Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
ich wende mich mit einer technischen Frage bzw. mit einer Anfrage zur Zulassungsfähigkeit von Änderungen an der lichttechnischen Anlage eines PKWs. Ich bin Moderator eines Kfz-Forums und streite mich seit zwei Tagen mit zwei Forenmitgliedern bezüglich folgender Frage herum:
Ist er erlaubt, die Lichtanlage eines Kfz so zu modifizieren, dass beim Betätigen der Lichthupe sowohl Fern- als auch Nebelscheinwerfer aufleuchten?
Ich bin der Meinung, dass diese Änderung nicht zugelassen ist. Es ist zwar bei Fahrzeugen möglich, Fern- und Nebellicht gleichzeitig aktiv zu haben, allerdings nicht als Lichthupe. Die EG-Richtlinie (76/756/EWG) besagt:
...4.3.10 . Elektrische Schaltung Die Nebelscheinwerfer müssen unabhängig von den Scheinwerfern für Fernlicht oder den Scheinwerfern für Abblendlicht
- und umgekehrt - ein - und ausgeschaltet werden können. Meine Streitpartner sind der Meinung, dass die Lichthupe nicht gleich Fernlicht seien und daher ein Umbau legal ist.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir - idealerweise unter Angabe von Vorschriften oder richtlinien - darlegen könnten, wer nun Recht hat und wer irrt.
Mit freundlichen Grüßen
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