Allgemeine Sicherheitsvorschriften bei Arbeiten an Airbag-, Gurtstraffer- und Batterieabtrennungseinheiten (pyrotechnische Bauteile)
Pyrotechnische Bauteile enthalten immer einen Treibstoff, bei dessen Abbrand ein Gas erzeugt wird.
In manchen Ausführungsformen steht für diese Gaserzeugung zusätzlich ein gespeichertes Druckgas zur Verfügung.
Dieses Druckgas wird in einem unter hohem Druck stehenden Druckgasbehälter bevorratet.
Die Zündung pyrotechnischer Bauteile erfolgt über elektrische/mechanische Anzünder.
Prüf-, Montage- und Instandsetzungsarbeiten dürfen nur von geschultem Personal durchgeführt werden.
Für Airbageinheiten gibt es keine Wechselintervalle.
Keinesfalls mit Prüflampe, Voltmeter oder Ohmmeter prüfen.
Pyrotechnische Bauteile dürfen nur im eingebauten Zustand und mit vom Hersteller frei gegebenen Fahrzeugdiagnose-, Mess- und Informationssystemen geprüft werden.
Bei Arbeiten an pyrotechnischen Bauteilen und am Steuergerät für Airbag -J234- muss das Masseband der Batterie bei eingeschalteter Zündung abgeklemmt werden.
Anschließend Minuspol abdecken.
Nach dem Abklemmen der Batterie ist eine Wartezeit von 10 Sekunden erforderlich.
Das Anklemmen der Batterie muss bei EINGESCHALTETER Zündung erfolgen. Hierbei darf sich keine Person im Innenraum des Fahrzeugs aufhalten.
Ausnahme: Fahrzeuge mit Batterie im Fahrgastinnenraum.
Halten sich Sie sich hierbei nicht im Wirkungsbereich der Airbags und der Sicherheitsgurte auf.
Nach dem Berühren von gezündeten pyrotechnischen Bauteilen des Rückhaltesystems Hände waschen.
Pyrotechnische Bauteile dürfen weder geöffnet noch repariert werden; grundsätzlich nur Neuteile verwenden (Verletzungsgefahr).
Pyrotechnische Bauteile, die auf eine harte Unterlage herabgefallen sind oder Beschädigungen zeigen, dürfen nicht mehr verbaut werden.
Vor dem Hantieren mit pyrotechnischen Bauteilen des Rückhaltesystems, zum Beispiel dem Trennen der elektrischen Steckverbindung, muss sich der Mechaniker elektrostatisch entladen. Das elektrostatische Entladen wird durch das Berühren von geerdeten Metallteilen, zum Beispiel durch kurzes Anfassen des Türschließkeils, erreicht.
Der Einbau von pyrotechnischen Bauteilen hat unmittelbar nach der Entnahme aus dem Transportbehälter zu erfolgen.
Bei Arbeitsunterbrechung ist das pyrotechnische Bauteil wieder im Transportbehälter abzulegen.
Ein unbeaufsichtigtes Liegenlassen des pyrotechnischen Bauteils ist nicht zulässig.
Pyrotechnische Bauteile dürfen nicht mit Fett, Reinigungsmitteln oder Ähnlichem behandelt werden.
Pyrotechnische Bauteile dürfen auch nicht kurzfristig Temperaturen über 100 °C ausgesetzt werden.
Spezielle Hinweise für Fahrer- und Beifahrerairbags
Fahrer- und Beifahrerairbageinheiten sind im ausgebauten Zustand so zu lagern, dass die gepolsterte Seite nach oben zeigt.
Beiden folgenden Fahrzeugen, die eine Erstzulassung in den USA besitzen, sind unter Umständen 2-stufige Airbageinheiten verbaut, bei denen nach Zündung der 1. Stufe die 2. Stufe weiterhin funktionsfähig ist:
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• Volkswagen Phaeton:[/FONT]
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Fahrer- und Beifahrerairbag[/FONT]
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• Volkswagen Touareg:[/FONT]
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Beifahrerairbag[/FONT]
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• Volkswagen New Beetle Limousine:[/FONT]
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Beifahrerairbag[/FONT]
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• Volkswagen New Beetle Cabriolet:[/FONT]
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Beifahrerairbag[/FONT]
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Bei allen anderen Fahrzeugen wird die 2. Stufe immer gezündet!
