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  1. #1
    Benutzer Avatar von PanicMan
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    Audi A4 8K/B8
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    NSW nur mit Abblendlicht oder auch ohne möglich?

    Hallo Zusammen!

    Soderle, erstmal ein Hallo von mir, ist mein erster Beitag!
    Habe meinen A4 zwar noch nicht zuhause, aber ist alles schon gekauft und unterschrieben, nur noch der Service muss durchlaufen... *lechz* Fahre halt solange noch meinen halb zerfallenen Audi 80...

    So, wie gesagt, ich habe ihn nicht einmal, will aber schon etwas ändern, und zwar ist mir aufgefallen, dass die vorderen NSW nur angehen, wenn das Abblendlicht auch an ist, kann man das nicht irgendwie überbrücken? Oder darf ich dann so nicht mehr fahren? Gibts dann Ärger von den Grünen?

    Habe die Suche schon ausprobiert, aber nichts vernunftiges dazu gefunden...

  2. #2
    Benutzer
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    Re: NSW nur mit Abblendlicht oder auch ohne möglich?

    Komisch, also bei mir gehen die auch an wenn nur das Standlicht eingeschaltet ist - Abblendlicht ist nicht notwendig.

  3. #3
    Erfahrener Benutzer Avatar von bauks
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    Re: NSW nur mit Abblendlicht oder auch ohne möglich?

    Lordy schrieb am 20.03.2006 11:57:
    Komisch, also bei mir gehen die auch an wenn nur das Standlicht eingeschaltet ist - Abblendlicht ist nicht notwendig.
    So ist es... Die NSL funktioniert aber nur bei eingesch. Haupt-SW. und (wenn vorhanden) nur, wenn die NSW angeschaltet sind.

  4. #4

    Re: NSW nur mit Abblendlicht oder auch ohne möglich?

    Das kann man aber ändern
    Schöne Grüße, Sven

  5. #5
    Erfahrener Benutzer Avatar von bauks
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    Re: NSW nur mit Abblendlicht oder auch ohne möglich?

    onkelschnitzel schrieb am 20.03.2006 12:08:
    Das kann man aber ändern
    Aber nicht via Programmierung, oder? Das ist doch mechanisch bedingt (Drehschalter).

  6. #6

    Re: NSW nur mit Abblendlicht oder auch ohne möglich?

    Nö, da müßte man schon kabeltechnisch etwas ändern...
    Schöne Grüße, Sven

  7. #7
    Benutzer Avatar von PanicMan
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    Re: NSW nur mit Abblendlicht oder auch ohne möglich?

    Danke für die schnellen Antworten!

    Lordy schrieb am 20.03.2006 11:57:
    Komisch, also bei mir gehen die auch an wenn nur das Standlicht eingeschaltet ist - Abblendlicht ist nicht notwendig.
    Ok, das habe ich noch nicht ausprobiert, möglich dass die erste Stufe auch geht...
    Und da die NSL bei 2x rausziehen angeht und die NSW bei 1x ist klar dass die automatisch an sind.

    onkelschnitzel schrieb am 20.03.2006:
    Das kann man aber ändern
    Ok, ist es ein großer Auwand und an welcher Stelle muß man was ändern? Im Drehschalter oder irgendwo im inneren?

    Und was ist mit den Grünen? Ich bin sicher ich darf nicht mit Standlicht+NSW fahren, oder? Und NSW alleine?

  8. #8

    Re: NSW nur mit Abblendlicht oder auch ohne möglich?

    Du darfst auch nicht mit NSW und Standlicht fahren, es sei denn, es besteht außerorts Nebel mit Sichtweiten unter 50 (?) Metern. Das ist eine Kombination, die ich so gut wie noch nie hatte...

    Daher ist es mit der "Erlaubtheit" so oder so eine Sache für sich.

