Ich hab mich vor kurzem von meinem B7 getrennt und mir einen B8 Avant Quattro 2.0 TDI (125kw, BJ 11/2011) geholt, leider nur mit Winterschlappen vom Händler, der Vorbesitzer hat sich wohl die Sommerreifen behalten. Der Sommer steht bald vor der Tür und da wollte ich mal nicht zu spät dran sein, am liebsten würd ich mir schöne 19 Zöller zulegen.
Wie ich gerade festgestellt habe ist aber weder im COC-Papier noch im österr. Typenschein eine 19er Dimension freigegeben, keine Ahnung warum, dachte die 8.5Jx19 ET43 mit 255/35 R19 96Y Bereifung sei quasi Standard für viele A4 8K, zumindest findet man diese Dimension in den ganzen Listen die so im Netz herumschwirren (siehe auch: http://www.a4-freunde.com/attachment...hmentid=293663). Eventuell liegt's ja daran, dass der Wagen "Magnetic Ride" hat in Kombination mit Drive Select, kann's mir aber nicht vorstellen.
Tja, ich habe noch nie etwas typisieren lassen in Österreich, jetzt frage ich mich, wie denn das aktuelle Vorgehen gerade bei Felgen/Reifen ist. Ich möchte mir nicht erst schöne 19er Felgen kaufen um erst danach feststellen zu lassen, dass sie in AT nicht typisierbar sind.
Generell würde ich mir gerne einen Satz schöner, gebrauchter 19er Felgen+Reifen in der Bucht steigern oder sonst wo gebraucht auftreiben, hätte da schon 1-2 Verkäufer in Reichweite. Nur wie sieht der Ablauf hier genau aus zwecks Typisierung?
Laut der Beschreibung auf Help.gv.at (siehe https://www.help.gv.at/Portal.Node/h...te.061630.html ) benötigt man eine "Bestätigung der Fachwerkstätte über den sach- und fachgerechten Umbau". Die kann ich dann natürlich nicht auf der BH vorlegen, wenn ich mir die Dinger gebraucht kaufe und dann selbst montiere. Zudem heißt es auf dieser Seite: "Das Fahrzeug muss bei der Überprüfung vorgeführt werden." - sprich man muss ja dort mit den montieren Felgen antanzen.
Für mich ist das ein klassisches Henne-Ei Problem. Ich kann mir die Felgen/Bereifung zwar auf Verdacht kaufen und damit zur BH fahren, tja, wenn die das dann nicht typisieren aufgrund der fehlenden Bestätigung einer Fachwerkstätte heißt es für mich Pech gehabt. Bzw. noch extremer: Auf dem Weg zur BH passiert mit dem "Umbau" ein Unfall und man ist laut Versicherung mit einem nicht-typisierten Fahrzeug am Weg. Das wäre dann der Super-Gau wenn die Versicherung aussteigt. Und genau das will ich eigentlich vermeiden.
Deshalb meine Frage: Wie stellt man sowas an? Hab ich was grundsätzliches übersehen?
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