Erkennungsmerkmale der 2-stufigen Airbageinheiten:
1. Kontrollleuchte „PASSENGER AIR BAG OFF“ im Spiegelfuß vom Innenspiegel
2. Warnaufkleber auf der Innenseite der Sonnenblende
Bei den genannten Fahrzeugen, mit 2-stufigen Airbageinheiten, sind die folgenden Hinweise zusätzlich zu beachten.
ACHTUNG!
Bei Airbageinheiten mit gezündeter 1.Stufe ist nicht sichergestellt, dass die 2. Stufe gezündet wurde! Airbageinheiten, bei denen nur die 1. Stufe gezündet wurde, können durch Zündung der 2. Stufe schwere Verletzungen verursachen. Eine Möglichkeit zu prüfen, ob die 2. Stufe gezündet wurde, steht momentan nicht zur Verfügung.
Aus diesem Grund sind die genannten Airbageinheiten, entsprechend der nationalen Gesetzgebung, in der Originalverpackung einer ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen.
Spezielle Hinweise für Kopfairbagmodule
Ausgebaute Kopfairbagmodule im Transportbehälter oder auf einer sauberen, geraden Fläche mit untergelegter Decke ablegen.
Ein Falten ist denkbar, sofern dadurch keine Beschädigungen (insbesondere der Schutzhülle) auftreten.
Kopfairbagmodule sind beim Aus- und Einbau mit äußerster Sorgfalt zu behandeln, um mögliche Beschädigungen auszuschließen.
Solange der Gasgenerator NICHT verschraubt ist, halten Sie ihn während der kompletten Handhabung (Transport, Aus- und Einbau, usw.) fest.
Spezielle Hinweise für Gurtstraffer
Das offene Ende eines Gurtstraffers darf niemals gegen Personen gerichtet werden.
Gurtstraffereinheiten sind beim Aus- und Einbau mit größter Sorgfalt zu behandeln. Bei unsachgemäßer Handhabung besteht im Umgang mit Gurtstraffereinheiten ein hohes Gefahren- und Verletzungspotential.
Beim Anschließen der Gurtstraffereinheit müssen alle mechanischen Teile, auch die des Dreipunkt-Sicherheitsgurts, korrekt befestigt sein. Sollte das Anschließen der Gurtstraffereinheit aufgrund fehlender Platzverhältnisse nicht möglich sein, muss das Gurtband vor dem Anschließen vollständig aufgerollt sein. In diesem Fall besteht kein erhöhtes Sicherheitsrisiko, wenn die weiteren Sicherheitshinweise beachtet und eingehalten werden. Hierzu zählen im Hauptaugenmerk das Abklemmen der Batterie und das elektrostatische Entladen des Monteurs vor dem Anschließen der Gurtstraffereinheit.
Je nach Crash kann es sein, dass der Gurtstraffer gezündet wurde, der Gurtkraftbegrenzer jedoch NICHT gezündet wurde. Diese Bauteile sind zu behandeln wie nicht gezündete Bauteile!
Spezielle Hinweise für Batterieabtrennungseinheiten
Volkswagen Phaeton mit Zwei-Batterie-Konzept:
Reihenfolge beim Abklemmen der Batterien. Vorsicht!
Wird die Reihenfolge nicht eingehalten, kann die pyrotechnische Batterieabtrennung ausgelöst und die elektrische Fahrzeugausstattung beschädigt werden.
1. Klemmen Sie zuerst die Batterie im Kofferraum rechts ab
2. Klemmen Sie danach die Batterie im Kofferraum links ab
Lagerung, Transport und Entsorgung von Airbag-, Gurtstraffer- und Batterieabtrennungseinheiten (pyrotechnische Bauteile)
Die Lagerung unterliegt der jeweiligen nationalen Gesetzgebung.
Der Transport unterliegt nationalen und internationalen Rechtsvorschriften, in denen Verpackung, Kennzeichnung, Bezettelung und Begleitpapier im Detail geregelt sind.
Nicht gezündete pyrotechnische Bauteile sind, entsprechend der nationalen Gesetzgebung, in der Originalverpackung einer ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen! Bei Fragen wenden Sie sich bitte an ihren Importeur.
Nur vollständig gezündete pyrotechnische Bauteile dürfen über den Gewerbemüll entsorgt werden.
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