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  1. #1
    sabimi
    Gast

    Ich war beim TÜV Delmenhorst wegen Xenon

    Hallo,

    ich war beim TÜV Oldenburg, der mir den § 50 kopiert hat und mich gefragt hat ob ich die Scheinwerfer (original Audi A4 Facelift) schon vor Mai 2000 eingebaut hatte. Das bestätigte ich und dann hat der Prüfer gesagt, dass ich keine Reinigungsanlage und auch keine autom. Leuchtweitenregulierung brauche.
    Mein Renner ist Bj. 12/96
    War jetzt wieder beim TüV und wurde nicht beanstandet, habe nur die kopie des § 50 gezeigt und kurz erzählt was der Tüv-Prüfer vor zwei Jahren sagte und dann war es okey.


    Grüsse Michael


    PS: habe auch noch andere Xenon-biren mit 6000 K von Philips drin
    hat auch keiner was gesagt

  2. #2
    moiko
    Gast

    Re: Ich war beim TÜV Delmenhorst wegen Xenon

    Is ja cool könntest mir das per E-Mail sende?

  3. #3
    Crashpilot
    Gast

    Re: Ich war beim TÜV Delmenhorst wegen Xenon

    Welchen Paragraph 50 ???
    Den der StVZO ???

  4. #4

    Re: Ich war beim TÜV Delmenhorst wegen Xenon

    Hallo,
    ich habe auch interesse daran da mein Fahrzeug Bj. 9/99 ist,käme das für mich ja auch in Frage .
    Würde mich freuen wenn du mir die Unterlagen zu-Mailen könntest .
    Gruß Düse


  5. #5
    Ehrenmitglied Avatar von UweS
    Modell
    kein Audi A4/S4

    Ort
    D-25300 Kreis PI
    Registriert seit
    09.11.2002
    Blog-Einträge
    7

    Re: Ich war beim TÜV Delmenhorst wegen Xenon

    Hallo zusammen,

    hier steht es:

    § 50 Abs. 10 StVZO:

    Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit

    1. einer automatischen Leuchtweitenregelung im Sinne Absatzes 8,

    2. eine Scheinwerferreinigungsanlage und

    3. einem System, daß das ständige Eingeschaltensein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt

    ausgerüstet sein.

    Die Ergänzungen dazu sagen:

    Diese Vorschrift ist anzuwenden auf Kraftfahrzeuge,

    1. die bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden oder

    2. die ab dem 1. Juni 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr kommen.

    ----

    Das Problem ist nur der Nachweis, daß die Lampen vor dem 1. 4. 2000 schon im Auto waren. Wenn keine Rechnung vorliegt ist das wieder Ermessenssache des Prüfers.

    Schöne Grüße
    Uwe



    Ich fahre wieder AUDI!


  6. #6
    xenon-man
    Gast

    Re: Ich war beim TÜV Delmenhorst wegen Xenon

    Hallo,

    Glück gehabt, den für einen Audi A4 vor Modell 99 gibt es keine Sondergenehmigung für den Betrieb von werkseitigen Xenons ohne DLW und SWA .

    Es gibt nur für den Audi C4 und D2 diese Sondergenehmigung.

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