Ergebnis 1 bis 10 von 10
  1. #1
    Benutzer Avatar von Fook
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    Audi A4 8H/B7
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    Cabrio
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    2006
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    Ölpumpe defekt nach 1 Jahr und 1 Monat

    Hallo,

    nun hat es auch mein A4-Cab mit dem Ölpumpenproblem aus dem Rennen genommen.
    Zu den Daten: es ist ein 2.0 TFSI (also kein TDI) von 2006 (8H/B7), Motorkennung BWE
    Nachdem ich vor einem Jahr bereits eine eingefrorene Ölpumpe hatte (naja.. der Ansaugrüssel war wohl mit Wasser zu und hatte bei kalten Temperaturen keinen Durchfluss mehr ergeben), hat es nun wieder die neue Ölpumpe zerlegt, wobei diesmal die Schraube für das Antriebsrad des Ausgleichwellenmoduls abgeschert ist. [siehe Bilder]
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    (von links nach rechts: festgelaufenes Lager im Modul, gesammtes Modul, abgescherte Schraube+Antriebsrad)

    Ende vom Lied: Ölpumpe fördert nicht mehr, Motorwarnleuchte, Audiwerkstatt => Anraten auf Austauschmotor+Turbolader, Kosten= ca 12.000 euro

    Die Audi-Kundenbetreuung kann mir nicht helfen, sagen sie, da es eine Entscheidung der Audi-Werkstatt ist, den Fall als Gewährleistung abzurechnen oder nicht. Die Werkstatt will erstmal damit nichts zu tun haben und sagt, ich soll in Vorkasse gehen und mir das Geld von Audi wiederholen. Das werde ich natürlich nicht tun - aber ich bin nun ein bisschen auf der Suche nach Rechtsprechung für mich, denn immerhin sollte doch der Hersteller eines defekten Teils auch für die Schäden und Folgeschäden haften (und das war eine originale Ölpumpe von Audi).

    Inzwischen habe ich also einen Anwalt eingeschaltet und habe deshalb die Hoffnung, dass ihr mir vielleicht mit Gerichtsentscheidungen oder anderen Fällen ein bisschen helfen könnt, so dass wir das auch mal Audi vorlegen können, denn die tun so, als wäre das die erste Ölpumpe bei ihnen, die kaputtgegangen sei. Gibt es vielleicht schon Urteile zu ähnlichen Fällen, die man mal erwähnen könnte? Beim TDI ist es ja scheinbar nur eine Frage der Zeit, bis jeder A4 ausfällt...
    Danke schonmal.

    bin ja mächtig enttäuscht von dieser "Premiummarke"..
    Geändert von Fook (27.02.2015 um 17:10 Uhr) Grund: Baujahr vergessen...

  2. #2
    Benutzer Avatar von honsai90
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    Zunächst eine Frage aus technischer Sicht: Was war jetzt schuld, dass das Öl nicht mehr gefördert wurde? Die Kausalkette der Ereignisse ist wichtig. Ich verstehe das aus deiner Schilderung so: Ein Lager des Ausgleichwellenmoduls hat sich festgefressen, und in Folge ist die Schraube des Antriebsrades des Ausgleichwellenmoduls abgeschert. Weil der Kraftschluss zwischen Kurbelwelle und Ölpumpe aufgrund des kaputten Ausgleichwellenmoduls verloren gegangen ist, konnte die (völlig intakte) Ölpumpe mangels Antrieb kein Öl mehr fördern?

    Als vor einem Jahr die kaputte Ölpumpe getauscht wurde, wurde das Ausgleichswellenmodul (anderes Bauteil) auch ausgetauscht? Gewährleistung heißt das verschuldensunabhängige Einstehenmüssen für Mängel einer Sache, die bei der Übergabe wenigstens schon im Ansatz vorhanden waren. Wurde nur die Ölpumpe getauscht und liegt der ursächliche Grund für den Schaden in einem anderen von der Gewährleistung nicht umfassten Bauteil, so scheidet die Gewährleistung schon deswegen aus. Ansonsten gilt bei Gewährleistung: Nur innerhalb der ersten 6 Monate nach Übergabe muss der Übergeber beweisen, dass die Sache mangelfrei war. Nach 6 Monaten ist es am Übernehmer nachzuweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war.

