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  1. #1

    OT: Peugeot 206

    Wir haben uns als zweitwagen einen Peugeot 206 zugelegt.
    2 Fragen
    1.)
    Hat jemand Erfahrung mit dem Modell
    Peugeot 206 BJ 2005
    90 PS mit ESP, Klima,

    2.)
    Nun musste ich ja gleichmal auf Ebay nach Rückleuchten schauen.
    des öfteren bin ich auf folgende Textzeile gestoßen

    mit E-Prüfzeichen !!!!
    keine ABE / TÜV Eintragung erforderlich


    stimmt es oder stimmt es nicht ?

  2. #2
    zwiebelring
    Gast

    Re: OT: Peugeot 206

    2 Fragen
    1.)
    Hat jemand Erfahrung mit dem Modell
    Peugeot 206 BJ 2005
    90 PS mit ESP, Klima,
    Benziner, Diesel, Gasturbine, Elektroauto?
    Zweitürer, Viertürer, Kombi?
    2.)
    Nun musste ich ja gleichmal auf Ebay nach Rückleuchten schauen.
    Der Peugeot 206 hat bereits serienmässig Heckleuchten. Sogar in der einfachsten Ausstattungsversion ohne Aufpreis!
    des öfteren bin ich auf folgende Textzeile gestoßen
    mit E-Prüfzeichen !!!!
    keine ABE / TÜV Eintragung erforderlich
    stimmt es oder stimmt es nicht ?
    Entscheidend ist nicht die E-Prüfnummer, sondern das, was in der Betriebserlaubnis steht (ABE oder Teilegutachten).
    Leuchten ohne "E" darf man gar nie überhaupt nicht montieren.

  3. #3
    HerrVorragend
    Gast

    Re: OT: Peugeot 206

    Soweit ich weiß, muss wirklich nur das E-Zeichen auf der Rückleuchte drauf sein, damit man die ohne Tüv Abnahme usw. einbauen und benutzen darf.
    § 19(3) 2. StVZO: Die BE erlischt bei technischen Verändeungen nicht, wenn eine EWG-Betriebserlaubnis, eine EWG-Bauartgenehmigung oder eine EG-Typgenehmigung nach Europäischem Gemeinschaftsrecht erteilt worden ist und eventuelle Einschränkungen oder Einbauanweisungen beachtet sind.
    Meines Wissens nach steht das E-Zeichen für eine Bauartgenehmigung, wurde mir zumindest von nem Dekra Menschen zu erklärt.

  4. #4

    Re: OT: Peugeot 206

    Benziner, Diesel, Gasturbine, Elektroauto?
    Zweitürer, Viertürer, Kombi?
    Benziner

    Der Peugeot 206 hat bereits serienmässig Heckleuchten. Sogar in der einfachsten Ausstattungsversion ohne Aufpreis!
    leider keine die mir gefallen

    Entscheidend ist nicht die E-Prüfnummer, sondern das, was in der Betriebserlaubnis steht (ABE oder Teilegutachten).
    Leuchten ohne "E" darf man gar nie überhaupt nicht montieren.
    demnach ist die Aussage "keine ABE / TÜV Eintragung erforderlich" schlichtweg falsch ?

  5. #5
    HerrVorragend
    Gast

    Re: OT: Peugeot 206

    Nö ist richtig. Wenn auf den Rückleuchten ein E-Prüfzeichen drauf ist, dann bedeutet das, das die ne Bauartgenehmigung haben und einfach so verbaut werden können.

  6. #6

    Re: OT: Peugeot 206

    HerrVorragend schrieb am 18.07.2005 12:43:
    Nö ist richtig. Wenn auf den Rückleuchten ein E-Prüfzeichen drauf ist, dann bedeutet das, das die ne Bauartgenehmigung haben und einfach so verbaut werden können.
    hm ... wenn Rückleuchten mit Prüfzeichen lassiert werden ist das Prüfzeich ja auch noch drauf ... legal ist es dann aber nicht mehr

  7. #7
    HerrVorragend
    Gast

    Re: OT: Peugeot 206

    Schon klar, aber nur weil das lassieren illegal ist und net die Rückleuchte. Aber solange du die Dinger halt Serienmässig einbaust und die nen E-Zeichen haben, ist alles in Ordnung. (Ich geh jetzt einfach mal davon aus, das es keine Fälschungen sind. )

  8. #8
    zwiebelring
    Gast

    Re: OT: Peugeot 206

    demnach ist die Aussage "keine ABE / TÜV Eintragung erforderlich" schlichtweg falsch
    Jein. Die Aussage ist am falschen Parameter festgemacht: nicht das "E"-Zeichen ist wichtig, sondern die Art der Betriebserlaubnis.

