Ergebnis 1 bis 10 von 10
  1. #1
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    Audi A4 8E/B7
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    Avant
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    Winterräder Größe für B7 mit dem 2.7l TDI?

    Hi Leute, habe per Suche nix passendes gefunden (mit Handy auch blöd). Evtl hat ja auch wer nen Link.

    Ich habe folgendes Problem: mein a4 hat beim Kauf keine Winterräder bei gehabt. Hatte dann mal in dieses kleine Zettelchen geguckt was für Rad/Reifenkombinationen man fahren darf und dann bisschen bei Ebay geluschert.

    Habe dann Winterreifen auf Stahlfelgen gefunden. Größe 7Jx16 ET42. Sind auch von einem A4 und auch original Audi Felgen!

    So, jetzt wollte ich die Dinger noch fix raufbauen da es doch schon recht eisig ist und siehe da-die Felge verträgt sich nicht mit dem Bremssattel -_-"
    Hat der 2.7er ne größere Bremsanlage oder bin ich einfach zu blöd? Vom Umfang her passts, bloß die ET scheint zu hoch. Da fehlen ca 4mm.

    Bevor ich jetzt bei gehe und nochmal Talergeld aus dem Fenster Haue wollte ich lieber mal fragen was ich mir da besorgen sollte, bzw wo och rausfinden kann was ich fahren soll/darf.

    Dabke euch (Y)

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Fernmelder
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    2.7 TDI VA 320x30, HA 288x12. Geht keine Stahlfelge. Ein paar 16er Alu gehen drauf. Siehe Wiki.

    http://www.a4-freunde.com/showwiki.p...LA+1LC+und+1KW
    Aus Datenschutzgründen blinke ich nicht mehr

  3. #3
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    Audi A4 8E/B7
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    Hi, danke dir!

    Jetzt fehlt bloß noch der richtige Reifen.

  4. #4
    Erfahrener Benutzer Avatar von Schröder
    Modell
    kein Audi A4/S4

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  5. #5
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    Was mich jetzt so ein bisschen stutzig macht ist, dass bei meinen Reifen im Schein der Tragfähigkeitsindex 96 steht. Würde ja heißen dass ich 710kg je Rad haben muss - also die schwerste Achse 1420 kg Oo"

    Komisch ist nur dass bei Achse 1 ein Wert von 1190kg steht. Also Je Rad nur 595kg. Selbst mit diesen ominösen 90% ab ner gewissen Geschwindigkeit wären 96er 639kg "wert".
    Was soll ich denn da jetzt am blödesten nehmen? Würden 94er nicht eigentlich locker reichen? -_-"

  6. #6
    Moderator/Redakteur/Forensponsor Avatar von mounty
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    Kannst auch nen 94er nehmen ist kein Problem.
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  7. #7
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    Also ich habe jetzt mal endlich am PC recherchiert!

    Lt. ADAC kann man ab Erstzulassung 2004 auch geringere Traglastindizes nehmen als die eingetragenen im Fzg.-Schein.
    Dabei kann man dann nach der Fausformel:

    max. Achslast/2 < Traglastindex

    gehen.

    Ab V-Reifen muss die Formel dann heißen:

    max. Achslast/2 < Traglastindex*0,91

    Hoffe dass das einigen, die evtl auch das gleiche Problem haben helfen wird

    Gruß Philipp

    Hier noch ein Auszug aus dem Text vom ADAC!

    "...
    Lastindex LI:
    s. Punkt "Lastinedex" . Der Lastindex des montierten Reifens darf größer sein als die entsprechende Ein*tragung in den Fahrzeugpapieren. Beispiel: Fz.-Schein 165/65 R 13 76 T, Reifenaufschrift: 165/65 R 13 77 T.

    Neuerung seit Ende 2004 ¹)
    In Einzelfällen liegen die vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren vorgeschriebenen Lastindizes der Reifen deutlich über der Hälfte der maximalen Achslast (z.B. zwei Reifen mit einer Tragfähigkeit von jeweils 615 kg tragen eine Achse, die maximal mit 1080 kg belastet werden darf.) Seit Ende 20041) ist es in diesen Fällen zulässig, Reifen mit einem niedrigeren Load-Index als vorgeschrieben zu verwenden. Die Mindestanforderung an die Reifen bezüglich des Load-Index ergibt sich somit bei Einzelradanordnung (bei Pkw üblich) als die Hälfte der maximalen Achslast. Beispiel: Wenn die maximale Achslast (Ziffer 16 im "alten" Fahrzeugschein, Felder 7.1 bis 7.3 in "Zulassungsbescheinigung Teil I") 1080 kg beträgt, würden Reifen ausreichen, die den Load-Index 87 (entspricht 545 kg siehe auch Tabelle Seite 4) tragen. Da den Reifen einer bestimmten Dimension meist auch die Tragfähigkeiten zugeordnet sind, hat der Reifenkäufer keine oder eine nur eingeschränkte Wahl bei dem Load-Index. Diese Regelung greift deswegen vorrangig bei Fahrzeugen, für die der Hersteller z. B. die Verwendung von verstärkten Reifen (reinforced) vorsieht, obwohl dies nicht dringend nötig wäre.
    Bitte unbedingt beachten: Bei zu fahrenden Geschwindigkeiten über 210 km/h bzw. bei Speed-Indizes oberhalb von H (also V, W, oder Y) muss beachtet werden, dass Abschläge beim Load-Index des Reifen vorzunehmen sind. Siehe hierzu auch Punkt "Lastindex".
    Um Zweifel auszuschließen sollte das Fachpersonal des Reifenhandels zu der richtigen Wahl des Reifens befragt werden. Dazu alle Unterlagen und Fahrzeugpapiere bereithalten.
    ¹) Erlass des BMVBW vom 9.11.2004 im Rahmen der Sitzung des FKT Sonderausschusses "Räder und Reifen" auf Grundlage der EU-Richtlinie 92/23/EWG..."

  8. #8
    Moderator/Redakteur/Forensponsor Avatar von mounty
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  9. #9
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    Dort steht allerdings nicht dass der traglastindex auch geringer als der eingetragene sein kann was in dieser Ausnahme ab 2004 steht.
    Der Rest klar.

  10. #10
    Moderator/Redakteur/Forensponsor Avatar von mounty
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    Die Ausnahmeregelung von 2004 ist uninteressant, der Traglastindex des Reifens muss die hälfte der Achslast betragen, alles andere interessiert keinen. Einzig die Prozentuale Verringerung der Traglast bei Geschwindigkeitsindexen über 240km/h ist zu berücksichtigen.
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