    Allerdings ist zu prüfen ob im Zuge der Erfüllung des Werkvertrages (Reparatur) Fehler passiert sind, die ursächlich und von der Werkstatt verschuldet sind. Ist das der Fall steht uU Schadensersatz zu. Beweislast trifft bei SchadenE aus Vertrag aber den Schädiger. Also die Werkstatt müsste beweisen, dass sie den Schaden nicht verschuldet hat. Übrigens: Ersatz für Mangelfolgeschäden (Motorschaden) stehen auch bei Gewährleistung nur bei Verschulden zu!

    Garantie wird weder auf die Reparatur noch auf das Teil gegeben worden sein?

  3. #3
    Benutzer Avatar von Fook
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    Deine Einschätzung zum Schadenshergang ist soweit richtig!
    Die Ölpumpe wurde nichtmehr angetrieben, weil die Kette nichtmehr über das Zahnrad der Ölpumpe gelaufen war. Es wurde beim damaligen Tausch das ganze "Ölpumpenmodul" (sprich: Ausgleichswellenmodul inklusive Ölpumpe, neue Schrauben, neue Dichtung... etc) gewechselt [dabei wurde übrigens auch ein von Audi geänderter Ansaugrüssel mit Beipass verbaut].

    Gemacht wurde es alles nach Audi-Vorgaben und die jetzige Audi-Werkstatt hat, das ist mein "Trumpf", das ganze Modul auch bereits als 100%Gewährleistung vorab ausgetauscht. Dementsprechend haben sie schon eingesehen, dass das Modul fehlerhaft war und nicht durch den Einbau oder durch unsachgemässe Nutzung beschädigt wurde, oder sehe ich das falsch?

    Es geht nun eben um die Folgen dieses Defekts; warum sträuben die sich so, auch noch den neuen Motor+Turbolader darüber abzurechnen und mir einen passenden Nutzungsausfall zu zahlen? - Gibt es nicht sowas wie eine Produkthaftung?
    Geändert von Fook (27.02.2015 um 20:19 Uhr)

  4. #4
    Moderator/Redakteur/Forensponsor Avatar von mounty
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    kein Audi A4/S4

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    Gibt keine Produkthaftung bei sowas, nur ne Ersatzteil Garantie.
    Die STVO behindert meinen Fahrstil Kein Technischer Support per PN

  5. #5
    Benutzer Avatar von honsai90
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    Produkthaftung stellt eine "verschuldensunabhängige" Gefährdungshaftung des Herstellers für Schäden dar, die durch von ihm in Verkehr gebrachte und zu diesem Zeitpunkt fehlerbehaftete Produkte entstanden sind. Als Fehlerquellen kommen Produktions-(Ausreißer), Konstruktions- und Instruktionsfehler in Betracht. Allerdings sind nur solche Fehler erheblich, welche die Sicherheit in Verwendung des Produkts gefährdeten, und die man unter Berücksichtigung aller objektiven Umstände zu Recht ausschließen durfte. Dass ein Ölpumpenmodul niemals kaputt gehen kann, davon darf man nicht ausgehen, außer zB der Hersteller wirbt ausdrücklich damit (Waschmaschinen laufen ewig mit Calgon). Die Produkthaftung dient nicht dazu jedwedes Pech auf den Hersteller abzuwälzen, das käme ja einer allumfassenden Garantie gleich. Im Einzelfall ist die Unterscheidung natürlich schwierig. Bei der 6-Kant-Problematik der 2.0 TDI ist schon sehr zweifelhaft, ob diese wirklich Stand der Technik waren. Frisst es mal ein Lager ist das zunächst Pech. Sträuben tun sie sich, weil sie wissen, dass sie nicht müssen solang sie dazu nicht verpflichtet sind. Und sie können sich´s leisten es darauf ankommen zu lassen. Teurer wär für sie das Gegenteil.

