So heute steht endlich der Wechsel auf Sommerschuhe an. In der Wintersaison habe ich mir das 9-Arm Scheibenrad, 8x18 ET43, mit 245/40 18 gekauft. (4E0 601 025 AB)
Nach Recherche hier im Forum sollen die Felgen ja "eintragungsfrei" sein. Jedoch müssen die Reifen als Einzelabnahme (ca. 75€) eingetragen werden. 235´er wären wohl eintragungsfrei gewesen. Da die 245/40´er aber noch gut sind, würde ich diese auch gerne nutzen. Zauberwort ist wohl bei der Eintragerei der "Abrollumfang".
Also im Fzg-Schein habe ich auf meinen B6 Avant (EZ. 10/2004) die Reifengröße 195/65 15 eingetragen. Zusätzlich ist im alten Brief noch die Größe 235/45 17 eingetragen.
Nun habe ich mal den Abrollumfang mit Hilfe von 3 versch. Rechnern errechnet und habe da dann die Daten 195/65 15 als Serienbereifung und eben die 245/40 18 als Wunschreifen eingetragen. Als Ergebnis kommt eine Abweichng von -3% raus. Nachdem was ich gelesen habe, ist im Minusbereich alles bis -4% zulässig und daher sollte eine Eintragung ohne arbeiten am Tacho doch möglich sein, oder habe ich da irgendwas falsch verstanden ?
Ich hoffe ihr könnt mich ein wenig beruhigen. Nicht das ich die Kombination nicht eingetragen bekomme.
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