Hallo,
nun hat es auch mein A4-Cab mit dem Ölpumpenproblem aus dem Rennen genommen.
Zu den Daten: es ist ein 2.0 TFSI (also kein TDI) von 2006 (8H/B7), Motorkennung BWE
Nachdem ich vor einem Jahr bereits eine eingefrorene Ölpumpe hatte (naja.. der Ansaugrüssel war wohl mit Wasser zu und hatte bei kalten Temperaturen keinen Durchfluss mehr ergeben), hat es nun wieder die neue Ölpumpe zerlegt, wobei diesmal die Schraube für das Antriebsrad des Ausgleichwellenmoduls abgeschert ist. [siehe Bilder]
(von links nach rechts: festgelaufenes Lager im Modul, gesammtes Modul, abgescherte Schraube+Antriebsrad)
Ende vom Lied: Ölpumpe fördert nicht mehr, Motorwarnleuchte, Audiwerkstatt => Anraten auf Austauschmotor+Turbolader, Kosten= ca 12.000 euro
Die Audi-Kundenbetreuung kann mir nicht helfen, sagen sie, da es eine Entscheidung der Audi-Werkstatt ist, den Fall als Gewährleistung abzurechnen oder nicht. Die Werkstatt will erstmal damit nichts zu tun haben und sagt, ich soll in Vorkasse gehen und mir das Geld von Audi wiederholen. Das werde ich natürlich nicht tun - aber ich bin nun ein bisschen auf der Suche nach Rechtsprechung für mich, denn immerhin sollte doch der Hersteller eines defekten Teils auch für die Schäden und Folgeschäden haften (und das war eine originale Ölpumpe von Audi).
Inzwischen habe ich also einen Anwalt eingeschaltet und habe deshalb die Hoffnung, dass ihr mir vielleicht mit Gerichtsentscheidungen oder anderen Fällen ein bisschen helfen könnt, so dass wir das auch mal Audi vorlegen können, denn die tun so, als wäre das die erste Ölpumpe bei ihnen, die kaputtgegangen sei. Gibt es vielleicht schon Urteile zu ähnlichen Fällen, die man mal erwähnen könnte? Beim TDI ist es ja scheinbar nur eine Frage der Zeit, bis jeder A4 ausfällt...
Danke schonmal.
bin ja mächtig enttäuscht von dieser "Premiummarke"..
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