Nein, wenn Dein Auto sonst Serie ist, dann nicht. Hast Du Tieferlegungsfedern o.Ä. verbaut - dann ja.
Ich hab schon Schlimmeres für weniger getan - good bye Thomas
Nein rest ist Serie.
Und die Auflagen kann ich nach eigenen ermessen beurteilen oder wie darf ich das verstehen?
Die Auflagen müssen erfüllt werden.
Denke aber nicht, dass bei einer Verkehrskontrolle ein Polizist alle Auflagen durchgehen wird.
Zumal das auch alles zum Teil Ermessenssache ist!
Da die Auflage A01 fordert das der Zustand des Fahrzeugs von einem Amtlich anerkannten Prüfer zu überprüfen ist musste zum TÜV, behaupte ich.
Siehe:
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage Villb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Die STVO behindert meinen Fahrstil Kein Technischer Support per PN
genau, und das ohne wenn und aber ...
Ich fahre wieder AUDI!
Ich würde einfach in der Werkstatt noch mal drüber schauen lassen!
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