    Da Du etwas von "Drehschalter" geschrieben hast, gehe ich davon aus, daß Du keinen B5/8D fährst, so wie ich, denn ich habe einen Drückschalter. Bei Dir könnten die Erfordernisse anders sein.

    Falls es das gleiche Prinzip ist, müßtest Du entweder zwei Kabel ändern oder, was zur Not auf jeden Fall geht ist, daß Du ein neues Kabel zu den NSW legst, welches unabhängig vom Hauptscheinwerfer ist.

    Ich hab es bei mir so gemacht (hab dann allerdings die Ringe meiner Angel Eyes an den Schalter geschlossen, macht aber nix):

    2 Kabel sind wichtig:

    1. grün/?: Diese Kabel bekommt Strom, wenn die Hauotscheinwerfer an sind. Muß geändert werden auf Dauer- oder Zündungsstrom.

    2. gelb/weiß: Dieses Kabel geht zu den NSW und hier wird die Verbindung hergestellt oder nicht. Leider läuft das Kabl auch noch über die Hauptscheinwerfer. Entweder muß dies umgangen werden oder man legt an Stelle dieses Kabels einfach ein neues für die Scheinwerfer, so wie das gemacht habe.

    Stromlaufplan für Deinen Wagen kann Dir hier bestimmt jemand mailen.

    Viele Grüße,

    Sven
    Schöne Grüße, Sven

  9. #9
    Erfahrener Benutzer Avatar von bauks
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    Re: NSW nur mit Abblendlicht oder auch ohne möglich?

    PanicMan schrieb am 20.03.2006 13:00:
    Und was ist mit den Grünen? Ich bin sicher ich darf nicht mit Standlicht+NSW fahren, oder?
    Natürlich, sonst wäre es techn. ja nicht so aufwändig gelöst! Voraussetzung ist natürlich "Sichtbeeinträchtigung" durch Regen, Schnee, Nebel.
    Ist aber auch viel Auslegungssache...

  10. #10
    Erfahrener Benutzer

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    Re: NSW nur mit Abblendlicht oder auch ohne möglich?

    Also:
    1. Es ist nicht erlaubt, nur mit Standlicht zufahren.
    2. Es ist nicht erlaubt, nur mit NSW zu fahren.
    3. Es ist nicht erlaubt, bei Sichtweite über 50m (auch trotz Nebel oder Starkregen/-schneefall) mit NSW zu fahren
    4. Es ist nicht erlaubt, bei Sichtweite über 50m (auch trotz Nebel oder Starkregen/-schneefall) mit NSW und Standlicht zu fahren, ganz abgesehen davon dass das oberprollig ist.

    Ich hoffe, das erklärt alles und ist auch keine "Auslegungssache" . Herumbasteln an den Lichtschaltern oder Leitungen ist abgesehen davon auch nicht erlaubt, weil durch die Änderung der Eigenschaft die ABE erlischt.
    Wollte ich auch nur nochmal erläutert haben.

  11. #11

    Re: NSW nur mit Abblendlicht oder auch ohne möglich?

    TL schrieb am 20.03.2006 13:41:
    Also:
    1. Es ist nicht erlaubt, nur mit Standlicht zufahren.
    2. Es ist nicht erlaubt, nur mit NSW zu fahren.
    3. Es ist nicht erlaubt, bei Sichtweite über 50m (auch trotz Nebel oder Starkregen/-schneefall) mit NSW zu fahren
    4. Es ist nicht erlaubt, bei Sichtweite über 50m (auch trotz Nebel oder Starkregen/-schneefall) mit NSW und Standlicht zu fahren, ganz abgesehen davon dass das oberprollig ist.

    Ich hoffe, das erklärt alles und ist auch keine "Auslegungssache" . Herumbasteln an den Lichtschaltern oder Leitungen ist abgesehen davon auch nicht erlaubt, weil durch die Änderung der Eigenschaft die ABE erlischt.
    Wollte ich auch nur nochmal erläutert haben.
    100% Deiner Meinung

    Habe nur technische Möglichkeiten erläutert
    Schöne Grüße, Sven

  12. #12
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    Re: NSW nur mit Abblendlicht oder auch ohne möglich?