  6. #6
    Benutzer Avatar von Fook
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    Danke schonmal für die Erläuterungen, honsai90. Dass der Hersteller solcher Teile es natürlich nicht gleich einsieht, dass er für seine Produkte irgendwie haften muss, sehe ich ja - nur dachte ich, dass jeder Produzent eines Ersatzteils auch erstmal so arbeitet, dass seine Teile eine gewisse Qualität haben (und hier sind wir doch eigentlich bei AUDI gewohnt, eine besonders hohe Qualität zu bekommen, oder?).

    Und zu deinem Punkt, dass der Ausfall des Teils nicht die Sicherheit gefährdet, möchte ich widersprechen! Wird kein Öl mehr gefördert (durch einen fehlenden Antrieb der Ölpumpe), so kommt es unweigerlich zu einem Motorschaden wenn das Fahrzeug im Betrieb ist und dieser kann sogar dazu führen, dass die Kurbelwelle/die Kolben blockieren, der Motor reisst, dass Treibstoff austritt und dieser sich entzündet .. auch wenn nicht, so wäre das Blockieren schon erheblich, falls der Kraftschluss des Motors über das Getriebe zu den Rädern voll greift und der Wagen daraufhin unkontrollierbar wird... Bin kein Verkehrsachverständiger, aber das klingt für mich wie eine Gefährdung durch ein defektes Ersatzteil im Motor.

    zu dem Punkt, es gäbe keine Produkthaftung, habe ich folgendes gefunden:
    http://www.it-recht-kanzlei.de/motor...ersteller.html
    kurz zusammengefasst: dort hat eine fehlerhafte Spannrolle zu einem Motorschaden geführt und hier haftet nicht die Werkstatt, da sie das nicht erkennen konnte, sondern der Hersteller:
    "Der Kläger hätte sich also an den Hersteller halten müssen, denn dieser haftet nach den Grundsätzen der Produkthaftung für fehlerhaft produzierte Teile."

    Von daher sollte doch auch AUDI für seine Teile haften und meinen Schaden begleichen - und vielleicht sogar die Schäden der vielen anderen mit ihren Ölpumpen...
    Geändert von Fook (28.02.2015 um 14:09 Uhr)

  7. #7
    Benutzer Avatar von honsai90
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    Ja, ich unterstreiche alles was du schreibst! Die "Gefahr" wollte ich gar nicht verneinen in deinem Fall. Vielmehr ergibt sich diese von selbst, denn würde sich der Fehler in keinem Schaden (ob Person oder Sache) verwirklichen, so gäb es ja gar kein Problem. Also aus dem Schaden muss keine weitere Gefahr entstehen, der Schaden selbst war bereits die Verwirklichung der Gefahr, die der Hersteller mit fehlerfreien Produkten gar nie entstehen lassen hätte dürfen. Die Krux ist glaubhaft zu machen, dass ein Fehler zuvor genannter Art ursächlich für den Schaden ist. Genau das wird in dem von dir zitierten Fall nahegelegt. Allerdings nur nahe gelegt! Offenbar hat sich das Gericht aber mit dieser Frage nicht(!) in letzter Konsequenz auseinandergesetzt, denn es hat sinngemäß gesagt: Da von keiner schuldhaften Pflichtverletzung des Beklagten auszugehen ist, weil die wohl(!!!!) schadensauslösende Spannrolle ordnungsgemäß montiert wurde und einen etwa (!!!!) vorhandenen Materialfehler ohnehin nicht erkennen konnte, kommt wenn eh nur Produkthaftung in Frage für die dann aber der Hersteller und nicht die Werkstatt zu klagen wäre -> Klagsabweisung weil Anspruch gegen Werkstatt nicht zusteht.

