABE ist die Abnahme durch einen Sachverständigen (§22 Abs.
1 StVZO) nicht erforderlich, wenn die genannten Auflagen Beachtung finden.
In den Auflagen wird dann aber die Bescheinigung durch den selbigen Sachverständigen gefordert.
Muss für die Spurverbreiterung nun eine zusätzliche Freigabe erfolgen oder reicht es die ABE mitzuführen?
Vielen Dank und einen schönen Abend.
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