    TL schrieb am 20.03.2006 13:41:
    1. Es ist nicht erlaubt, nur mit Standlicht zufahren.
    Also das ist mir ganz neu - wusste ich ja überhaupt nicht.

    Ich seh jedentag zig leute damit rumfahren, ob al oder jung! und wie sieht es aus wenn die bmwfahrer mit ihren standlichtringen "angel eyes" rumfahren?

  13. #13
    Erfahrener Benutzer Avatar von bauks
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    Re: NSW nur mit Abblendlicht oder auch ohne möglich?

    Lordy schrieb am 20.03.2006 14:01:
    Ich seh jedentag zig leute damit rumfahren, ob al oder jung! und wie sieht es aus wenn die bmwfahrer mit ihren standlichtringen "angel eyes" rumfahren?
    Ist genauso unerlaubt - aber da es weder blendet noch anders stört, interessiert es praktisch niemanden. Das ist zwar bei LED-Standlichtern auch so aber da sind die Grünen doch etwas empfindlicher (ausserdem kann man da schlecht sagen, man hätte versehentlich den Drehschalter nicht weit genug gedreht ;o).

  14. #14
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    Re: NSW nur mit Abblendlicht oder auch ohne möglich?

    Lordy schrieb am 20.03.2006 14:01:
    TL schrieb am 20.03.2006 13:41:
    1. Es ist nicht erlaubt, nur mit Standlicht zufahren.
    Also das ist mir ganz neu - wusste ich ja überhaupt nicht.

    Ich seh jedentag zig leute damit rumfahren, ob al oder jung! und wie sieht es aus wenn die bmwfahrer mit ihren standlichtringen "angel eyes" rumfahren?
    bauks, woher wohl der Begriff Standlicht kommt? Der Name ist Programm...
    Es ist definitiv verboten, allerdings gibt es für den Tatbestand "Fahren mit Standlicht" keinen Ahndungsparagrafen, daher wird es zu 99% geduldet.

  15. #15
    Benutzer Avatar von PanicMan
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    Re: NSW nur mit Abblendlicht oder auch ohne möglich?

    Gute Frage, was für ein Modell das genau ist, würd mich auch gern interessieren. es ist eins mit dem Heck hier, Bj. 2001. Was ist das genu für ein Modell?


    onkelschnitzel schrieb am 20.03.2006 13:26:
    Da Du etwas von "Drehschalter" geschrieben hast, gehe ich davon aus, daß Du keinen B5/8D fährst, so wie ich, denn ich habe einen Drückschalter. Bei Dir könnten die Erfordernisse anders sein.

    Falls es das gleiche Prinzip ist, müßtest Du entweder zwei Kabel ändern oder, was zur Not auf jeden Fall geht ist, daß Du ein neues Kabel zu den NSW legst, welches unabhängig vom Hauptscheinwerfer ist.

    2 Kabel sind wichtig:

    1. grün/?: Diese Kabel bekommt Strom, wenn die Hauotscheinwerfer an sind. Muß geändert werden auf Dauer- oder Zündungsstrom.

    2. gelb/weiß: Dieses Kabel geht zu den NSW und hier wird die Verbindung hergestellt oder nicht. Leider läuft das Kabl auch noch über die Hauptscheinwerfer. Entweder muß dies umgangen werden oder man legt an Stelle dieses Kabels einfach ein neues für die Scheinwerfer, so wie das gemacht habe.
    Jop, Drehschalter. Und den kann ich im ausgeschalteten Zustand nach oben anheben, 2x. Passiert nur nichts. Sprich irreführende Funktion, und meiner Meinung nach kaputt, will das nur berichtigen...

  16. #16

    Re: NSW nur mit Abblendlicht oder auch ohne möglich?