    Jetzt hätte der Kläger ohneweiteres den Hersteller klagen können, aber warum hat er das nicht gemacht? Ich wage zu behaupten, dass ihm das Risiko hinsichtlich der Beweislast (Beweislastumkehr gilt nur bei vertraglichen Schuldverhältnissen, und ein Vertrag lag ja nur mit der Werkstatt vor) zu groß gewesen ist. Das neuerliche Verfahren wäre nicht an die Erkenntnisse des Erstverfahrens gebunden und unterliegt der freien richterlichen Beweiswürdigung. Zudem ist anzunehmen, dass der beklagte Hersteller, der noch nicht einmal Streitgenosse (Helfer des Beklagten) im Erstverfahren gewesen sein muss, gewisse Tatsachenbehauptungen und Beweismittel einbringen wird, die der Beklagte des Erstverfahrens gar nicht wissen konnte. Also was hätte die Werkstatt denn wirklich dazu sagen können, ob bei der Spannrolle Produktionsfehler geschehen sind? Ja hätte sie solche Angaben machen können, dann nur zum eigenen Nachteil, denn wenn man der Spannrolle den Fehler beim Einbau schon angesehen hat, dann baut sie der sorgfältige Monteur sicher nicht ein. Man tut also gut daran, die zitierte Entscheidung nicht überzubewerten.

    Aber da in deiner Sache ein Anwalt, also ein Fachmann, eingeschaltet ist, wird dieser am besten wissen was zu tun ist. Sorry, dass ich eher in die andere Richtung schreibe, aber niemanden ist geholfen, wenn man sich in dieser "glasklaren" Sache einfach auf den Hersteller einschießt, ala zeig´s denen, die sollen das mal schön bezahlen, leider ist die Realität oft ganz anders.
    Geändert von honsai90 (28.02.2015 um 14:49 Uhr)

  8. #8
    Benutzer Avatar von Fook
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    Was aus dem Fall geworden ist, gibt die Quelle leider nicht her und ob er nun erfolgreich für den Kläger lief, weiss ich deshalb nicht.

    Ich frag deshalb hier nach ähnlichen Entscheidungen oder einem Urteil in der Richtung, da ich hoffe, dass mein Fall auch für viele andere hier interessant sein könnte, wenn deren Ölpumpe (bzw. das Ausgleichswellenmodul) eingeht (wie z.B. hier: http://www.a4-freunde.com/forum/show...di-A4-2-0-TFSI oder http://www.a4-freunde.com/forum/show...lder-Inside%29 )

    Die Lager des Ausgleichwellenmoduls sind scheinbar in einem bestimmten Produktionszeitraum die Ursache für unsere Motorschäden und das ist für mich eine Folge eines Produktionsfehlers (wenn auch ein Ausreisserfehler), den man AUDI doch irgendwie nahebringen sollte. Ich erhoffe mir, dass sie entweder eine Rückrufaktion durchführen [hmm. okay, unsere A4 sind nichtmehr die neuesten, von daher wird das eher nichts] oder zumindest bei ähnlichen Fehlerbildern dann kullant und ohne diese Schuldabweisungen handeln.
    Geändert von Fook (28.02.2015 um 16:10 Uhr)

  9. #9
    Benutzer Avatar von MichaelJ
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    Hallo Fook,

    was ist denn nun aus Deinem Fall geworden? Läuft Dein Cabrio wieder oder hast Du Dich von ihm trennen müssen ?

  10. #10
    Benutzer Avatar von Fook
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    Hallo Michael,
    danke dass du fragst; ich hab ihn noch
    Dass die Werkstatt die Ölpumpe zu 100% als Gewährleistung abgerechnet und mir ein neues Modul gegeben hat, war schon ein Schuldeingeständnis, sagte meine Rechtsberatung und so musste es dann auch Audi sehen - sprich, ich habe auf "Folgefehler" aufgrund der eingegangenen Ölpumpe hingewiesen und dass alles weitere (sprich, mein Motor, mein Turbolader, etc) wurde dann (sehr wiederwillig) auch aufgrund dieser ersten Abrechnung übernommen...
    Die 4 Monate, die das Auto bei denen auf dem Hof stand, wollen sie aber nun nicht in Form eines Nutzungsausfalls entschädigen - mal sehen, wie lange noch...

    Ergo; ich habe nun mein Auto wieder, mit neuem Rumpfmotor, neuer Ölpumpe und neuem Turbolader... und kann das schöne Wetter offen geniessen... mein Auto werden die aber sicherlich NIE wieder bei diesem Audi-Vertragshändler sehen.

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