Hallo,
mein Vater will bei seinem Touran eine abnehmbare Anhängerkupplung nachrüsten. Er hat eine original AHK und nen passenden Kabelsatz.
Muss der Anbau vom Tüv eingetragen werden??
Hallo,
mein Vater will bei seinem Touran eine abnehmbare Anhängerkupplung nachrüsten. Er hat eine original AHK und nen passenden Kabelsatz.
Muss der Anbau vom Tüv eingetragen werden??
www.vagpassion.de :wink:
Wenn das Ding eine Prüfnummer hat (als Originalteil hat es): inzwischen nicht mehr (leider). Aussage unseres TÜV-Menschen
Schöne Grüße
Uwe
Ich fahre wieder AUDI!
Die AHK ist ne originale. Nur der Kabelsatz nicht. Der ist von ebay...
www.vagpassion.de :wink:
Muss nicht wenigstens die Fahrzeuglänge geändert werden?UweS schrieb am 21.08.2005 11:08:
Wenn das Ding eine Prüfnummer hat (als Originalteil hat es): inzwischen nicht mehr (leider). Aussage unseres TÜV-Menschen
Schöne Grüße
Uwe
Gruß Christian
Fahrzeuglänge ändert sich nicht, auch nicht die Breite bei anderen Spiegeln. Solche Anbauteile haben keine Auswirkung.
Schöne Grüße
Uwe
Ich fahre wieder AUDI!
Jede AHK muß eingetragen werden, ob original oder nicht. Selbst wenn sie ab Werk am Fahrzeug verbaut ist, dann ist diese auch in den Papieren (Brief) vermerkt/eingetragen.
Wurst.
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