    § 19(3) 2. StVZO: Die BE erlischt bei technischen Verändeungen nicht, wenn eine EWG-Betriebserlaubnis, eine EWG-Bauartgenehmigung oder eine EG-Typgenehmigung nach Europäischem Gemeinschaftsrecht erteilt worden ist und eventuelle Einschränkungen oder Einbauanweisungen beachtet sind.
    Bauartgenehmigung: Eintragungspflicht
    allgemeine Betriebserlaubnis: keine Eintragungspflicht
    in beiden Fällen: "E" auf der Leuchte.
    meines Wissens nach steht das E-Zeichen für eine Bauartgenehmigung,
    Ja. Das sagt aber nichts über eine Eintragungspflicht aus. Eine Baurtgenehmigung muss jedes Teil haben, sonst darf es nicht eingetragen und/oder montiert werden bzw. Teile ohne Baurtgenehmigung bekommt man nie und nimmer eingetragen.
    Aber solange du die Dinger halt Serienmässig einbaust und die nen E-Zeichen haben, ist alles in Ordnung.
    Nicht immer Ursache und Wirkung vertauschen.
    Weil die Teile in Serie verbaut werden sollen, beantragt der Hersteller eine ABE und kriegt ein "E". Dann darf man sie massenhaft verbauen, und die Nachrüstung ist beim selben Fahrzeugtyp(!) problemlos. Wenn einer ein Nachrüstteil einbaut, ist das per definitionem nicht serienmässig. Ein "E" braucht es trotzdem. Ob es Probleme gibt, entscheidet die Art der Zulassung/Bauartgenehmigung.


    In jedem Fall gilt: bei den Leuchten müssen Unterlagen dabei sein, aus denen hervorgeht, ob man sie eintragen lassen muss. Diese Unterlagen sind erstellt von einer technischen Abnahmeorganisation und tragen ein amtliches Stempel (Bundessuppenhuhn).
    Ohne dieses Dokument würde ich keine Leuchten kaufen. Die AUssage des ibäh-Versteigerers ist im Zweifel wertlos.

  9. #9

    Re: OT: Peugeot 206

    Danke euch soweit

    kann sonst jemand etwas über das Auto ansich sagen ?

  10. #10
    zwiebelring
    Gast

    Re: OT: Peugeot 206

    Zurück zur Frage...
    Der kleine Pöscho hat die typischen Macken, die Autos dieses Herstellers haben:
    - relativ unzuverlässige Elektrik (Fensterheber, ZV, Lichtanlage, Kühlerventilatoren, Anlasser)
    - Kühlsystem chronisch undicht
    - Motor und Getriebe neigen zu Undichtigkeiten (Differentialausgänge, Kurbelwellensimmerringe)
    - miserable Bremsen(schlecht in der Wirkung, vordere Zangen sitzen gerne fest)
    - miserable Heizung
    - hintere Stossdämpfer mit begrenzter Lebensdauer
    - lustlose Werkstätten

    Der 90 PS ist ein 1.6-Liter-Motor Baureihe TU, wenn ich mich nicht irre.
    Dabei auf Zahnriemen und WaPu achten!

  11. #11

    Re: OT: Peugeot 206

    zwiebelring schrieb am 18.07.2005 14:15:
    Zurück zur Frage...
    Der 90 PS ist ein 1.6-Liter-Motor Baureihe TU, wenn ich mich nicht irre.
    Dabei auf Zahnriemen und WaPu achten!
    nicht ganz
    ist Baujahr 2005
    1.4 16V (mit ESP)

  12. #12
    zwiebelring
    Gast

    Re: OT: Peugeot 206

    ist Baujahr 2005
    1.4 16V (mit ESP)
    Genannt "der Brüller".
    Ist auch ein TU, da gilt dasselbe wie beim 1.6 8V.
    Die Motoren sind recht haltbar, haben aber ab und zu mal eine defekte ZKD.
    Zündmodule frassen die 1.4er mal wie andere Leute saure Drops, das scheint aber vorbei zu sien.

  13. #13

    Re: OT: Peugeot 206

    zwiebelring schrieb am 18.07.2005 14:44:
    ist Baujahr 2005
    1.4 16V (mit ESP)
    Genannt "der Brüller".
    Ist auch ein TU, da gilt dasselbe wie beim 1.6 8V.
    Die Motoren sind recht haltbar, haben aber ab und zu mal eine defekte ZKD.
    Zündmodule frassen die 1.4er mal wie andere Leute saure Drops, das scheint aber vorbei zu sien.
    Der Brüller ?
    macht der so einen Lärm ? (bin den 90ps noch nicht gefahren, probe war 60ps)

    Na dann ist die wahl ja nicht soo schlecht. Sollte die ZKD Kaputt gehen sollte es ja über die Garantie aufgefangen werden (4 Jahre)

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