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Ich war beim TÜV Delmenhorst wegen Xenon
Hallo,
ich war beim TÜV Oldenburg, der mir den § 50 kopiert hat und mich gefragt hat ob ich die Scheinwerfer (original Audi A4 Facelift) schon vor Mai 2000 eingebaut hatte. Das bestätigte ich und dann hat der Prüfer gesagt, dass ich keine Reinigungsanlage und auch keine autom. Leuchtweitenregulierung brauche.
Mein Renner ist Bj. 12/96
War jetzt wieder beim TüV und wurde nicht beanstandet, habe nur die kopie des § 50 gezeigt und kurz erzählt was der Tüv-Prüfer vor zwei Jahren sagte und dann war es okey.
Grüsse Michael
PS: habe auch noch andere Xenon-biren mit 6000 K von Philips drin
hat auch keiner was gesagt
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Re: Ich war beim TÜV Delmenhorst wegen Xenon
Is ja cool könntest mir das per E-Mail sende?
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Re: Ich war beim TÜV Delmenhorst wegen Xenon
Welchen Paragraph 50 ???
Den der StVZO ???
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Ehrenmitglied
Re: Ich war beim TÜV Delmenhorst wegen Xenon
Hallo zusammen,
hier steht es:
§ 50 Abs. 10 StVZO:
Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit
1. einer automatischen Leuchtweitenregelung im Sinne Absatzes 8,
2. eine Scheinwerferreinigungsanlage und
3. einem System, daß das ständige Eingeschaltensein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt
ausgerüstet sein.
Die Ergänzungen dazu sagen:
Diese Vorschrift ist anzuwenden auf Kraftfahrzeuge,
1. die bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden oder
2. die ab dem 1. Juni 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr kommen.
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Das Problem ist nur der Nachweis, daß die Lampen vor dem 1. 4. 2000 schon im Auto waren. Wenn keine Rechnung vorliegt ist das wieder Ermessenssache des Prüfers.
Schöne Grüße
Uwe
Ich fahre wieder AUDI!
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Re: Ich war beim TÜV Delmenhorst wegen Xenon
Hallo,
Glück gehabt, den für einen Audi A4 vor Modell 99 gibt es keine Sondergenehmigung für den Betrieb von werkseitigen Xenons ohne DLW und SWA .
Es gibt nur für den Audi C4 und D2 diese Sondergenehmigung.
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