    TL schrieb am 20.03.2006 13:41:
    Also:
    1. Es ist nicht erlaubt, nur mit Standlicht zufahren.
    2. Es ist nicht erlaubt, nur mit NSW zu fahren.
    3. Es ist nicht erlaubt, bei Sichtweite über 50m (auch trotz Nebel oder Starkregen/-schneefall) mit NSW zu fahren
    4. Es ist nicht erlaubt, bei Sichtweite über 50m (auch trotz Nebel oder Starkregen/-schneefall) mit NSW und Standlicht zu fahren, ganz abgesehen davon dass das oberprollig ist.

    Ich hoffe, das erklärt alles und ist auch keine "Auslegungssache" . Herumbasteln an den Lichtschaltern oder Leitungen ist abgesehen davon auch nicht erlaubt, weil durch die Änderung der Eigenschaft die ABE erlischt.
    Wollte ich auch nur nochmal erläutert haben.
    Moment TL, wenn dann schon richtig!

    §17 Beleuchtung

    (2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. [...]

    (3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. [...] Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

    Deswegen muss auch die Funktion "Standlicht + NSW" gegeben sein, auch beim Drehschalter des B6/8E. Früher gabs mal wegen "Sichtbehinderung" die Regel "Weniger als 150m Sicht und NSW kann benutzt werden". Die 50m Regelung findet NUR bei der/den Nebelschlußleuchte(n) anwendung!
    MFG Thomas


  17. #17
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    Re: NSW nur mit Abblendlicht oder auch ohne möglich?

    In einer Autobild, war letzten Herbst, hat sich ein Fahrlehrer zum Thema geäußert und gemeint dass es erlaubt ist am Tag, ich betone am Tag mit Standlicht zu fahren, nicht aber in der Dämmerung bzw. Nacht. Er meinte dass viele es bloß nicht wissen, auch die Grünen!

    mfg
    Seit 28.04.12 im Octavia 1.9 TDI unterwegs.

  18. #18
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    Re: NSW nur mit Abblendlicht oder auch ohne möglich?

    A4 freak schrieb am 20.03.2006 16:48:
    In einer Autobild, war letzten Herbst, hat sich ein Fahrlehrer zum Thema geäußert und gemeint dass es erlaubt ist am Tag, ich betone am Tag mit Standlicht zu fahren, nicht aber in der Dämmerung bzw. Nacht. Er meinte dass viele es bloß nicht wissen, auch die Grünen!

    mfg
    http://www.stvkr.de/StVO/par17.htm -> Absatz 2

    darüber kann sich auch ein Fahrlehrer nicht hinweg setzen.

    Gruß Christian

  19. #19
    Erfahrener Benutzer Avatar von bauks
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    Re: NSW nur mit Abblendlicht oder auch ohne möglich?

    PanicMan schrieb am 20.03.2006 15:45:
    Gute Frage, was für ein Modell das genau ist, würd mich auch gern interessieren. es ist eins mit dem Heck hier, Bj. 2001. Was ist das genu für ein Modell?
    Wie? Ist doch eindeutig ein B6/8E Lim. (mit Kamei Kofferraumgriffleiste und Chromleiste unter den Heckleuchten). Motorisierung ist nicht erkennbar.

  20. #20
    Benutzer Avatar von PanicMan
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    Re: NSW nur mit Abblendlicht oder auch ohne möglich?

    bauks schrieb am 20.03.2006 20:22:
    Wie? Ist doch eindeutig ein B6/8E Lim. (mit Kamei Kofferraumgriffleiste und Chromleiste unter den Heckleuchten). Motorisierung ist nicht erkennbar.
    2.0 FSI mit knap 30k Kilometer Geht voll geil ab das Teil!
    Haja klar, nach einem Audi 80 1,8 (nix S, nix B4), mit 90PS, von denen sicherlich schon einige verreckt sind, geht glaub ich fast alles "voll geil ab"! Hehe...

    Danke für die Info!

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